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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.02.1851
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.02.1851
- Sprache
- Deutsch
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Erscheint jeden Dienstag u. Freitag; während der Buchhändler. Messe zu Ostern, täglich. Börsenblatt Beiträge fiir das Börsen, blatt sind an die Redak tion; — Inserate an die Expedition desselben zu senden. i p - für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsenvereins der deutschen Buchhändler- MIL. Leipzig, Dienstag am 11. Februar 1851. Amtlicher T h e i l. Den Entwurf des Börsenvereins Statuts betreffend bringen wir hiermit die eingegangenen Bemerkungen zur Kenntniß des Vereins. Leipzig, Februar 185 l. Der Ncvisionsausschuß. Von Herrn B. F. Voigt in Weimar, zu Z. 2 nach 2, Legitimation über ein eignes, unzweifelhaftes, disponi bles Vermögen von 2—3000 Thlrn., so wie über die bestandene ordnungs mäßige Lehrzeit und über die erforderliche Reife zum eigenen Etablisse ment vor einer von dem Börsenvorstande noch zu bildenden Examina- tionscommission. Motive: Durch diese Bestimmung soll endlich dem noch weitern Ein dringen unbefugter und mittelloser Schwindler in den Buchhan del vorgebeugt werden, damit es nicht mehr einerlei ist, ob Einer den Buchhandel ordnungsmäßig gelernt und sich eine Reihe von Jahren für denselben in Conditionen ausgebildet hat, oder ob er ein invalider und abged'ankter Schulmeister, oder ein Barbier gewesen ist. Durch diese an sich ganz einfache Einrichtung wird viel bei getragen, der Ueberfüllung, Unsolidität und den ungeschäftsmäßigen, unordentlichen und unzünftigen Berfahrungsweisen vorzubeugen. Jedem Etablissemcntscirculär kann ein vorstandliches Attest über die Leistung dieser Mitgliedscrfordcrnisse beigefügt und von dem Ver sender erbeten werden. Bei denen, wo es fehlt, wird sich dann jeder Verleger darnach zu richten haben. Zu Z. 3. zu 3 beizufügen: und sich deren Aussprüchen zu unterwerfen. Motiv: Wenn sich zwei Parteien dem Ausspruch eines Schieds richters unterwerfen, so kommen sie in der Regel überein, auf ein weiteres processualisch-gerichtlichcs Verfahren zu verzichten. Zu §. 12. nach 2. — Wenn demselben am Schlüsse eines Jahres nachge wiesen werden kann, daß er den Saldo vorjähriger Rechnung an 30 Handlungen unbcrichtigr gelassen hat. Motiv und Möglichkeit der Rach Weisung: Die Zahlungs willkür und Unsolidität reißt mit jedem Jahre mehr ein. Ent weder erwachsen daraus den Creditoren die größten Verluste, oder die künstlichen Mittel und ernstlichen Versuche zur Eintreibung der Reste durch Assigniren, Proccßführung, Compensirung u. dgl. ver ursachen großen Zeit- und Müheverlust. Nicht nur Unvermögen, nein, oft offenbare Böswilligkeit liege» diesem in erschreckender Weise überhandnehmenden entsetzlichen Uebcl zu Grunde. Wenn jedes Börsenmitglied aufgefordert wird, der hierzu vom Vorstände zu ernennenden Commission am I. Decbr. eine genaue Liste seiner Re stanten cinzureichcn, so wird sich daraus leicht ergeben, bei wie vie len Creditoren ein Debitor seine Verbindlichkeiten unerfüllt gelassen hat, und wenn sich dieser Fall 30 und mehrmal wiederholt, so ist Achtzehnter Jahrgang. wohl anzunehmcn, daß ein solcher Debitor insolvent ist, oder doch die schlechte Absicht hat, sich seinen Verpflichtungen zu entziehen. Dadurch ist ein solches, dem Allgemeinen schädliches Subjcct bald ausgemittelt. Dergleichen verderbliche Mitglieder unsers Geschäfts können noch weiter dadurch bezeichnet werden, daß mit dem Börsen blatt zu Neujahr eine Generalliste solider Firmen veröffentlicht wird, auf welcher diejenigen also compromittirten schlechten Zahler wcgbleiben- Wird dieser Vorschlag angenommen, so wird sich je der Verleger hüten, einem Solchen neue Rechnung zu eröffnen. Diese auf Raub ausgehenden Handlungen werden dadurch von selbst ver schwinden und den Absatz rechtlicher, pünktlich zahlender Collegen nickt länger schmälern. Von Herrn A. H. Rost in Leipzig. Z. 24. Doch sollen niemals 2 Mitglieder des Vorstandes ein er Firma oder einer Stadt angehdren. Sehr wohl überlegt hat man diesen Passus in das Statut vom 14. März 1838 ausgenommen, damit das Regiment möglichst unparteiisch geführt werde, und die Interessen des Vereins nach allen Seiten mög lichst vertreten werden. Es könnte nach der neuen Fassung bald dahin kommen, daß alle 3 Vorstandsmitglieder aus Leipzig, Berlin, Stutt gart rc. gewählt würden, 'was sicher für unfern Verein ganz einseitig und verderblich werden müßte. Z. 31. Zusatz: „soweit dies nicht vom Vorsitzenden geschieht" wünsche ich weg, weil sonst dem Herrn Vorsteher zu viel selbstständige Gewalt eingeräumt und die Geistcsthätigkcit der übrigen Vorstandsmit glieder, wenn die des Vorsitzenden zufällig eine hervorragende ist, auf 0 reducirt werden kann, zumal wenn ein tüchtiger Jurist jenem zur Seite steht. §. 32. 2b. 5. statt 2b. 4. H. 38. — Zusatz: die Protokolle der Ausschüsse sind im Ar chive des Bdrsenvorstandes zu deponiren. Es ist nöthig, dies bestimmt auszusprcchen, zumal man beliebt hat, die HZ. 72—74 wcgzustreichen. Bei H- 40 erlaube ich mir folgende Fassung vorzuschlagen: Der Rechnungsausschuß hat 1) die Casse, den Voranschlag und den Rechenschaftsbericht, welche ihm von dem Schatzmeister mindestens 2 Tage vor der Hauptversammlung vorzulegcn sind, zu prüfen, der Haupt versammlung Bericht darüber abzustatten und dem Vorstande nach Rich- tigbcfindcn Dechargc zu ertheilen, welche die Vorstandsmitglieder gegen alle später» Ansprüche sicher stellt. 2) Alles, was auf Anlage und Verwendung des Vercinsvcrmögens Bezug hat, und nicht vom Beschluß der Hauptversammlung abhängig ist (Z. 25. b.), zu prüfen und beziehentlich zu genehmige». Seit 12 Jahren ist die Praxis, daß der Herr Cassirer d. B--V. seine 22
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