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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.05.1888
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1888-05-09
- Erscheinungsdatum
- 09.05.1888
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18880509
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188805096
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18880509
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- Public Domain Mark 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1888
- Monat1888-05
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Erscheint außer Sonntag- täglich. — Blö früh 9 Uhr ein- gehende Anzeigen kommen in der Aegel u. wenn irgend möglich in der nächsten Nr. zur Aufnahme Börsenblatt sür dc» Beiträge sür da- Börsenblatt smb an die Redaktion — Anzeigen aber an die Expedition de»selbrn zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentum dcS BörscnvcrcinS der Deutschen Buchhändler. 106. Leipzig, Mittwoch den 9. Mai. 1888. Des Hiinmelfahrtsfestes wegen wird die nächste Nummer Freitag de» ll. d. Mts. erscheinen. Amtlicher Teil. Verhandlungen der Außerordentlichen Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler in Leipzig am Sonnabend den 28. April 1888, nachmittags 3 Uhr. Herr Kröner: Ich eröffne die Hauptversammlung des Börsenvereins. Wir haben, wie Ihnen bekannt, eine außer ordentliche Hauptversammlung einberufen, obwohl nur ein Punkt ans der Tagesordnung steht, weil morgen neben der festlichen Einweihung des neuen Buchhändlerhauses nicht genügend Raum sür die Verhandlung des uns heute beschäftigenden Gegen standes sein würde. Der einzige Punkt unserer Tagesordnung lautet: Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung genehmigt die den Mitgliedern des Börsenvereins mittelst Rundschreibens vom 18. Januar d. I. vorgelegte untr im Börsenblatt Rr. 20 veröffentlichte Grundordnung sür den bnchhändlerischcn Geschäftsverkehr, deren Bestimmungen mangels besonderer Vereinbarungen von Firma zu Firma sür den geschäftlichen Verkehr der Mitglieder des Börscnvcreins maßgebend sind, und beauftragt den Vorstand, im Jahre 1890 eine erneute Prüfung und etwaige Ergänzung derselben zu veranlassen. Der Vorstand hat zu diesem Antrag noch Abänderungsvorschläge gemacht, welche in Ihren Händen sind. Die selben lauten: Zn der auf der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung am 28. April nachmittags 3 llhr stehenden Grundordnnng für den bnchhändlerischen Geschäftsverkehr beantragt der Vorstand des Börsenvercins in Übereinstimmung mit dem Außerordentlichen Ausschuß für die Grundordnung: die mittelst Bekanntmachung vom 18. Januar 1888 veröffentlichte Vorlage mit den folgenden Abänderungen anzunehmcn: 1. anstatt „Grundordnung" ist zu setzen „Verkehrsordnung". ' 2. tz 8 ist folgende Fassung zu geben: Leipzig ist der Mittelpunkt des deutschen Buchhandels dadurch, daß jeder deutsche Buchhändler in Leipzig einen ständigen Kommissionär hat. Unter Buchhändlermesse versteht inan die Woche nach dem Sonntag Kantate, an welchem die satzungsgemäße jährliche ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buch händler in Leipzig stattfindet. 3. A 27 ist folgende Fassung zu geben: Die Haftbarkeit des Sortimenters für die ihm auf Verlangen (Einzelbestcllung oder laut Bezeichnung im Buch händler-Adreßbuch) expedierten Bücher beginnt mit deren Übergabe an seinen Kommissionär und endet sür Remittenden mit deren Übergabe an den Kommissionär des Verlegers. Bei direkten Sendungen beginnt die Haftbarkeit des Adressaten im Moment der Absendung, falls er direkte Expedition bestimmt hat. Für die ans dem Kommissionsplatz abhanden gekommenen Rechnungs-Pakete (Beischlüsse) ist der Kommissionär haftbar, wenn nachweislich der Verlust durch ihn entstanden ist. Ist das Verschulden des Kommissionärs nicht festzustellen linsbesondere wegen der herkömmlichen Abgabe ohne Quittung oder Avis), so haben der Sortimenter (als Ab sender oder Empfänger) und die beteiligten Konimissionäre dem betreffenden Verleger die Hälfte des Faktura betrages der abhanden gekommenen Pakete zu gleichen Teilen zu ersetzen. Außerdem soll der Vorstand beauftragt werden, redaktionelle Änderungen vorznuehmen und eine erstmalige erneute Prüfung und etwaige Ergänzung der „Verkehrsorduuug" spätestens im Jahre 1890 durch den Vereinsausschuß zu veranlassen. Ich erteile dem Referenten Herrn Parey das Wort zur Begründung dieser Anträge. Herr Parey: Meine hochverehrten Herren! Als Mitglied der in der vorigen Kantateversammlnng niedergesetztcn Kommission habe ich im Aufträge des Vorstandes über den einzigen Punkt der Tagesordnung der heutigen außerordentlichen Hauptversammlung zu referieren. Beim Feste gelegentlich der Grundsteinlegung des deutschen Buchhändlerhauses vor zwei Jahren äußerte ein Senats präsident des Reichsgerichts: es sei ein gutes Zeichen für den deutschen Buchhandel, daß das Reichsgericht nur selten Gelegenheit fände, in buchhändlerischen Streitigkeiten Recht zu sprechen. Ich möchte aber dahin gestellt sein lassen, ob das in der Thal als ein gutes Zeichen zu betrachten ist, oder ob es nicht vielmehr ein schlechtes Zeichen ist für die Rechtssicherheit im Buchhandel. Die Buchhändler scheuen eben den Rechtsweg und einigen sich lieber außergerichtlich. Die erwähnte Rechtsunsicherheit — das Fünsundfünszigster Jahrgang. 317
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