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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.07.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-07-01
- Erscheinungsdatum
- 01.07.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19020701
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190207011
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19020701
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Börsenblatt snr den Kutschen Buchhandel Eigentum des Börscuvercins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. für Nichtmitqlieder 20 eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Buchhandlungsgehilfen für Stellegesuche. Rabatt wird nicht gewährt. ^ 149.' Leipzig, Dienstag den 1. Juli 1902. 69. Jahrgang. A m tlich Bestimmungen über die Aufnahme in das Verzeichnis der erschienenen MOitt» Hcs dtiitWn Blich- »iil! LiiMlirtcOM. 8 i. Alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen des deutschen Buch- und Landkartenhandels sind an die I, C, Hin- richs'schc Buchhandlung (Katalogs-Konto) in Leipzig, Blumen- gassc 2, sofort bei Erscheinen behuss Ausnahme in das Ver zeichnis der »Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buch- und Landkartenhandels-! im Börsenblatts für den Deutschen Buch handel mit der Bezeichnung »Für das Neuigkeiten-Verzeichnis» in einem Exemplare unverlangt einzusenden. Die I, C, Hinrichs'sche Buchhandlung haftet für diese Einsendungen in demselben Umfange und in derselben Weise, wie für die ihrer Handlung sonst zugehendcn Neuigkeiten des deutschen Buchhandels, 8 2, Jedes auszunehmende Werk muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses im Original vorlicgen; einfache Titeleinsendungen bleiben ohne Berücksichtigung, 8 s. Die Werke sind berechnet zu senden und werden berechnet zurückgesandt. Die Rücksendung erfolgt in der Regel allmonat lich. Auf besondern, auf der Bcglcitfnktur zu bezeichnenden Wunsch findet die Rücksendung alsbald nach der Aufnahme in das Verzeichnis statt, 8 4, Die Aufnahme in das Verzeichnis erfolgt unmittelbar nach Empfang seitens der I, C, Hinrichs'schen Buchhandlung: in der Regel erfolgt der Abdruck im Börsenblatt!! (nach dem Alphabete der Verleger geordnet) zwei Tage später, als die I, C, Hinrichs'sche Buchhandlung in den Besitz des Werkes gelangt ist, 8 5, In das Verzeichnis werden die eingcsandten Werke dem Wortlaute ihres Titels entsprechend ausgenommen. Außerdem werden Format und Ladenpreis vermerkt. Der Abdruck erfolgt in der Schriftgattung (Fraktur, Antiqua, Griechisch u, s, w,), die zum Texte des betreffenden Werkes verwendet worden ist, 8 e. Die Einsendungen müssen von Fakturen begleitet sein, die genaue Angabe» über den Ladenpreis und den Nettopreis in lausender Rechnung enthalten. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 69. Jahrgang. er Teil. Giebt der Einsender ein Werk nur bar, so wird »bar« vor den Preis gesetzt, Artikel, die mit wenigstens 33'/,"/o vom Ladenpreise in laufender Rechnung abgegeben werden, sind mit keiner Bezeichnung, Artikel, bei denen 25 — 3t>"/n Rabatt in Rechnung gewährt wird, mit n, vor dem Preise zu versehen: den Preisen von Artikeln, die mit weniger als 25"/„ rabattiert werden, sind n,v, vorzusctzen, Artikel, die ohne Rabatt an Buchhändler geliefert werden, sind mit n.v.a, zu bezeichnen. Bei Artikeln, die ohne Angabe eines Ladenpreises eingehen, ist ein Ladenpreis zu bilde», der durch ein zu kennzeichnen ist: in der Regel soll der Aufschlag rund den dritten Teil des Nettopreises betragen, dem Ermessen der I, C, Hinrichs'schen Buchhandlung aber sollen Ausnahmen davon anheimstehen. Bücher, aus denen die Firma des Ein senders nicht gedruckt angegeben ist, werden mit " bezeichnet. Bei Werken, die außer in geheftetem Zustande auch kartoniert pder gebunden abgegeben werden, sind die Preise für Kartonnage oder Einband, falls sie aus den Begleitfakturen vermerkt sind, ebenfalls anzugcben. Der Beifügung kartonierter oder gebundener Exemplare bedarf cs nicht. Bereits verzeichnet! Artikel, die mit unverändertem Texte, aber mit andcrin Titel oder Vorwort von neuem aus- gegeben werden, sogenannte Titelauflageu, werden mit „(Titel)" nach der Zahl der Auflage bezeichnet, 8 7, Von Zeitschriften, die ganz-, halb- oder vierteljährlich berechnet werden, wird nur das erste Heft oder die erste Nummer eines Bandes, Quartals, Semesters oder Jahrgangs ausgenommen mit Angabe der Zahl der einen Band w, bildenden Nummern oder Hefte; Monats-, Wochen- und Tagesblätter höchstens viermal im Jahre, auch wenn sic öfter oder einzeln berechnet werden, 8 8, Zur Aufnahme berechtigt sind: a) sämtliche in den Staaten des Deutschen Reiches, Oester reich-Ungarns und in der deutschen Schweiz erscheinenden buchhändlerischcn Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen, gleichviel in welcher Sprache sic verfaßt sind, ausgenommen die slavische und ungarische Litteratur, welche in der Oesterreich-ungarischen Buchhändler-Corre- spondcnz zum Abdruck gelangt, b) die Erzeugnisse aller anderen Staaten in deutscher oder einer toten Sprache, 8 s- Von der Aufnahme ausgeschlossen sind: a) alle Artikel, die nicht innerhalb eines halben Jahres nach ihrer Ausgabe an die I, C, Hinrichs'sche Buchhand- 701
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