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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.02.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1880-02-04
- Erscheinungsdatum
- 04.02.1880
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- SLUB Dresden
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Erscheint »utzer Sonntag« täglich. — Bi« früh S Uhr eingehende Anzeigen lammen in der nächsten Nummer zur Aufnahme. Beiträge für da« Börsenblatt sind an die Nedaction — Anzeigen aber an die Expedition derselben zu senden. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des BörseuvcreinS der Deutschen Buchhändler. ^7 28. Leipzig, Mittwoch den 4. Februar. 1880. Nichtamtlicher Theil. Zur „Erklärung" der Verleger. Nachdem die Frage, welche eine große Anzahl hervorragender Verleger zu der bekannten Erklärung veranlaßte, nicht nur irr Börsenblatte, sondern auch in den buchhändlerischen Vereinen, die selbst theilweisc dieser Frage ihre Entstehung verdanken, eingehend erörtert wurde, wiederholen sich immer noch darauf bezügliche Artikel im Börsenblatte. Wir sehen diese Erklärung der Verleger als eine berechtigte, der Sachlage entsprechende That und als einen Act der Nothwehr an, gegen eine verhältnismäßig kleine Anzahl von Handlungen, welche durch ihr geschäftliches Verhalten die Organi sation, auf welcher der buchhändlerische Verkehr Deutschlands, Oester reichs und der Schweiz beruht, vernichten, und den Gesammtbuch- handel in seiner Existenz bedrohen. Wir fürchten nicht, daß diese Erklärung ein nutzloser Schlag in die Luft ist, wir vertrauen vielmehr der wachsenden besseren Ein sicht, welche auch die jetzigen Zweifler noch überkommen wird. Gegen den Wunsch des Hrn. 8. in Nr. 22 d. Bl., daß dieser Vorgang auch in der Geschichte der Volkswirthschaft verzeichnet werde, haben wir nichts eiuzuwenden, hoffen aber auch, daß derselbe in den Annalen der Geschichte des Buchhandels als ein Wendepunkt zum Besseren bezeichnet werden wird. Zur Beantwortung der Frage: „ob der Verleger, oder im kaufmännischen Sinne, der Fabrikant überhaupt ein Recht habe, nach dem Verkauf der Waare, in Bezug aus den Verkaufspreis, Bedingungen vorzuschreiben", bemerken wir, daß der Verleger oder, wie Hr. 8. weiter sagt, der Fabrikant, nicht nach, son dern vor resp. bei dem Verkauf berechtigt ist, Bedingungen zu stellen, an die er die Abgabe der Waare knüpft und deren Erfüllung er von dem Wiederverkäufe!: zu verlangen ebenfalls berechtigt ist. Wenn der Vergleich eines Verlegers mit einem Fabrikanten auch nicht zutrifft, da kein anderer Industriezweig eine Verkehrseinrichtung hat, wie der deutsche Buchhandel, so kommt es doch vor, daß ein Fabrikant seinen Abnehmern die Bedingung macht, seine Artikel zu einem bestimmten und nicht billigeren Preise zu verkaufen, andern falls er die Verbindung abbricht. Hr. 8. sagt: „es sei ein drückendes und unwürdiges Gefühl für den selbständigen Geschäftsmann, durch den Willen der Verleger nicht mehr Herr seines wohlerworbenen Eigenthums zu sein". Hier stellen wir die Gegenfrage: Zu welchem Zwecke werden Ladenpreise für Bücher festgesetzt und in Katalogen verzeichnet? Wir behaupten, es ist ein drückendes, ja beschämendes Gefühl für den Verleger, wenn ein Anderer, mag er nah oder fern wohnen, seinen Verlag billiger anbietet, als er ihn selbst anzeigt und im eigenen Geschäfte abgibt. Hr. 8. sagt: „der Sortimenter kaufe, durch günstige Bedingungen und illustrirte Prospecte verlockt, eine Partie eines neuen Buches, falle damit 'rein und komme in Schaden, da er durch billiges An gebot sein Anlagecapital nicht retten könne". Dieser Fall gehört bei einiger Sachkenntniß und Vorsicht zur großen Ausnahme. Was Siebenundvierzigster Jahrgang. macht aber der solide und vorsichtige Sortimenter im Reich, der gestützt auf die Kenntniß seines Wirkungskreises von notorisch guten und gangbaren Büchern kleinere oder größere Partien bestellt, die er sicher abgesetzt und vielleicht noch Nachbestellungen gemacht haben würde, wenn nicht Rabattofferten von Berlin oder Leipzig in seinen Wirkungskreis gedrungen und ihm den Absatz streitig gemacht hätten; wenn seine Kunden, die Rabattofferten in der Hand, ihm die zur Ansicht gesendten Bücher zurückgeben, falls er nicht zu gleichem Preise liefern will? Er wird dadurch gezwungen, vom dem ihm als reellem Geschäftsmann zukommenden Gewinn einen erheblichen Theil einzubüßen. Von dem ganzen Absatz kann der Sortimenter, der durch Bezug von Novitäten, die er doch auch im Interesse des Verlegers bezieht, erhebliche Spesen hat, Rabatt nicht gewähren. Wenn er aber in solchen Fällen durch die Concurrenz gezwungen wird, entweder Rabatt zu geben oder die Kundschaft zu verlieren, kommt er seinen anderen Kunden gegenüber in die drückende und unwürdige Lage, als unreell und unzuverlässig zu erscheinen. Hr. 8., ist das nicht empfindlicher, als wenn man sich einmal in der Be stellung eines Buches getäuscht haben sollte? Die weitere Bemerkung des Hrn. 8., „die Verleger würden es am Ausbleiben der Partiebestellungen bald spüren, daß es ein Fehler sei, den speculativen Geschäftsbetrieb zu Gunsten des handwerks mäßigen unmöglich machen zu wollen", wird bei keinem einsichts vollen Verleger Bedenken Hervorrufen. Wir glauben, daß den um sichtigen Verlegern an der Verbindung mit den handwerksmäßigen Buchhändlern, die Sinn und Verständniß für ein reelles Geschäft .haben, mehr gelegen ist, als an leichtfertigen Speculanten, die vom Geschäfte nichts verstehen, wie sie namentlich in den letzten Jahren systematisch in unseren Kreis eingeführt wurden und die sich durch hohe Bezugsbedingungen und verlockende Prospecte zu Partiebe stellungen verleiten lassen. Wir glauben auch ferner, daß, sobald der Schleuderei ein Ende gemacht und der solide Buchhändler nicht mehr fürchten muß, daß gerade die gediegeneren und verkäuflicheren neueren Erscheinungen sofort nach deren Ausgabe erheblich unter dem Ladenpreise angeboten werden, mehr feste Bestellungen für das Lager erfolgen, als jetzt. Die Verleger, welche die Erklärung ab- gaben, haben es sich wohl erwogen, ob es sich mehr empfehle, einen gediegenen und auf solider Geschäftsbasis beruhenden Sortiments buchhandel zur Vertreibung ihres Verlags zu stützen und zu er halten, oder sich auf eine Anzahl sogenannter speculativer Bücher verkäufer zu beschränken und sich von denselben abhängig zu machen. Mehrere der Herren haben ja ihre Drohungen angedeutet und den Verlegern zu verstehen gegeben, was sie von den mächtigen Specia- listen zu erwarten haben. Wir danken den Verlegern und speciell den Leipzigern und Stuttgartern, welche mit gutem Beispiel voran gingen, und hoffen auf einen guten Erfolg für Verlag und Sorti ment von der „Erklärung", der Verleger i,. 62
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