für den Deutschen Buchhandel unv für die mit Ih IN verwandten Geschäftszweige. Herausgegcben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zn Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 28. Freitags, den 7. April 1843. Bekanntmachung. Die nachverzeichnetcn Zins-Coupons, als 3 Stück für Ostermesse 1839, No. 165, 205, 334. 3 „ „ „ 1840, „ 165, 205, 245. 6 „ „ „ 1841, „ 122, 165, 205, 209, 261, 306. 27 „ „ „ 1842, „ 5, 9, 56, 109, 110, 114, 115, 117, 120, 122, 138, 165, 196, 197, 205, 209, 214, 216, 236, 242, 261, 272, 273, 278, 306, 317, 334. sind noch nicht bei unscrm Cassirer erhoben, was wir hiermit thcils wiederholt in Erinnerung bringen und um so mehr der Beachtung der Actien-Inhaber empfehlen, als nach tz 21 des Acticn-Vertrags die in bevorstehender Ostermesse nicht erhobenen Zinsen für 1839 dem Tilgungs-Fonds zufallen. Leipzig, den 1. April 1843. Der Verwaltungs-Ausschuß der Deutschen Buchhandlerbörse. Leopold Voß, d. Z. Vorsitzender. Der Kunsthändler Herr Linck Hierselbst hat dem Verein zur Unterstützung hülfsbedürftigcr Buchhändler aus einer Streitsache Zwanzig Thalcr zugcstcllt, worüber hier durch dankbar quittirt wird. Berlin, den 31. März 1843. E n s l i n. Erklärung. Der Unterzeichnete schließt sich im Allgemeinen der Er klärung des Herrn F. A. Brockhaus — Börsenblatt No. 19 v. 7. März 1843 —dieNcugroschenfragc betreffend, an; ich kann dabei aber nicht unterlassen, öffentlich mein Bedauern auszusvrcchen: daß die nationale Idee, einen gleichen Münzfuß auf diese Weise nach und nach her beizuführen, durch den gewöhnten Gcschäftsschlendrian so sehr verkümmert wird! Stuttgart, d. 18. März 1843. G. Franckh, Besitzer der Franckh'schen Verlagshandlung. Bei der Erklärung der Stuttgarter Buchhandlungen für Beibehaltung der Guten Groschen haben wir unsere Unterschrift nicht versagen wollen, um nicht ganz allein die Einigkeit des Beschlusses zu stören, ob gleich wir stets die Ucberzeugung hegten, daß die Berech nung des Thalers zu 30 Groschen bei den jetzigen de utschenMünzvcrhältnisscn einfacher und besser ist. Da nun in No. 19 des Börsenblattes mehrere Vcrlagshandlungen die Erklärung geben, daß sie von der Berechnung des Thalers in 30 Groschen nicht abgehen und es sich von selbst versteht, daß wir dieser Bestimmung uns gern fügen, so bitten wir alle Hand lungen, welche noch keinen Entschluß gefaßt haben, oder welche die Theilung des Thalers in 30 Groschen vor ziehen, mit uns in dieser Rechnungsweise zu rechnen. Stuttgart, 26. März 1843. Beck L Frankel. 10r Jahrgang. 59