BSrscndlatt Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des BörscnvereinS der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 112. Leipzig, Mittwoch de» 15. Mai. 1901. Des Himmelsahrtstages wegen erscheint die nächste Nummer Freitag den 17. Mai. Amtlicher Teil. Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der Ordentliche» Hauptversammlung des Börsenvcreins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am Sonntag Kantate, den 5. Mai 1901, vormittags 9 Uhr, im Deutschen Buchhändlerhause. Tagesordnung. 1. Geschäftsbericht über das Vereinsjahr 1900/01. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung >900. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag 1901. 4. Neuwahlen. Es sind zu wählen : Im Vorstand: a) der erste Vorsteher an Stelle des ausscheidenden Herrn Carl Engelhorn-Stuttgart, d) der zweite Vorsteher an Stelle des ausscheidenden Herrn Johannes Stettner-Freiberg i/S., o) der zweite Schrift führer an Stelle des ausscheidenden Herrn Einanuel Reinicke-Leipzig. Im Rechnungs-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Hermann Heyfelder-Berlin und Artur Seemann-Leipzig. Im Wahl-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Carl Konegen-Wien und Richard Reisland-Leipzig. Im Verwaltungs-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Hugo Baedeker-Leipzig und Johannes Ziegler-Leipzig. 5. Antrag des Herrn Rudolf Heinze in Dresden im Namen des Vereins Dresdner Buchhändler: Die Hauptversammlung wolle nachstehende Zusätze, bezw. Aenderungen der »Buchhändlerischen Verkehrs ordnung« beschließen: 1. Z 4 Absatz » erhält den Nachsatz: Der Verleger ist verpflichtet, dem Sortimenter bei allen auf feste Bestellung gelieferten Werken oder Zeitschriften einen Rabatt von mindestens 25 Prozent zu gewähren. Diese Bestimmung bezieht sich nicht a) auf vor dem 1. Juli 1902 zur Ausgabe gelangte Werke oder Zeitschriften, b) auf nach dem 1. Juli 1902 erscheinende Teile eines Werkes, dessen Ausgabe (in Bänden, Lieferungen oder Nummern) bereits vor diesem Tage begonnen hat. 2. In Z 8 wird der erste Satz des Absatzes k wie folgt abgeändert: Ein vom Verleger auf feste Bestellung geliefertes, vor dem 1. Juli 1902 ganz oder teilweise erschienenes Werk ist der Sortimenter zu behalten nicht verpflichtet, wenn ohne einen bezüglichen Vermerk in Hinrichs' Katalogen ein geringerer Rabatt als 25 Prozent gewährt wird. AchtundlechMter 517