Ericheint außer Tonnta»S täglich. — Biß lr.'id 9 Uhr eingehende Anzeigen kommen in der nächsten Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt sür den Beiträge für das Börsenblatt sind an die Redaction, — Anzeige» aber an die Srpedjtton desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. M 98 Eigcnthum vcS BärseovcrcinS der Deutschen Buchhändler. Leipzig, Montag den 2. Mai. 1879. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Für den Monat Mai fungirt: Herr Franz Wagner als Börsenvorstehcr. Herr F. W. Grunow als Vorsteher der Bestellanstalt. Leipzig, 30. April 1870. Die Deputation des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Bekanntmachung. Die diesjährige Generalversammlung des Vereins derDeutschen Sortimentsbuchhändler findet Sonnabend den 14. Mai, Abends 7 Uhr im Hotel de Pruste in Leipzig statt. Die Tagesordnung wird bekannt gegeben. Prag, München, Königsberg, Dresden n.Cöln, 24. April 1870. Der Vorstand des Vereins der Deutschen Sortimcntstmchhändter. H. Dominicus, Vors. C. Schöpping (Lindauer'sche Buchh.), Stellv, d. Vors. Ferd. Beyer (Theile's Buchh.), Cass. Hermann Burdach. E. H. Mayer (Lengfeld'sche Buchh.). Stellvertreter: Wilh. Jowicn in Hamburg. Ad. Müller in Brandenburg. Wilh. Naedelen (Schaub'sche Buchh.) in Düsseldorf. Aug. Staats in Lippstadt. Georg H. Wigand in Cassel. Berliner Verleger-Verein. Allgemeine Geschäftsnormen. Die Mitglieder des Berliner Verleger-Vereins haben sich zur Festsetzung und Aufrcchthallung nachstehender 5 Bedingungen ver einigt, unter denen sie fortan Credit gewähren: 1. Alles im Laufe eines Kalenderjahres Bezogene, oder aus früherer Rechnung disponirl Uebertragene muß, soweit cs nicht anderweitig ausgeglichen ist, in der darauf folgenden Ostermesse bezahlt werden. 2. Das Disponircn unabgcsetzter und das Remittiren festbc- zogcner Artikel kann nur mit Bewilligung des Verlegers statt finden. 3. Wer in der Ostermesse die vorjährige Rechnung nicht erledigt, verliert den Anspruch, das bereits in neuer Rechnung Bezogene bis zur nächsten Ostermesse creditirt zu erhalten. Der Verleger ist vielmehr in diesem Falle berechtigt, die Ausgleichung des neuen Guthabens zu jeder Zeit zu verlangen. Siebenunddreißigster Jahrgang. 4. Artikel, welche eine Handlung in der Ostermesse zurückzusendcn berechtigt war, ist der Verleger nach Pfingsten zurückzunehmen, rcsp. sich anrcchncn zu lassen, nicht mehr verpflichtet. 5. Der Verleger hat die Befugniß, ihm zur Disposition gestellte Artikel durch directe oder im Buchhändler-Börsenblatt ver öffentlichte Aufforderung zurückzuverlangen, und ist später als zwei Monate nach Erlaß dieser Aufforderung zur Rück nahme derselben nicht mehr verpflichtet, vielmehr die Zahlung dafür in der Ostermesse zu fordern berechtigt. Bei der bevorstehenden Ostermesse machen wir die Herren Sor timenter darauf aufmerksam, daß folgende Firmen unserem Vereine angchörcn: Bergcmann, E. Berggold, F. Bornträger, Gcbr. Brigl, B. Cohn, Adolf. Dümmler's Verlagsh. Duncker, Franz. Gerold, C- H. Gersch el, L. Goldschmidt, A. Grosse, W. Grothe, W- Guttentag, I. Hayn's Erben, A. W. Heimann, L. Hempel, G. Hermes, W. Heymann's Verlag, C. Hofmann L Co. Kortkampf, Fr. Lassar's Buchh. .Liebrecht, C. S. stobeck, F. Lüderitz'sche Verlagsbuchh. Moeser, W. Müller'sVerl.,G.Ferd.Otto. Müller, G. W. F. Oehmigkc's Verlagsh. Plahn'schc Buchh. Rauh, L. Reimer, D. Reimer, G- Re ngcr'sche Buchh. Reymann, E. Sacco Nachfolger, A. Schindler, H. Schlawitz, G. Schlesier, I. Schnitze, W. Seehagen, O. Stilke L van Mnydcn. Vereins-Buchhandlung. Vcrlags-Anst., Allg.Dtsch. Wiegandt L Grieben. Wi cg an dt L Hempel. Winckelmann L Söhne. Zugleich bringen wir folgende Bestimmungen unseres Statuts in Erinnerung: Pünktlichkeit und Ordnung im buchhändlerischen Verkehr, deren Bcdürfniß immer tiefer empfunden und allgemeiner befriedigt wird, namentlich im Abschließen der Conti und Zahlen der Saldi, im Be reiche der Geschäftsverbindungen seiner Mitglieder theils aufrecht zu erhalten, theils, wo sie noch vermißt werden, her beizuführen, ist der Zweck des Verleger-Vereins. 209