Erfchelitt auber Sonntag» täglich. — Bi» früh 9 Uhr eingehende Anzeigen kommen in der nächsten Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt für den Beiträge für da» Börsenblatt sind an die Redaction — Anzeigen aber an die Expedition desselben z» senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des BörseuvereinS der Deutschen Buchhändler. 86. Leipzig, Donnerstag den 15. April. 1880. Nichtamtlicher Theil. Bekanntmachung. Nachstehend bringen wir die Geschäftsordnung für die Buchhändlermefse zur Kenntnih, wie solche nach dem Beschlüsse der Cantate-Versammlung vom Jahre 1866 bis auf Weiteres maßgebend sein soll. 1) Der Börsenvorstand beginnt seine regelmäßigen Ostermeß-Sitznngen, sofern der Vorsteher nicht frühere Zusammen künfte anberaumt, spätestens am Freitag vor Cantate. 2) Die Hauptversammlung findet wie seither am Cantate-Sonntag Vormittags 10s4 Uhr statt; wer bis 10H Uhr nicht erschienen ist, verliert für diesmal seine Berechtigung zum Wählen; unentschuldigt Ausbleibende verfallen in eine Geld buße von 3 Mark. Noch während der Dauer der Hauptversammlung hat das Auszählen der Stimmzettel stattzufinden, derart daß womöglich noch vor dem Schluß der Versammlung sämmtliche Namen der Neugewählten, jedenfalls aber die Wahlen in den Vorstand proclamirt werden können. 3) Der große Börsensaal wird zum Zweck der Abrechnung vor Cantate nicht geöffnet; erst Montag nach Cantate, den 26. April beginnt und soll dasselbe an diesem und den folgenden Tagen von früh 8 Uhr bis Nachmittags 1 Uhr dauern. wird der Saal geschlossen. Die sämmtlichen Leipziger Herren Commissionäre wollen sich an diesen Tagesstunden auf der Börse zur Abrech nung einfinden. 4) Jeder, welcher für Fremde abrechnen und Gelder in Empfang nehmen will, hat vorher eine Vollmacht, in doppelten Exemplaren vollzogen und die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers von dessen Leipziger Herrn Commissionär bescheinigt, beim Archivariat (während der Messe im Börsengebäude anwesend) einzureichen; davon wird das eine Exemplar abgestempelt zurückgegeben, das andere aber zu den Acten genommen. 5) Nur Börsenmitglieder sind berechtigt, Geschäfte auf der Börse zu besorgen. 6) Bei Meßzahlungen sind nur zulässig: Reichs-Goldmünzen, Reichs-Cassenscheine, sowie alle reichsumlauf- fähigen Noten. Stuttgart, Weimar und Leipzig, den 18. März 1880. Der Vorstand des Mrsenvereins der Deutschen Duchhitndter. A. Kröner. Hermann Böhlau. Hermann Haesjel. Geschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgetheilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) (* vor dem Titel Titelauflage, f -- wird nur baar gegeben.) Baiimgärtner« Buchli. in Leipzig. 6<» pu> ^uris oivilis. Läiäsrunt, trntrsg LrisAslii. 16. ^uü. 3 8äs. 8. * 12. —; Aev. ** 15. — Bichtelcr äi Eo. in Berlin. Paris, F. A., Einteilung d. deutschen Reichs-Heeres m. Bezeichnung der Standquartiere rc. 4. Jahrg. 1. Hst. 8. * 1. — Siebenundvierzigster Jahrgang. Buchholz S.' Diebel in Troppau. Schematismus der Schulbehörden, Lehrer-Bildnngsanstalten n. Volksschulen in Schlesien. 1880. Hrsg. v. G. Zeynek. 8. * I. — Cohen L Sohn in Bonn. KHerulk, Hi.,äleOeolo^ieä. büdlieftenu.mittleren Nor^e^en. OeutLelie ^.U8S. v. Onrlt. 8. * 14. — I. G. Cotta'sche Buchh. in Stuttgart. f Hellwald, F. v.. Im ewigen Eis. Geschichte der Nordpolfahrten von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. 20. Lsg. 8. * —. 50 Lenau'S, N., sämmtliche Werke. Hrsg. v. Anastasius Grün. 2 Bde. 8. * 4. — 214