Erscheint (in Verbindung mit den »Nach richten aus dem Buchhandel») täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Jahrespreis: für Mitglieder ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 30 Börsenblatt Anzeigen: für Mitglieder IO Pfg., für Nichlmitglicder 20 Pfg., für Nichtbuch händler 30 Pfg. die drcigcspnltcne Petit- zcile oder deren Raum. für d'en Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. .1.° 284. Eigentum des Börscnvercins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Leipzig, Sonnabend den 7. Dezember. 1895. Amtlicher Teil. Bekanntmach u n g. Tie Unterzeichnete Geschäftsstelle bittet die Bezieher des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel, ihr die Bestellungen für den Jahrgang 1096 auf dem Zettel des Rundschreibens, das der Nr. 279 vom 2. Dezember beilag, schnellstens zugehcn lassen zu wollen. Die Zusendung des neuen Jahrgangs erfolgt nnr ans Derlangen und gegen bar. Auf Grund des K 6 der „Bestimmungen über die Verwaltung der Zeitschriften des Börsenvereins" geschieht die Versendung des Börsenblattes mit dem Vorbehalt, unter Rückzahlung des verhältnismäßigen Betrages die Lieferung jederzeit einstellen zu können. Für Mitglieder des Börsenvereins kann dieser Fall nur in Ausführung von § 8 der Satzungen eintreten. Nichtbnchhändlern darf das Börsenblatt nur mit Genehmigung des Vorstandes, lind solchen Buchhändlern, deren Ausschließung aus dem Börsenvereine beschlossen wurde, überhaupt nicht mitgeteilt werden, (tz 4 Absatz 6 der Satzungen.) Die Bezugszeit ist das Kalenderjahr, nur ausnahmsweise die Zeit je vom Beginne des 2., 3. oder 4. Vierteljahres an bis zum Jahresschlüsse. Abbestellungen innerhalb der Bezugszcit können leine Berücksichtigung finden. Der Jahrespreis des Börsenblattes beträgt einschließlich der Nachrichten und der Beilagen (Bcstellzcttelbogen, Wöchentliches Verzeichnis der erschienenen und vorbereiteten Neuigkeiten mit Monatsregister lind Liste der zurückverlangten Neuigkeiten) für Mitglieder des Börscnvereins ein Exemplar 10 Mark, für jedes weitere Exemplar (zum eigenen Gebrauche) 15 Mark, für Nichtmitglieder des Börsenvereins 20 Mark. Das Börsenblatt kann ohne die Nachrichten und ohne die Beilagen nicht bezogen werden; auch eine Teilung in der Art der Zusendung ist nicht statthaft. Aufträge aus direkte Zusendung unter Band übernimmt die Unterzeichnete Geschäftsstelle nur für die ganze Dauer der Bezugszeit und berechnet dafür außer dem Postgelde eine Gebühr von 5 Mark jährlich. Das Postgeld wird nach jedem Vierteljahresschlusse erhoben. Leipzig, den 7. Dezember 1895. Geschäftsstelle des Lörscuvereins der Deutschen Buchhändler. G. Thomälen, Geschäftsführer. Zwetundsechzffister Jahrgaog. 968