Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. Börsenblatt Anzeigen: 20 Psg. für die dreigcspailene Pelilzeile oder deren Raum. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. ^ 159. Leipzig, Donnerstag den 12. Juli. IM. — Amtlicher Teil. UN Bekanntmachung. Nachdem die dem Vorstände durch Hauptversammlungsbeschluß vom 29. April d. I. vorbehaltene Schlußredaktiün der „Buchhändlerischen Verkehrsordnung" erfolgt ist, wurde für den Handgebrauch eine mit Sachregister versehene Oktavausgabe hergestellt, welche durch die Geschäftsstelle des Börsenvereins allen im Buchhändler-Adreßbuch verzeichnettn Firmen zugesandt worden ist. Als einen Teil seiner Aufgabe letzter Formgebung hat der Vorstand, entsprechend der im Börsenverein sich immer weiter verbreitenden Anschauung, die Verdeutschung aller entbehrlichen Fremdwörter erachtet. Wenn der Vorstand auch dem Grundsatz des deutschen Sprachvereins: „kein Fremdwort für das, was deutsch gut ausgcdrückt werden kann", unbedingt huldigt und sich berufen fühlt, an seiner Durchführung thatkräftig mitzuwirken, so glaubt er doch, daß dieselbe nur all mählich und niemals auf Kosten der Deutlichkeit geschehen darf Nicht alle Kunstausdrücke, welche seit Jahrzehnten in unserem geschäftlichen Lebe» eine ganz bestimmte Bedeutung gewonnen haben, glaubte der Vorstand ohne weiteres durch vielleicht Mißverständnisse zulassendc deutsche Worte ersetzen zu dürfen; die Fassung der Verkehrsordnung zeigt aber die Grenze, bis zu welcher der Vorstand in der Verdeutschung z. Z. glaubte gehen zu sollen. Wir bringen den Wortlaut der Verkehrsordnung auch an dieser Stelle zur Kenntnis der Herren Vcreinsgepossen und bemerken dazu, daß laut Hauptversammlungsbcschluß als Termin für die erstmalige erneute Prüfung durch den Uach unfern neuen Satzungen dafür zuständigen Vereins-Ausschuß das Jahr 1890 festgesetzt worden ist. Um dem Ausschuß ein recht reiches, aus dem lebendigen Verkehr hervorgcgangenes Material für die Beratungen s. Z. bieten zu können, wollen die Herren Vereinsgenossen Fragen und Vorkommnisse aus ihren WirkungSlrersen in betreff der Verkehrsordnung unserer Geschäftsstelle in Leipzig nutteilen, und das gilt namentlich auch von richterlichen Ent scheidungen in buchhändlerischen Streitfällen. Den Herren Kunst-, Musikalien- und Landkarten-Händlern, den Importeurs ausländischer Litteratur, sochie Kolportagebuchhändlern geben wir anheim, für die in ihrem speziellen Geschäftsverkehr giltigen Bestimmungen ut>ter,,srch eine Fassung zu vereinbaren, welche sie dem Vereins-Ausschuß zur Annahme empfehlen. Berlin und Leipzig, 9. Juli 1888. Der Vorhand des Vörsenverciiis der Deutschen Duchhändler zu Leipzig. Paul Parey. Carl Müller-Grote. Ernst Seemann. « Il'UU ,tglos Buchhändleris che Verkehrsordnung. Angenommen in der Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am 28. April 1888. I. Allgemeines. 8 1- Die Bestimmungen dieser Verkebrsordnung sind für den ge schäftlichen Verkehr der Mitglieder des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler maßgebend in Ermangelung satzungs mäßiger Bestimmungen (Satzungen des Börsenvereins vom 25. September 1887) oder besonderer Vereinbarung von Firma zu Firma. 8 2. Der Buchhandel samt seine» Nebenzweigen (Satzungen 8 2) umfaßt Verleger, Sortimenter, Antiquare und Kommissionäre; man rechnet alle Buchhändler dazu, welche in Leipzig einen ständigen Kommissionär haben, soweit sie nicht selbst dort an gesessen sind. Die verschiedenen Geschäftszweige des Buchhandels werden häufig von derselben Firma betrieben. Fünfundfünfzigster Jahrgang. 8 3. Der Verleger (Fabrikant) veröffentlicht und vertreibt sür eigene Rechnung seine Vertagsartikel und zwar zumeist, „durch Vermittelung der Sortimentsbuchhändler. Eine Abart ist der Kommissionsverlag, d. h.„,pM Verlag sür fremde Rechnung und zwar nieist sür Rechnung >des^Ver fassers des betreffenden Buches, bezw. des Vereins oderader Be hörde, welche das Buch veranlaßt hat. Im Verhälststs hkssMr- legers zum Sortimenter wird dadurch aber, abgesehen, UM,,8och4. nichts geändert. „mn 8 4. j n'wMbst'w Der Sortimenter (Detaillist) bezieht die, Micher „UM Verleger und verkauft sie an das Publikum. H 5, <1 Verleger und Sortimenter stehen in der ^Nbgest ißsit einander in direkter Beziehung, sei es durch laufende Rechnung, w!77.",§ > man rrwü uz