Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Bvrscnvercins der Deutschen Buchhändler. 298. Leipzig, Montag den 24. Dezember. 1888. Des Weihnachtsfestes wegen erscheint die nächste Nummer Donnerstag den 27. Dezember. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 21. November d. I. (Geschäfts-Ordnung des Wahl-Ausschusses) bringen wir nachstehend die in Ausführung des K 29 der Satzungen festgesetzte und genehmigte Geschäfts-Ordnung des Rechnungs-Ausschusses und des Verwaltungs-Ausschusses des Deutschen Buchhändlerhauses zur Kenntnis der Vereinsgenossen. Die Veröffentlichung der bereits mehrfach beratenen Geschäfts-Ordnung des Vereins-Ausschusses kann erst erfolgen, nachdem dieselbe in der am 14. Januar 1889 stattfindenden Sitzung dieses Ausschusses cndgiltig festgesetzt und von dem gleichzeitig tagenden Vorstand genehmigt sein wird. Die Geschäfts-Ordnungen der Historischen Kommission und des Bibliotheks-Ausschusses hatten durch das Inkrafttreten der neuen Satzungen Änderungen nicht zu erfahren und wurden deshalb vom Vorstand in der bisherigen Fassung bestätigt. Die Geschäfts-Ordnung des Börsenblatt-Ausschusses, welche sich darstellt als eine den neuen Verhältnissen an gepaßte Umarbeitung der »Bestimmungen, das Börsenblatt und seine Verwaltung betreffend« vom Jahre 1881. wird binnen kurzem als Entwurf veröffentlicht werden. Die cndgiltige Festsetzung steht kt. 8 38 der Satzungen der Haupt versammlung zu und wird dieselbe Kantate 1889 Mchäitigen. Berlin und Leipzig, den 21. Dezeml.r 1888. Der Vorstand des Lörfenvereins der Deutsche» Luchhändlcr ;u Leipffg. Paul Parey. Carl Müller-Grote. Ernst Seemann- Geschäfts-Drdnung W e ch n u n § s - A u s sch u ß des Körsriilirrcins der DriiWn KuWndler ln !eipiig. (Genehmigt vom Vorstand am 21. November 1888.) 8 i- Der Ausschuß tritt auf Einladung seines Vorsitzenden all jährlich während der Buchhändlermesse nach der ordentlichen Haupt versammlung zu einer konstituierenden Sitzung zusammen, an welcher alle seitherigen und neugewähltcu Mitglieder, sofern sie in Leipzig anwesend sind, teilzunehmen haben. Nachdem die nach K 82 der Satzungen erforderliche schrift liche Bestätigung der von der Hauptversammlung ausgesprochenen Entlastung des Vorstandes im Kassabuche erfolgt und von sämt lichen Anwesenden unterschrieben worden ist, findet die Konstituie rung durch Wahl eines Vorsitzenden und Schriftführers mittels Stimmzettel mit einfacher Stimnienmehrheit statt. Bei Stimmen gleichheit entscheidet das Los durch die Hand des bisherige» Vorsitzenden. Fünsundsünkigster Jahrgang. 8 2. Der Vorsitzende hat über alle Eingänge ein Verzeichnis zu führen und sür die Erledigung der Beschlüsse Sorge zu tragen. Er bestimmt Tag und Stunde der in der Regel in Leipzig stattfindenden Sitzungen und erläßt durch Vermittelung der Ge schäftsstelle die Einladungen zu denselben unter Angabe der Tagesordnung. Diese Einladungen sollen möglichst 14 Tage vor der Sitzung erlassen werden Es liegt ihm ob, in der ordentlichen Hauptversammlung den Rechenschaftsbericht und den Voranschlag (K 11) vorzutrageu und wenn es sich nötig macht, zu erläutern, sowie den Antrag ans Entlastung des Vorstandes zu stellen. 8 3- Für den Fall, daß der Vorsitzende verhindert ist, an einer Sitzung teilzunehmeu, vertritt ihn das der Amtszeit »ach älteste Mii- glied des Ausschusses. Ein Vertreter des etwa nicht anwesenden Schriftführers wird von dem Vorsitzenden ernannt. 8 4. Zur Beschlußfähigkeit ist die Teilnahme von vier Mitgliedern erforderlich (ß 41 der Satzungen). 8 5. Tie Beschlußfassung erfolgt durch Abstimmung, bei der die Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit giebt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. SS3