täglich. — Bi» früh S Uhr ei». für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum de» BörseavereinS der Deutschen Buchhändler. ^ 68. Leipzig, Donnerstag den 23. März. 1882 Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Während der bevorstehenden Ostermesse soll wie in früheren Jahren eine am 6. Mai beginnende und am 13. Mai endende Ausstellung von neuen buchhän-lerischeu Erzeugnisse» in den Parterreräumen der Buchhändlerbörse stattfinden. Mit der Leitung dieses Unternehmens ist von uns Herr Carl Wilsserodt in Leipzig beauftragt worden, und haben wir hinsichtlich der Beschickung dieser Ausstellung und der Ordnung wegen folgende Bestimmungen getroffen: ß. 1. Zulässig sind alle neuen, d. h. nicht vor der letztjährigen Ostermesse erschienenen Erzeugnisse des Buch- und Musikalienhandels, welche sich durch innere oder äußere, das Maß des gewöhnlichen Werkdruckes überragende Ausstattung auszeichnen, Probebogen und Probeblätter (in Mappen) von Pracht- und Bilderwerken, welche in Vorbereitung begriffen sind, literarische Seltenheiten und Curiositäten, endlich Kunstblätter, aber nur insoweit als sie diesen Namen in der That verdienen. Außerdem sollen, soweit es der Raum gestattet, zugelassen werden: Proben von Leistungen der dem Buchhandel verwandten Geschäftszweige, als Schriftgießerei, Buch binderei, Steindruck, photographischer Pressendruck rc., sowie Probeleistungen auf dem Gebiete der graphischen Künste. Ausgeschlossen sind dagegen alle Arten von Maschinen, Instrumenten rc. Ausnahmsweise sollen auch ältere Artikel zugelassen werden, jedoch nur insosern, als sie mit neuen Erscheinungen sich zu einem durch seine Eigenart interessanten Ganzen verbinden. Für fremdländische Erzeug nisse gilt die oben erwähnte Zeitgrenze nicht. tz. 2. Die Sendungen, denen eine Begleitsactur in äuplo mit Angabe der Ordinär- und Nettopreise beizufügen ist, sind zu richten an Herrn Carl Wilsserodt in Leipzig. tz. 3. Aus den auszustellenden Gegenständen darf der Nettopreis nicht bemerkt sein. Hierher gehörige Anfragen nach den ihm vom Aussteller eingesandten Notizen zu beantworten ist der von uns mit der Leitung der Ausstellung Beauftragte angewiesen. ß. 4. Vor dem Schluß der Ausstellung, in diesem Jahr am 13. Mai, dürsen die für dieselbe gelieferten Gegenstände von Seiten der Aussteller nicht zurückgenommen werden. tz. 5. Das Ausstellungslocal darf seitens der Aussteller als Verkaufsstand für das Publicum nicht benutzt werden. ß. 6. Die Aussteller tragen für die von ihnen ausgestellten Gegenstände die Fracht nach und von Leipzig. Die auszustellenden Gegenstände sind spätestens bis zum 22. April an die oben angegebene Adresse einzusenden und im Börsengebäude abzugeben. Umfangreiche Gegenstände sind mit an nähernder Angabe des Flächenraumes, welcher beansprucht wird, vorher anzumelden. Für später eingehende Gegenstände kann weder die Annahme, noch die zweckmäßige Aufstellung gewährleistet werden. Leipzig und Breslau, den 20. März 1882. Der Vorstand des Sörsenvereins der Deutschen Buchhändler. Franz Wagner. Emil Morgenstern. Hermann Haessel. Neuimnddirrzigstrr Jahrgang, 183