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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.09.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 12.09.1895
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18950912
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189509122
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1895
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-Nchetur stn Berbtndur.g mit den »Nach richten aus dem Buchhandel») täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — JahreSpreis: für Mitglieder e i n Exemplar 10 für Ntchtmitglieder 20 Börsenblatt für den Anzeigen: für Mitglieder 10 Pfg., für Nichtmitglieder 30 Pfg., für Nichtbuch- Händler 30 Pfg. die dreigespaltene Petit zeile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum dcS BörscnticreinS der Deutsche» Buchhändler zu Leipzig. .z° 212. Leipzig, Donnerstag den 12. September. 1895. Amtlicher Teil. Allgemeiner Deutscher Guchhundlungs - Gehilfen - Verband. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf § 9 der Allgemeinen Satzungen bringen nur hiermit in Erinnerung, das; Anfang Oktober d. I die Neuwahlen der Herren Vertrauensmänner und deren Stellvertreter stattzufinden haben. Das Resultat der Wahlen ist uns unverzüglich zur Veranlassung des Weiteren zu melden. Leipzig, den 10. September 1895. Der Vorstand. Nichtamtlicher Teil. Patentschriften. Der Neichsanzeiger Nr. 217 vom tO. September veröffentlicht an amtlicher Stelle folgende B ekanntmachung, betreffend den Bezug der Patentschriften. Vom I Oktober d. I. ab erfolgt der Bezug der Patent- s ch risten nicht, wie bisher, durch Vermittelung der Ncichs-Post- anstalten und der Reichsdruckerci, sondern ausschließlich durch das Kaiserliche Patentamt. Bestellungen, die auf dem bisherigen Bezugsioege gemacht und bis zum 1. Oktober 1>. I. nicht erledigt worden sind, gelangen gleichfalls durch das Kaiserliche Patentamt zur Ausführung. Die Bezugsbedingungen sind künftig folgende: Einzelne Patentschriften werden, soweit der Vorrnth reicht, zum Preise von 1 abgegeben. Bei der Bestellung sind die Nummern der Patentschriften anzugeben. Vorbestellungen, bei denen das Hest mit 0,50 V/! berechnet wird, werden angenommen: u. Auf einzelne Klaffen. Die Bestellung hat schriftlich zu erfolgen und muß ent halten: 1) die vollständige Adresse des Bestellers, 2) die genaue Angabe derjenigen Klaffen, deren Zu sendung erfolgen soll, 3) die Angabe des Datums, von welchem ab die er schienenen Patentschriften gewünscht werden. Gleichzeitig mit der Bestellung ist ein Betrag von 20 oder ein Vielfaches desselben einzuzahlen, worauf die Zusendung der gewünschten Patentschriften so lange erfolgt, bis der ein- gczahlte Betrag erschöpft ist. b. Auf 20 oder mehr Hefte einer bestimmte» Patentschrift. Die Bestellung ist innerhalb der ersten t4 Tage nach der Veröffentlichung der Ertheilung des Patents im -Reichs- Anzeiger» schriftlich zu machen und muß enthalten: 1) die vollständige Adresse des Bestellers, 2) die genaue Bezeichnung des Patents nach Nummer, Namen und Gegenstand. Gleichzeitig ist der Betrag von 0,50 für je ein Heft einzuzahlen. Später eingehende Bestellungen können nur soweit Be rücksichtigung finden, als der vorhandene Vorrath der Patent schriften es gestattet. Bestellungen auf Patentschriften, welche vor der Veröffent lichung der Ertheilung des Patents cingehen, finden keine Berücksichtigung; die mit vorzeitigen Bestellungen cingezahlten Gelder werden znrnckgcwicsen. Formulare zu den Vorbestellungen noch Klaffen werden im Kaiserlichen Patentamt unentgeltlich abgegeben. Alle an das Kaiserliche Patentamt gerichteten Sendungen sind zu frankieren. Unfrankierte oder unzureichend frankierte Sendungen werden nicht angenommen. Die Geldbeträge sind in den ge schlichen Zahlungsmitteln, also mit Ausschluß von Postfreimarken und sonstigen Wertzeichen, portofrei und unter Wertangabe ein- zuscnden. gwciuiidsechzigslrr Jahrgang. Bestellungen, welche den obigen Bedingungen nicht entsprechen, bleiben unberücksichtigt. Berlin, den 9. September 1895. Der Präsident des Kaiserlichen Patentamts. In Vertretung: Plath. Bedenkliche »Konkurrenz durch die Regierung. (Vergl. Börsenblatt Nr. 200, 205, 209.) IV. Das Provinzialsortiment muß den Herren A. Stumpf und O. Burkhardt dankbar sein, daß sie den direkten Vertrieb von Verlags- artikeln an Behörden, Schulen und Vereine zu Vorzugspreisen zur Sprache gebracht haben. Die Satzungen des Börsenvereins für den Deutschen Buchhandel gestatten ja leider diese direkten Lieferungen zu ermäßigten Preisen, aber nur in Ausnahmesällen. Von dieser Bestimmung ist nun in letzter Zeit in der ausgiebigsten Weise Gebrauch gemacht worden; denn eine hiesige Anstalt er hielt im Laufe von zehn Wochen 8 — sage acht — derartige An gebote und hat auch zum Teil daraufhin direkt bestellt. Es waren dies zumeist auf den Krieg 1870/7l bezügliche Bücher und Büchlein. Ein Verleger ging dabei so weit, daß er ein Sedanbüchlcin, das in einer Auflage von 100000 Exemplaren erschienen war, erst beim Sortiment durch Barbestellungen ab zusetzen suchte und dann jedem Landlehrer auch einzelne Exem plare unter dem Buchhändler - Barprcise anbot. Wie weit aber die Behörden und in letzter Zeit hauytsüchlich das Königlich Preußische Ministerium der geistlichen Unterrichts- und Medizinal- Angelcgcnhciten gcmißbraucht und zu Reklamezwccken benutzt werden, geht aus nachfolgender Anzeige hervor, die in allen Negiernngs- Schulblättern zu lesen ist: -Für den Fall, daß die Anschaffung des Werkes -Aus dem Leben Kaiser Wilhelms» von L. Schneider, weil. Geh. Hof rat und Vorleser Seiner Majestät, für Schul- und Lehrer bibliotheken gewünscht wird, mache ich die Königliche Regie rung mit dem Anhcimstellen der weiteren Veranlassung darauf aufmerksam, daß Paul Steffenhagen's Buchhandlung in Merseburg zur Lieferung dieses Werkes in drei Bänden elegant gebunden zum Preise von lO^K statt des bisherigen Ladenpreises von 37 50 ->) frei ohne Portoberechnung er- bötig ist. Ministerium der geistliche» Unterrichts- und Medizinat- Angelegenhciten. In Vertretung v. Weyrauch.» Die Zustände im Provinzialsortiment sind so bedenklich ge worden, daß die Kunden sich über die von den Herren Verlegern festgesetzten Ladenpreise lustig machen, und da sprechen wir noch im Ernste von einheitlichen Vcrkaufsbestimmungen. Die Parasiten des Sortiments: Buchbindcrbuchhandel, Schlcuderci, partieller Ramsch, Reiscbuchhandel und direkter Vertrieb der Verleger fangen immer mehr an das Provinzialsortiment zu untergraben; ivie lange noch, und ein gesundes, verkaufskrüftigcs Provinziatsorliment ist ein schöner Traum gewesen. Prenzlan. Thcophi l Biller. 656
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