Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börscnvcreins. ^ 33. Dienstags, den 25. April 1843. Bekanntmachung. In Gemäsheit der tz. 5 der hohen Ministerialverord- nung vom 11. März 1841, ist dem Buchhändler Herrn Friedr. Volckmar in Leipzig über folgende drei Schriften unter dem Titel: 1) Die Schweiz und ihre Bundesverfassung. Zürich und Winterthur, Druck und Verlag des literarischen Comptoirs 1843. 45 S. Text. 8Vs S. Ankündi gungen. 8. 2) Das Votum des Herrn Staatsraths vr. Kaspar Bluntfchli im Großen Rathe des Cantons Zürich am 28. December 1842, betreffend die Züricherische Schul synode; ausführlich beleuchtet vom Seminardirector Dr. Thomas Scherr. Zürich und Winterthur, Druck und Verlag des literarischen Comptoirs 1843. 64 S. 8. 3) Die Volksphilosophie unserer Tage, besprochen von August Becke» Neumünster bei Zürich, Druck und Verlag von I. Fr. Heß, 1843. 35 S- 8. der Erlaubnißschein zum Vertriebe ausgefertigt worden. Dem zufolge wird daher der Vertrieb vorstehender Schriften gestattet. Leipzig, am 20. April 1843. Königlich Sächsisches Censur-Collcgium. Protokoll des Ausschusses zur Entscheidung zweifel hafter Aufnahmen im Börseublatte» Jena, am 23. April 1843. Vormittags 11 Uhr. In der Wohnung des mituntcrzeichneten Frommann ver sammelte sich heute der zur Entscheidung über zweifelhafte Aufnahmen im Börsenblatte eingesetzte Ausschuß des Bör senvereins, um über den von der Leipziger Deputation unter dem 18. dies, cingesandten Aufsatz des Herrn Gebhardt in Grimma mit der Ueberschrift: „die Leipziger Deputation als Ccnsurbehörde", welcher zwei Tage vorher allen drei Mitglie dern vorgelegt worden war, zu entscheiden. Ivr Jahrgang. Der Ausschuß erklärte sich einstimmig dahin: daß er zwar die heftige und beleidigende Sprache, welche trotz der Aufsicht der Leipziger Deputation häufig im Börseublatte geführt werde, nicht billigen könne, daß aber die vorliegenden, von Herrn Gebhardt ursprünglich für den zweiten Theil ein gesandten, Artikel, sollten auch einzelne Ausdrücke von sehr strengen Beurtheilern für beleidigend gehalten werden, ge gen andre bereits im Börsenblatts Abgedruckte immer noch zahm erscheinen, und daß es daher reine Willkühr sein würde, dieselben zurückzuweisen, dadurch aber Herrn Gebhardt die Erwiederung auf das von seinen Gegnern Vorgebrachte un möglich zu machen — und beschloß daher , daß der vorlie gende Aufsatz des Herrn Gebhardt im Börsenblatte sogleich ausgenommen werde, vorbehaltlich einer genauen Correctuc nach dem nicht miteingesandten Manuscripte, da mehrere offenbare Druckfehler darin enthalten sind. Schließlich beschloß der Ausschuß, dieses Protokoll zu gleich mit dem Aufsatze des Herrn Gebhardt abdruckcn zu lassen. So geschehen wie oben. Der Ausschuß zur Entscheidung zweifelhafter Aufnahmen im Börsenblatt. Fr. I. Frommann. C.H. Walz. vr. Fr. Bran. * . * Die Leipziger Deputation als Ccnsur-Bchorde. Nachdem ich in No. 108 des vorigen Jahrganges des Börsenblattes sNr. 6923s mehre Handlungen, mit welchen ich seit Jahren zu keinem Abschlüsse kommen konnte, na mentlich aufgefordert hatte, bis Ende März 1843 dieser Pflicht nachzukommen, ließ sichzunächst Hr.Dresch in Bam berg in No. 3 des B.-Bl. von diesem Jahre sNr. 148s ver nehmen, und stellt die Behauptung aus, daß er nicht mir, sondern ich ihm schulde. Dagegen sandte ich unterm 20 Januar I>. a. für den 2. Theil des B.-Bl. folgendes Inserat ein: Herrn I. C. Dresch in Bamberq: Eines starken Verstoßes gegen die Wabrheit maß ich Sic 74