Erscheint täglich mit Ausnahme der Tonn- und Feiertage. — JahreSpreiS: siir Mitglieder ein Exemplar Il> -X, für Nichtmitglieder 20 Börsenblatt für den Anzeigen: für Mitglieder Il> Psg., für Nichlmitglieder 2» Psg., für Nichtbuch händler 30 Psg. die dreigespaltene Petit zeile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvercins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 74. Leipzig, Donnerstag den 30. März. 1893. Des Karfreitags wegen erscheint die nächste Nummer Sonnabend den I. April. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler findet statt crrn Sonntag Kantate, öen 30. Aprit 1893, vormittags 9 Whr, zu Leipzig im Deutschen Buchhändlerhause (Eingang nächst dem Gerichtsweg). Tagesordnung. 1. Geschäftsbericht (Z 16 der Satzungen). 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1892. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag für 1893. 4. Neuwahlen. Es sind zu wählen: Im Vorstand: a) der erste Schriftführer an Stelle des vom Amte zurücktretcnden Herrn Paul Siebeck-Freiburg i/B., b) der zweite Schriftführer an Stelle des ausscheidenden Herrn Max Niemeyer-Halle a/S. Im Rechnungs-Ausschuß: Drei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Ernst Reimer-Berlin, Carl Meißner-Elbing, Friedrich Thienemann jun.-Gotha. Im Wahl-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Wilhelm Laber-Köln und Leonhard Gecks-Wiesbaden. Im Verwaltungs-Ausschuß des Deutschen Buchhändlerhauses: Zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Otto Nauhardt-Leipzig und Max Cyriacus-Leipzig. 5. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle die von dem außerordentlichen Ausschüsse für die Verlagsordnung vor geschlagenen Abänderungen der von der vorjährigen Hauptversammlung angenommenen Verlagsordnung für den Deutschen Buchhandel und den danach abgeänderten Wortlaut derselben in dem Sinne genehmigen, daß 1. den Mitgliedern des Börsenvereins empfohlen wird, die Verlagsordnung als Grundlage zu ihren Verlags- verträgen und durch ausdrückliche Bezugnahme darauf in ihren Verlagsverträgen zu deren Ergänzung und Erläuterung zu benutzen; 2. der Vorstand beauftragt wird, diese Verlagsordnung dem Reichskanzler bezw. dem Reichs-Justizamte im Namen des Börsenvereins mit der Bitte um Berücksichtigung bei einer reichsgesetziichen Regelung des Ver lagsrechts zu überweisen. 6. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle einem Anträge der Historischen Kommission gemäß beschließen, Herrn vr. Oskar von Hase in Leipzig die Bearbeitung des zweiten (Schluß-) Bandes der „Geschichte des Deutschen Buchhandels", zu welcher dieser sich bereit erklärt hat, zu übertragen, und den Vorstand ermächtigen, einen von der Historischen Kommission vorgeschlagenen Vertrag darüber abzuschtießen. Sechzigster Jahrgang.