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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.02.1861
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.02.1861
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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M 25, 27. Februar. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 401 Von den neueren Gesetzen schließt sich das sächsische Gesetz vom 22. Fcbr. 1844, wenn auch nicht ganz klar und glatt, der An ordnung der Bundesacte an, indem es den Inländer alsUrheber und rechtmäßigen Verleger gleichmäßig gegen Nachdruck schützt. Wie man sicht, herrscht über diesen Punkt in der gegenwär tigen deutschen Nachdruckgesetzgebung viel Unbestimmtheit und Verwirrung. Soviel erhellt wenigstens im Ganzen: die dem Art. 18. der Bundesactc hier gegebene Auslegung ist keine will kürliche; sic wird durch die vorläufige Ausführung einiger späte ren Gesetze in den nothwcndigcn Eonsequcnzen vollauf bestätigt, und diese Gesetze berufen sich zumThcil ausdrücklich auf die Bun- dcsacte. Ja, cs geht aus Obigem hervor, daß die deutsche Ge setzgebung in dem hannoverschen Rcscript von 1778 schon vor achtzig Jahren auf dem richtigen Wege war, und ist sie hiervon wieder abgelcnkt worden, so konnte dies nur dadurch geschehen, daß die neuere Zeit in dieser wie in mancher andern Frage die For derungen des Rcchtsbedürfniffes entweder ununtcrsuchl oder un berücksichtigt gelaffen und dafür um so selbstgefälliger sich in Ab straktionen ergangen hat, wodurch gegenwärtig in der Anwendung des Rechtsschutzes die sonderbarsten Eontrastc zur Erscheinung gelangen. Oder ist es kein sonderbarer Eontrast, wenn die neuere preußische Gesetzgebung das in einem Berliner Verlage erschei nende Werk eines nach Zürich verschlagenen deutschen Professors, sofern er dem Gesetze gegenüber „Ausländer" ist, dem Nach drucke prcisgibt und dagegen einen Engländer nicht bloß gegen unbefugte mechanische Vervielfältigung, sondern auch gegen Ueber- setzung seines Werkes schützt? — Zum Festprogramm des Bvrsen-Jubilüums. I. Das in mehreren Nummern dieses Blattes vom verehrlichen Vorstand veröffentlichte Festprogramm hat sich gewiß in allen Kreisen der Eollcgenschaft einer ungcthcilten Anerkennung zu er freuen, und können wir Alle für die sinnige und würdevolle An ordnung des ersten gemeinsamen Jubelfestes des gesummten deut schen Buchhandels nur vom aufrichtigsten Danke durchdrungen sein. Sei es aber auch an dieser Stelle gestattet, einige Wünsche anzuregen, deren Erfüllung gewiß wesentlich zu einem harmoni schen und ungetrübten Verlaufe des Festes beitragen wird. Wie bei der Feier im Börscnsaalc Jedem das bestimmte Thema seiner Rede vom Vorstande zuertheilt worden ist, so möge der Vorstand auch darauf bedacht sein, daß bei dem Festmahle im Schützenhausc die Zahl der Reden und Redner auf das unumgängliche Maß be schränkt werde. Die Zahl Derer, die durch ungebührliches Pochen die allgemeine Unterhaltung stören, um einen Gedanken, von dem sie eben überschlichcn worden sind, rasch zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, hat überall in so beunruhigender Weise zugenom men, daß dem Schreiber dieser Zeilen himmelangst wird, wenn er daran denkt, wie viel Maculatur auch bei dieser Gelegenheit ge sprochen werden wird. Es würde deshalb an den geehrten Vor stand die Bitte zu richten sein, hier einen Riegel vorzuschieben. Bei der großen Zahl der Gäste, die zu erwarten sind, dürfte cs am geeignetsten erscheinen, daß die Herren Redner sich einige Tage vorher schriftlich melden und auch den Gegenstand ihrer resp. Expecrorationcn angcben, damit einerseits die Zahl derselben auf das geeignete Maß beschränkt, und anderseits verhindert wer den kann, daß unter der wiederholten Besprechung derselben The mata die Geduld der Hörer allzu empfindlich auf die Probe ge setzt werde. Wende ich mich nun zur materiellen Seite des Festes, so kann ich nicht leugnen, daß mich ein gewisses geheimes Grauen überkam, als ich sei 7. las: „Festmahl im Schützenhause." Wer, wie ich, seit Jahren gewohnt ist, im traulichen Kreise von Col lege» von nah und fern in opulenter und ausgesuchter Weise beim Eommissionär bcwirthct zu werden, der muß vor einem solchen Tausch, wie ihn Küche und Keller des Schützenhauses bieten, mit Recht besorgt sein. Welch ein Wein! Hätten die Völker des klassischen ÄlterthumS dieses Getränk als Wein trinken müssen — Bacchus wäre wahrhaftig nie in den Götterstand erhoben worden. Das Beste am Wein ist der Preis, jedoch nicht für den Gast, sondern nur für den Wirth. Und nun diese Küchenpro- ducte! Ich habe seit einer langen Reihe von Jahren die Abend essen mitgemacht, welche die Leipziger Herren Gehilfen alljähr lich am Dienstag nach Eantate im Schützenhause veranstalten, und noch heute kann ich mich eines gewissen Schauders nicht erweh ren, wenn ich daran denke, welche gastronomische Zumuthungen dort den Gästen gemacht worden. Ebenso läßt die Bedienung nicht allein viel, sondern so ziemlich Alles zu wünschen übrig. Die Kellner überhören mit einer meisterhaften Hartnäckigkeit je den Wunsch des Gastes und sind ebenso stumpf als unempfind lich für jede Mahnung zur Erfüllung ihrer Pflicht. Muß man auch voraussctzen, daß die erste allgemeine Jubel feier der deutschen Buchhändler an sich schon eine begeisterte Fest stimmung erwarten läßt, so dürfte durch eine vorsorglich,angeord- nete Pflege des Leibes diese Stimmung erst ihren wahren Höhe punkt erreichen. Möge der geehrte Vorstand diesen meinen, auf manche bit tere Erfahrung basirten Bemerkungen seine gefällige Berücksich tigung nicht versagen, damit die ideale Seite unseres Festes nicht durch fehlendes materielles Behagen und andere störende Einwir kungen vollständig zu Grabe getragen wird! Ich traue mir nicht genügende Localkenntniß zu, um einen passenden, allen Bedürf nissen genügenden Versammlungsort vorzuschlagen, doch bin ich überzeugt, daß in einer Stadt wie Leipzig, die des materiellen Luxus so viel aufzuweisen hat, sich gewiß ein Local finden lassen würde, wo Bewirthung und Bedienung nichts zu wünschen übrig lassen. —s. Zur Preußischen Zeitungssteuer. Es ist bekanntlich Aussicht vorhanden, daß die jetzt in Berlin tagenden Kammern das Zeitungsstcuergesetz einer Revision unter ziehen und über Fortbestand oder Abänderung des Gesetzes be- rathcn werden. Unter den gegenwärtigen Verhältnissen die Ab schaffung des betreffenden Gesetzes zu erwarten, das wäre wohl eine zu kükne Hoffnung. Wir wollen jedoch wenigstens die Hoff nung hegen, daß es den Kammern gelingen möge, manche harte und drückende Bestimmungen des Gesetzes zu entfernen. Die Wünsche der Buchhändler sind im Börsenblatt zwar mehrfach zur Sprache gekommen, namentlich in Nr. 101. und 105. des vorigen Jabrgangs. Einsender dieses vermißt jedoch darin noch einige Punkte, welche wohl zu beachten wären. Es sei ihm daher gestattet, hier den anderweitig ausgesprochenen Wünschen noch einige hinzuzufügcn, für den wahrscheinlichen Fall, daß bloß eine Aenderung des Gesetzes beliebt würde. 1) Ein amtliches Verzeichniß der außerhalb des Preußischen. Staats erscheinenden steuerpflichtigen Blätter werde jährlich her- ausgegcbcn und Nachträge und Aenderungen durch die Amts blätter und das Börsenblatt für den Buchhandel bekannt ge macht. Die täglich erscheinenden politischen Zeitungen, welche ausschließlich dem Postdcbit angehörcn, brauchen nicht speciell verzeichnet zu werden, sondern sind nur im Allgemeinen zu er wähnen. 2) Zeitschriften, welche in der Wochenausgabe steuerpflichtig sind, bleiben in der Monatsausgabe von der Steuer befreit.
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