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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.05.1861
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 08.05.1861
- Sprache
- Deutsch
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952 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 60,8. Mai. Publicum zur Kenntnißnahmc und Prüfung vor — ein Gebrauch, der zur Feststellung eines richtigen Urthcils über die neuen Er zeugnisse der Literatur und der Kunst wesentlich beigetragcn und der kritischen Presse das Sceptcr der Alleinherrschaft entwunden hat, das sic in England und Frankreich führt. Um alle diese Zwecke zu erreichen, — und ich darf einige von ihnen wohl nationale im eminenten Sinne des Wortes nen nen, — war vor allen Dingen eine Organisation des Buchhandels erforderlich, welche die Geschäftsunkosten für Hin- und Zurück- scndcn der Waare, für Ein- und Auszahlung von Geldern auf das geringste Maß zurückführte. Ein Mittelpunkt für den geschäft lichen Blutumlauf, eine große Post-, Spcditions- und Eommisstons-Anstalt war dringend geboten, wie sie denn auch um die Mitte des vorigen Jahrhunderts, nachdem die Jlliberalität der kaiserlichen Bücher-Commission den Buchhandel aus Frankfurt a. M. vertrieben hatte, unter dem Schutze des Rathcs dieser Stadt von betriebsamen und einsichtigen Genossen begründet und, je nach dem Umfange des literarischen Betriebes und der veränderten Natur der Verkehrsmittel, bis zum heutigen Tage auf der Höhe des Bedürfnisses erhalten worden ist. Um das hiesige Commissionsgeschäst hat sich der Buchhandel krystallisirt. Trotz der Schlagbaume, die das deutsche Land zerrissen, ist er, als der Träger der deutschen Literatur, durch diesen gemeinsamen Mittelpunkt ein deutscher Buchhandel geworden, der die Genossen in allen Gauen des Vaterlandes, ja selbst diejenigen, die im Auslande den Vertrieb deutscher Geisteserzeugnisse sich zur Aufgabe gesellt haben, als Glieder einer einigen, demselben Gesammtzwecke dienenden Gemeinschaft anerkannte. Inner halb dieser Gemeinschaft hat im Lause der Zeit — als Gegengewicht gegen die unerträgliche Zersplitterung der deutschen Gesetzge bung und Rechtspraxis — ein System buchhändlcrischcr Gcschäftsgcbräuche sich ausgebildct, das, als ein materielles Buchhändler recht, unsere geschäftlichen Beziehungen regulirt und bei denselben die Eoncurrcnz der Gerichte fast ausgeschlossen hat. Ist cs zu verwundern, daß unter so verbundenen Genossen auch ein starkes Gefühl von Standesehre sich ausprägte, stark genug, um die Unehrc im Zügel zu halten und, noch bevor das Staatsgesetz, z.B. gegen den Nachdruck, zu Hilfe kam, gcmcinschädliche und unsitt liche Handlungsweisen zu ächten? Wer in das Wesen gewerblicher Verbände einen Einblick gewinnen will, der möge sich in dieGeschichte des deutschen Buch handels vertiefen. Alle positiven Grundlagen dieser Verbände, die materiellen sowohl wie die sittlichen, waren in unserer Mitte vorhanden, bevor wir uns zu korporativen Formen zusammcngeschlosscn hatten; von den zünftigen Beschränkungen aber, die nach dem herrschenden Vorurtheile von jenen Formen unzertrennlich erschienen, haben wir uns eben deshalb um so freier erhalten kön nen. Die Corporation, die wir bildeten, erwuchs auf dem Boden des freien Vereinswesens und ist ihrem Ursprünge noch in keiner ihrer Lebensäußerungen untreu geworden. Zu einer solchen Neubildung lag die Veranlassung nahe. Ein Mittelpunkt für seinen Verkehr, nicht eine Hauptstadt that dem Buchhandel noth, um diesen Verkehr zu beherrschen und auszubeuten. Und doch hatte gegen das Ende des vorigen und im Beginn dieses Jahrhunderts der Leipziger Sortimcntsbctrieb einen so ausgedehnten Markt in einem großen Theilc von Deutsch land gewonnen, daß der einheimische Geschäftsmann mit dem vielfach begünstigten Leipziger Mitbewerber mühsam zu ringen hatte. Der wachsende Wohlstand des Volkes, die wieder erwachte Sehnsucht, ja, ich möchte sagen, der Heißhunger nach den altgewohnten Beschäftigungen und Genüssen des Friedens, der sich im ersten Jahrzehend nach den Freiheitskriegen der Nation bemächtigte, be förderte überall die Blüthc des Buchhandels. So trat der auswärtige Buchhandel, wenn er zur Abwickelung seiner Geschäfte nach Leipzig kam, dem Leipziger gegenüber mehr und mehr in die ihm gebührende Stellung ein. Der erste Versuch der in Leipzig versammelten auswärtigen Buchhändler, einen Börsenverein zu begründen, fällt in die Ostermcsse 1824. Der Saal im Paulinum wurde für die gegenseitigen Abrechnungen der Buchhändler eingerichtet, vorerst jedoch nur noch von den auswärtigen benutzt, da fast alle Commissionäre sich weigerten, ihre Locale zu verlassen. Die älteren College» werden sich wohl noch der Wanderschaft erinnern, die wir eine volle Woche hindurch, die schweren Contobücher im Arm, von einem Gewölbe zum andern antrctcn mußten, wie wir in den meist engen und dunkeln Localen auf Ballen umherlagerten, um den Zeit punkt abzupassen, in welchem die Reihe zur Abrechnung endlich an uns gekommen sein würde. Belästigungen dieser Art, die heute, im Zeitalter des Dampfes, die heftigsten Gegenwirkungen Hervorrufen würden, ertrug man damals mit unvergleichlichem Humor, ohne daß jedoch die besseren Köpfe auf beiden Seiten die Nothwendigkeit der Abhilfe verkannt hätten. Die augenblickliche Span nung zwischen dem auswärtigen und dem Leipziger Buchhandel wich der freilich nahe liegenden Erwägung, daß beide ein einziges, untrennbares Interesse befördern. Diesen Gedanken legten die hiesigen College» dem Vereine der Leipziger Buchhändler zu Grunde, den sie, angeregt durch die Stiftung des Börsenvereins, im Jahre 1832 begründeten. Diesem Wetteifer korporativer Thätigkeit, die in dem wohlverstandenen eigenen das fremde und umgekehrt auch in dem fremden das eigene Interesse zu fördern sich bewußt war, verdankt der Börscnbau sein Entstehen. Es ist Friedrich Fleischer's Verdienst, daß er den Plan anregte, an die Stelle des Börsengcbäudes, wie ß. 67. des Leipziger Statuts ein solches für den Leipziger Buchhandel verlangte, eine D eu tsch e B u ch- händlerbörse treten zu lassen und somit dem fruchtbaren Gedanken eines deutschen Gcsammtbuchhandels, dem jeder locale Ge schäftsbetrieb als dienendes Glied sich unterzuordnen habe, einen sichtbaren und dauernden Ausdruck zu geben. Wie darauf von der Cantate-Versammlung 1834 der Bau-, Aktien - und Amortisarionsplan genehmigt und zwei Jahre später, in der Ostermcsse 1836, das Börsengebäude eingcweiht wurde, ist noch in Aller Gedächtniß. Ich bin in jener Zeit in den Buchhandel eingetreten und kann von dem frischen Leben und Weben Zeugniß ablegen, mit welchem dieser Gedanke der Gemüther sich bemächtigte, und von dem Stolze, mit dem wir Jüngeren Männer wie Georg Reimer und Friedrich Perthes in den Reihen des Ausschusses erblickten, welcher an den Bau des gemeinsamen Bcsitzthums die Hand legte. Und nicht bloß an den Bcru des Hauses, sondern bald auch an das Grundgesetz des Vereins, das wenige Jahre darauf von der Regierung dieses Landes genehmigt wurde. Und bei dieser Gelegenheit lassen sich mich cs aussprechen, daß cs in jener Zeit, im Jahre 1838, vielleicht an keinem andern Orte möglich gewesen wäre, ein Vereinswcsen von solchem Umfange und solcher Trag- . weite zu gründen, wie das unsrige, daß man überall vor den Gefahren zurückgeschreckt wäre, die es in Aussicht zu stellen schien, und sich mindestens durch scharfe Controlen gesichert hätte. Keine Bestimmung dieser Art ist in unser Statut ausge nommen worden und, solange der Börsenverein besteht, hat niemals eine Einmischung der Staatsbe-
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