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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.03.1861
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 25.03.1861
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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600 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. ^ 36, 25. Marz. ausgcrückt ist, um so langer in neue Rechnung geliefert werden muß, ehe man einigermaßen Sicherheit über die Zahlungswillig- kcit rcsp. Zahlungsfähigkeit seiner sämmtlichcn Debitoren hat. Bei neuen Firmen und bei solchen, die die Büchting'schen Kains zeichen tragen, ist dies aber je eher je lieber wünschenswerth. Ferner auch bei Krisen, wie die ocstcrreichischc vor der Ostcrmcssc 1859, in deren Folge mit mir gewiß noch mancher kleine Verle ger nicht nur den 58r, sondern auch den 59r Saldv'ganz odertheil- wcise selbst bei früher als ganz solid geltenden Firmen auf Ver lustkonto getragen hat. Aus diesen Gründen möchte ich die Erklärung so gefaßt se hen, daß der Abrechnungslermin darin nicht sixirt, sondern nur als nach Pfingsten, rcsp. nach dem 1. Juni wünschenswerth be zeichnet werde. Der allmähliche Uebergang in den neuen Zustand könnte außerdem durch schrittweises Hinausrücken des Abrcch- nungstcrmins von Jahr zu Jahr einem etwaigen Beschlüsse des Böcscnvereins den Vorwurf eines gewagten Experiments er sparen. Essen, 18. März 1861. E. A. Seemann. XI Ich erkläre mich gegen jeden Versuch, den schon ungewöhn lich langen Eredit im Buchhandel noch zu verlängern und auf fast 2 Jahre auszudehnen. Kein solider Verleger, dessen Geschäft nicht außerdem etwa noch mit anderen Branchen, wie bei Hrn. Brockhaus, verbunden ist, kann, ohne seine höchsten Interessen zu gefährden, darauf eingchen. Ich werde die Hauptbedenkcn hier unten ganz kurz bezeichnen, mögen andere Verleger sic weiter aussührcn und un tersuchen. 1. Kann der Verleger nicht volle 20 Monate über das Schick sal sämmtlichcr Unternehmungen im Ungewissen bleiben, oder eventuell bei starken Bestellungen solche 4s Jahr lang auf seinem Lager zu festen Bestellungen ohne erhebliche Verluste fehlen las sen , was jetzt leider schon oft bei einzelnen Artikeln vorkommt. 2. Kann dcrVcrlegcr nicht über dieSolidität undZahlungs- fähigkcit des Sortimenters mehr denn 20 Monate im Ungewissen bleiben, ohne die größten Verluste zu erleiden. Er verlöre bei Bankerotten nach dem neuen Vorschläge stets fast 2 volle Jahres- rcchnungcn, während er jetzt doch wenigstens nur 1)4 Jahrcsrcch- nung verliert. 3. Lassen sich durch keinen Machtspruch weder Disponendcn noch Säldorestc in den Eonten beseitigen, also würde zum Theil aus einem 20monatlichcn Eredit sogar noch ein 2- bis 2Vsjähri- ger, wie das jetzige theilweis späte und unpünktliche Zahlen der Ueberträgc von Seiten vieler Herren Sortimenter beweist. 4. Sind alle nicht fingirten, sondern wahren Ucbclständc der jetzigen Abrechnungszeit einfach durch das Disponircn aller gu ten und absatzfähigen Artikel zu beseitigen. Jeder einsichtige VerlegerwirdDisponcndcn von Novitäten und andern guten Ar tikeln , wenn die Auflagen nicht zu Ende gehen, wohl in seinem eigenen Interesse stets und schon immer gestattet haben und gern gestatten können. That er es nicht, nun so war es sein Nach theil vor allen Dingen. 5. Der Buchdrucker, Papierhändler und alle Gewerbe, die mit dem Buchhandel zusammenhängcn, selbst wenn sie dem Ver leger gegenüber auf die vorgeschlagenc Abrechnungsact eingchen, werden sich durch viel theurere Preise diesen längeren Eredit be zahlen lassen; dadurch würde aber allein der Verleger derjenige sein, weicher den Nachtheil der vorgcschlagenen Abrcchnungsart tragen müßte, da er nicht, wie der Kaufmann, höhere Preise auf seine Waare schlagen kann. Dies sind nur ganz kurz die Hauptpunkte, welche den Ver leger hindern, die vorgeschlagene Abrechnungsart anzunehmen. Daß die gegen frühere Zeiten so außerordentlich beschleunigten Verkchrsverhältnissc, sowie das außerordentlich und immer mehr zunehmende schnelle Fortschreiten aller Wissenschaften, also auch schnellere Veralten fast aller Bücher überhaupt, eher zu einer Abkürzung als zu einer Verlängerung des Eredits oder der Un gewißheit über die Erfolge der literarischen Unternehmungen der Verleger hindrängen,liegt auf der Hand, und es istmirwenigstens völlig unbegreiflich, wie man gerade aus diesen Gründen das Ge- gentheil deduciren will. In Berlin rechnen Sortimenter und Verleger meines Wis sens schon seit circa 16 Jahren halbjährlich ab, und Verleger wie Sortimenter befinden sich wohl dabei. Gegen ein Verlegen der Abrechnungszeit auf einen bestimm ten Termin, 15. Mai bis 1. Juni, ließe sich dagegen wenig sagen und möchten sich dafür woht alle Verleger entscheiden. Die Brockhaus'schen Vorschläge wurden im Wesentlichen übrigens, wie Vielen wohl noch bekannt sein wird, bereits 3 Jahre hintereinander, Ostern 1845, 46 und 47, in der Cantate- Ve'csammlung debattirt, in Eommissionen weitläufig berathen und schließlich mit großer Maj oritä»t 1847 doch verworfen. Das hoffe und wünsche ich auch von allen jetzigen Vorschlä gen zur Verlängerung des Eredits. R. B. Beitrittserklärungen zu dem von Herrn Heinrich Brockhaus auf der bevorstehenden Eantate-Versammlung cinzubringenden Anträge, die Verlegung des Abrechnungstermins betreffend. Adolf L Co. Andre in P. Appun. Asher so Co. Auffarth. Bach in B. BLdeker in Elb. Bangel K Schmitt. Baensch in M Baensch in Sch. Baerecke. Bauer in L. Bayrhoffcr in M Berg in Bütz. Berger in G- Bertram in C- Beyer. Boffelman». Bremer. Brünslow. Buchy. d. Waisenhauses. Burdach. Craz K Gerlach. Credner Creuzbaucr. Dannheimer. Dümmlcr's Buchh. in B. Ebers. Ciscndrath. Elkon. Erncsti. Ewich. Fabricius in G. Faerber. Kerber. Frantz. Kränzen L Grosse. Krcrjchmidt. Frommann in M- Gensel- Gcrstenberg. Gestewitz. Giel. Goetz. Gropius in P. zu-Guttenberg. Guttentag. Haacke- Handel. Harnecker L Co. Haude L Spener. Heine in Cottb. Helming. Hering. Herrose. Hestermann Heubel- Heuser. Hepmann in Brsl. Heose s Sort. Hildebrand. Hinstorff in L. Hoffmann in W. Holzel. Huch. Jacobi in W. Jacger'sche Buchh. Jonas'sche Sorr. Junscrmann. Junge. Jünger in L. Jüngst in Q. Kabus. Kalbersberg. Kanitz. Kciscr L Co. Klemm, H., in D. Klemm, F-, in W.
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