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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.12.1925
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1925-12-15
- Erscheinungsdatum
- 15.12.1925
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil Schweizerischer Buchhändleroerein. Bekanntmachung. Verhängung einer Sperre. Infolge Konkurses ist die Firma R. D c ch L C o. in B e r n aus dem Schweizerischen Buchhändlervcrein ausgcschieden. Trotz dem alle Gläubiger wegen Einstellung des Konkursverfahrens mangels genügender Aktiven zu Verluste gekommen sind, verkauft Herr Dech heute doch ruhig weiter, und zwar mit Rabatten von 30 dis 50?S. Er bestellt aber auch die Neuigkeiten und bezieht sonst Bücher für diesen sogenannten Ausverkauf. Durch dieses Vorgehen wird der schweizerische Buchhandel neuerdings erheblich geschädigt. Der Unterzeichnete Vorstand hat sich deshalb im Einverständnis mit dem Verein Schweizerischer Verlagsbuchhändler veranlaßt gesehen, über Herrn Dech die Sperre zu verhängen. Bern, den 8. Dezember 1925. Namens des Vorstandes des Schweizerischen Buchhändlervcrcins: Der Präsident: Der Sekretär: C. E. Lang. vr. R. v. Stürler. Antiquariat und Bücherversteigerungen?) Won Martin Breslauer. Ihrem Wunsch«, mich zu dem obengenannten Thema zu äußern, entspreche ich gern. Ich beschränke mich dabei nicht aus eine Erörterung der Dinge, die Ihr Mitarbeiter Herr Lothar Briegcr behandelt hat, sondern greife darüber hinaus, weil der Stosf nicht nur in der »Bossischcn Zeitung», sondern auch sonst in der Öffentlichkeit, besonders in den Fachzeitschriften, behandelt worden ist. Von vornherein möchte ich feststellcn, daß ich im wesentlichen mit den Ansichten Ihres Herrn Mitarbeiters über- cinstimme. Das muß jeder Antiquar tun, dem an seines Standes Besserung gelegen ist. Selbst der Antiquar, der ausschließlich nach dem materiellen Nutzen und Schaden fragt — ich kenne keinen solchen —, muß es Briegcr ebenso danken wie wir, daß er an Dinge gerührt hat, die den wahren Bücherfreund — gleichgültig, ob Sammler oder Händler — mit Besorgnis erfüllen. — Bei den Versteigerungen handelt es sich keineswegs um Fragen, die allein den Versteigerer und seine Käufer — Privat- und Wiederver käufe! — angehen. In höherem Maße sind sie für den Besitzer von Sammlungen von Belang, in weit höherem für seine Hinter bliebenen, deren wesentlichstes Eigentum häufig gerade die hintcr- lassene Bibliothek bildet. Die Hinterbliebenen, oft selbst ohne Sachkenntnis, sind auf eine sachgemäße Beratung angewiesen, auf einen Vertrauensmann, der, ohne daß er dabei die geschäftliche Notwendigkeit vergißt, sich der hohen Pflicht bewußt ist, die sein Amt ihm auferlegt. Der große Kreis derer, die ihre Besitztümer Dieser Aufsatz ist auf Aufforderung der Redaktion der Vossischen Zeitung verfaßt, wurde aber in den Nummern vom 18. und 22. November nur gekürzt wicdcrgcgcben, während er im Börsenblatt vollständig erscheint. Börsenblatt t. den Deutschen Buchhandel. S2. Jahrgang. Versteigern lassen müssen, soll über den Stand der Dinge unter richtet werden. Die Allgemeinheit bedarf zum mindesten des selben Schutzes wie ein einzelner Stand. Genau so wie in diesem Fall einige Antiquare, könnten in anderen Fällen z. B. sich die Theaterdirektoren gekränkt fühlen, wenn der Kritiker scharfe Kritik übt. In letzter Zeit haben sich die Versteigerungen in Berlin und im Reich über die Maßen gehäuft. Dadurch geschah es, daß in zwei, drei oder mehr Versteigerungen Bücher der gleichen Art vorkamen, daß dieselben Ausgaben hier wie dort angeboten nnir- dcn. Hinzu kam eine wahre Flut von Katalogen der Antiquare, die ihre Bücher freihändig verkaufen, und die wiederum häufig genug dieselbe Literatur aufwiesen, die in den Versteigerungen er schien. Gegenüber diesem übermäßigen Angebot muß natürlich die Nachfrage versagen. Das Buch für den Sammler ist ein Gegen stand des Überflusses. In einer Zeit des allgemeinen Geldmangels, in der der Kampf um das tägliche Leben die meisten zwingt, ihre Bedürfnisse auf das äußerste einzuschränkcn, muß auch der Samm ler — so schwer es ihm immer fällt — von seiner Neigung ab stehen gegenüber dem für das Leben unbedingt Erforderlichen. Mer — und das ist schlimmer — nicht der Sammler allein hat seine Bücherausgaben einzuschränkcn oder ganz und gar zu strei chen, sondern auch derjenige, der für Forschnngszwecke des Buches unbedingt bedarf. Ich stelle dabei fest, daß der Sammler aus Liebhaberei, wie ich ihn nennen möchte, und der Sammler aus Notwendigkeit schwer voneinander zu trennen sind. Beiden ist oft gemeinsam der Zweck der Forschung, und gerade unter den Liebhabern finden sich solche, die die Forschung um wertvolle bibliographische Werke bereichert, ihr die erforderlichen Unter lagen und reiche Anregungen gegeben haben. Man sollte nun meinen, die Bücherversteigerungen und die Herausgabe von Verzeichnissen des freihändigen Verkaufs müßten eingeschränkt werden. Theoretisch sehr richtig, tatsächlich undurch führbar. Denn weder dem Buchhändler, der seinen Betrieb weiter- führen und von ihm leben will, noch dem Besitzer oder seinen Erben, die zur Veräußerung gezwungen sind, ist damit im ge ringsten gedient. Jede Erörterung darüber, ob ein Verkauf durch Versteigerung bzw. durch freihändigen Verlauf zurzeit empfehlens wert sei oder nicht, wird dadurch hinfällig, daß der Besitzer der Bücher — Buchhändler, Sammler oder Erbe — seinen Be sitz zu Geld machen muß. Er kann nicht warten, und könnte er es, so würde er damit auch nichts gewinnen. Der Mangel an Büchern, hervorgerufen durch die Kriegs- und Jn- flationsjahrc, das Bestreben, sich in der Inflationszeit Sachwerte zu schassen, die Urteilslosigkeit mancher neueren Käufer in Preis fragen haben eine unberechtigte und ungesunde Preissteigerung im Antiquariat mit sich gebracht. Auch mancher Händler verlor das rechte Urteil oder brachte es erst gar nicht mit. Ich habe bereits im Jahre 1920, als die bedeutendsten deutschen biblio philen Vereinigungen zu einer Tagung in Frankfurt am Main zusammenkamcn, in einem Vortrag (abgedruckt in der -Bücher stube») auf die Folgen dieser Preissteigerungen hingcwissen. Ich wünscht^ ich hätte Unrecht behalten. Leider ist es nicht der Fall Die Preise wurden auch dadurch gesteigert, daß sich genau wie aüf anderen Gebieten des Handels viele Unberufene, 2631
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