für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. HerauSgegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvcreins. M «7. Dienstags, den 25. Juli. 1843. Bekanntmachung. In Gemäßheit der tz. 5. der hohen Ministerin!-Verord nung vom 11. März 1841 ist dem Buchhändler Herrn F. W. Einhorn, Firma: Steinacker in Leipzig, über eine Schrift unter dem Titel: Der junge Deutsche Michel, von A. E. Frölich. Zü rich, Verlag von Meyer u. Zeller. 1843. Druck von Zürcher u. Furrer. 8. der Erlaubnißschein zum Vertriebe ausgefertigt worden. Dem zu Folge wird daher der Vertrieb dieser Schrift gestattet. Leipzig, am 21. Juli 1843. Königlich Sächsisches Censur-Collegium. Preußische Censur-Angelegenheiten. Die deutsche allgemeine Zeitung berichtet aus Berlin vom 19. Juli: „Das erste Erkenntniß des königl. Obec-Censur- gerichts ist heute publicirt. Die Buchhandlung des Berli ner Lcsecabinets gibt eine Lebensbeschreibung des Friedrich Staps heraus, den Napoleon 1809 in Schönbrunn nach mißlungenem Attentat erschießen ließ und über besten Ge schichte man bisher wenig Authentisches wußte, da? die französische Gewaltherrschaft ihrer Zeit bemüht gewesen war, alle Nachrichten darüber zu unterdrücken. Indessen hatte sich unter den. Papieren des Vaters des Hingerichteten eine von demselben verfaßte Biographie seines Sohnes aufge funden , welche die gedachte Buchhandlung von der Familie erworben hatte und in Verbindung mit allen Nachrichten und Aktenstücken, die aufzutreiben waren, zur Publication vorbereitete. Zwei Stellen in dieser Biographie, in deren einer der unglückliche Vater und Biograph seiner Erbitte rung gegen den Marschall Ney Raum giebt, weil dieser ihm tOr Jahrgang. nach seiner Meinung ein ähnliches Schicksal wie das seines Sohnes bereiten wollen, und eine andere, worin-bersclbc zwar den politischen Meuchelmord mißbilligt, doch aber da für hält, daß Gott in seiner Weisheit ihn' in .so vielen Fällen zugelasten habe, um die Mächtigen dieser Erde vor Willkür und Tyrannei zu warnen, wurden von einem Cen- sor (welcher indcß schon seit dem 1. Juli aus seiner Wirk samkeit getreten ist) gestrichen. Die Buchhandlung appcl- lirtc als Verlegerin am I.Juli an das neuinstallwte Gericht. Mil welcher Gewißheit auch von wissenschaftlich gebildeten Männern und Rechtskundigen ein reformirendes Urtel sich voraussehen ließ, so hat das unterm 12. Juli erlassene Erkenntniß doch die Erwartung noch in mehrfacher Bezie hung übertroffcn, indem dasselbe ganz in juristischer Form, unter namentlicher Aufzählung aller Beisitzer des Gerichts, in einer gediegenen, licht- und geistvollen Darstellung der Sache die ungenügenden Gründe des Censurverfahrens auf- wcist, sämmtliche Ecnsurstriche aufhcbt und den gedachten Stellen die Druckcrlaubniß ertheilt. Es wäre sehr zu wün schen, daß dieses Erkenntniß in amtlichem Wege publicirt würde, indem cs die Grundsätze des Gerichts in mehrcc Beziehung, namentlich darüber ausspricht, daß der Ecnsuc keine Einmischung in das wissenschaftliche Urthcil über histo rische Thatsachcn zustehe. Nur auf diesem Wege, d. h. daß diese Erkenntnisse publicirt würden und die richterlichen Pcincipien ins allgemeine Bewußtsein übergingen, läßt sich von der Wirksamkeit des neuen Gerichts etwas Größeres er warten. Die wohlthätige Wirkung kann übrigens nurckine moralische, eine aus die Thätigkcit der Eensoren zurückwirkende sein; denn in der Mehrzahl der einzelnen Fälle wird si^ völ lig ungenügend bleiben, da die Abhülfc bei allem Eifer, zu spät kommt. Man darf sich denken, daß in diesem, ersten Falle das Gericht gewiß die Sache sehr beschleunigt Hat,4md cs ist Alles geleistet) was menschlich möglich ist, wenn inner halb zwölf Tagen die Eingabe vom Präsidenten dem Staats-.. 151