Erscheint täglich mit Ausnahme der Son»- und Feiertage und wird nur an Buch händler abgegeben. — JahreSprciS für Mitglieder des BörsenbercinS ein Exemplar lo Vt, slir Nichtmitglicdcr so — Beilagen werden nicht angenommen. Börsenblatt für den Anzeigen i die dreigespaltene Petitzeile »bei deren Raum SV Pfg., nichtbuchhändlerische Anzeigen 30 Pfg.; Mitglieder des Börsen- vereins zahlen slir eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Buchhandlungsgchilfen für Stelle gesuche Rabatt wird nicht gewährt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsciinereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. ^ 101. Leipzig, Sonnabend den 3. Mai. 1902. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Am l. Januar 1902 ist das Reichsgesetz über das Verlagsrecht vom 19. Juni 1901 in Kraft getreten. Damit hat die Verlagsordnung für den Deutschen Buchhandel, angenommen in der Hauptversammlung des Börsen vereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am 30. April 1893 teilweise ihre Erledigung gefunden. Sie bildete bisher den Ersatz für die fehlenden und zum Teil unvollständigen, gesetzlichen Bestimmungen und hat in dieser Eigenschaft bei der rcichsgesetzlichen Regelung des Verlagsrechts eine eingehende Berücksichtigung erfahren, nachdem sie vom Vorstand des Börsenvereins im Auftrag der Hauptversammlung der betreffenden Reichsbehörde zu diesem Zwecke überwiesen worden war. Die Verlagsordnung wird auch weiter ihren Wert behalten, als Ausdruck des bis zum 31. Dezember 1901 geltenden Gewohnheitsrechts und des buchhändlerischen Gebrauches Da ferner das Reichsgesetz über das Verlagsrecht keine rückwirkende Kraft besitzt, so bleibt die Verlagsordnung für diejenigen Verlagsverträge wirksam, die vor dem 1. Januar 1902 geschlossen worden sind, und in denen die Vertragschließenden ausdrücklich auf die Verlagsordnung als für sie bindend Bezug genommen haben. Eine Bezugnahme auf das Reichsgesetz über das Verlagsrecht ist nicht erforderlich. Dessen Bestimmungen gelten stets dann, wenn die Vertragschließenden nichts anderes vereinbart haben oder sonst aus den Umständen sich etwas anderes nicht ergiebt. Nur die Vorschriften des Z 36, die sich auf den Konkurs des Verlegers beziehen, sind nicht subsidiärer Natur. Das deutsche Reichsgesetz über das Verlagsrecht gilt nicht für Oesterreich - Ungarn und die Schweiz. Der Vorstand empfiehlt jedoch mit Rücksicht auf den einheitlichen Ausbau des Verlagsrechts auch den dortigen Mitgliedern des Börsenvereins, das deutsche Reichsgesetz über das Verlagsrecht als Grundlage zu ihren Verlagsverträgen und durch ausdrückliche Bezugnahme darauf in ihren Verlagsverträgen zu deren Ergänzung und Erläuterung zu benutzen. Leipzig, den 3. Mai 1902. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Albert Brockhaus. vr. Wilh. Ruprecht. Otto Nauhardt. Ernst Vollert. Alexander Francke. Wilhelm Müller. Der Verein der Buchhändler zu Leipzig. ZLckanntmachung. Leipzig, am 2. Mai 1902. Der den einzigen Gegenstand der Tagesordnung der auf den 5. d M. anberaumten außerordentlichen Haupt versammlung bildende Antrag von 50 Mitgliedern ist von den Antragstellern zurückgezogen worden. Wir sind dadurch veranlaßt, die außerordentliche Hauptversammlung aus- fallen zu lassen. der Verein der Luchhändler zu Leipzig. Herm. Creduer, Arthur Meiner, Vorsteher. Schriftführer. Börsenblatt sür den deutschen Buchhandel. 69. Jahrgang. Erschienene llenigkciten des deutschen önchhandels. (Mitgeteilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) " vor dem Titel — ohne Ausdruck der Firma des Einsenders aus dem betr. Buche. vor dem Preise --- nur mit Angabe eines Nettopreises eingeschickt. Die mit n. vorgezeichneten Preise der Verleger müssen im Auslande zum Teil erhöht werden, die mit n.u. und n.n.n. bezcichneten auch im Jnlande. Preise in Mark und Pfennigen. I. P. Bachem in Köln. Hopstein, P.: Vaterländische Geschichte f. die Oberstufe der Volks schulen. 234. Ausl. Mit zahlreichen Abbildgn. u. 5 färb. Land karten. (112 S.) 8°. n. —. 35 E. Baensch jun. in Magdeburg. Liosrtbslrii - Lmrsbuoli, norckäsutsobos. Loarb. in clor üönigl. linsonbaku - Oirootion Ln Llagäsburg. 6ültig vom 1. V. 1902. (472 u. 48 8. m. 1 singsclr. klan u. 1 llarts.) sobmal 12". bar —. 50 484