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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.03.1861
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 25.03.1861
- Sprache
- Deutsch
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598 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. gebeugt werde, so diene zur Nachricht, daß bereits hier in Berlin, wo doch die Concurrenz gewiß aufdie Spitze getrieben und Jeder dem Andern den klcinstenVortheil ablauscht, dennoch bereits einige Firmen das angeführte Experiment ausgcführt ha ben und sich dabei recht wohl befinden. Eine genauere Bestimmung der beiden jährlichen Zahlungs termine , sowie der damit verknüpften Geschäfte muß natürlich durch ein allgemeines Uebeteinkommen festgesetzt werden; als Zahlungstage wären vielleicht der 1. März (für den festen Bedarf vom 1. Juli bis 1. Januar) und der 1. September (für den fe sten Bedarf vom 1. Januar bis 1. Juli) am passendsten, da bei dem elfteren der Sortimenter bereits zwei Monate Rechnungen eincassirt hat, bei dem zweiten ebenfalls der ganze Hochsommer, also die stillste Geschäftszeit, auf das Remittiren und definitive Ordnen der Eonten verwendet werden könnte. Daß für die erste Zahlung der bis 1. Januar fest verlangten Artikel am 1. März keine große Vorbereitung nöthig ist, liegt auf der Hand; 1 bis 2 Tage würden für Feststellung der Zahlungsliste genügen. Recapitulircn wir also: HHalbjährlicheZahlungderfestverlangtcnArti- kel, dem entsprechend halbjährliche Kundcn- rechnung. Motive: Hemmung der Ueberproduction, verminderte Eoncurrenz, Wegfällen der Baarpackete, ermöglichte Eon- currenz der kleinen mit den großen Geschäften, pünktlichere Zahlung von Seiten des Publikums und schnellerer Umsatz des Eapitals. b) Verlegung des Remittirens und definitiven Abre chne nsaufEndeAugust. Motive: Die allgemein bekannten. Zum Schluß noch Folgendes: Man verzeihe mir, wenn ich wiederholt und dringend um recht gründliche Erörterung und Untersuchung meiner Vorschläge bitte; man prüfe gewissenhaft, ob ich nicht mit meiner Behauptung Recht habe, daß bei noch verlängertem Eredit alle die oben besprochenen und ebenso oft als tief beklagten Schäden der Ueberproduction, der Baarbczügc und der Schleudern nicht unzweifelhaft und naturgemäß in dem Maße wachsen müssen, als ihr eigentlicher Grund, der unver- hällnißmäßig lange Eredit, vergrößert wird. Wer mit meinen Ansichten nicht harmonirt, der möge sie durch Gründe wider legen. Wird aber die Richtigkeit der ccstecen anerkannt, so handle und beschließe man auch danach, damit nicht die nahe liegende Befürchtung in Erfüllung gehe, daß man vor sicher drohenden Uebeln mit Gewalt die Augen verschließt, weil sie eben nur, wenn auch unabwciölich, drohen; diese Befürchtung, die wohl gerechtfertigt erscheint, wenn man bedenkt, welch lange Zeit es gebrauchte, um ein Hinderniß zur Sprache zu bringen und zu beseitigen, welches Jahr für Jahr wie ein Alp auf dem gesumm ten Buchhandel lastete. Wer daher meine Meinung theilt, der erhebe seine Stimme laut und vernehmlich, damit das Schweigen nicht als Zustimmung zur gegnerischen Ansicht gedeutet werde. Möge cs für eine Verständigung als günstige Vorbedeutung erscheinen, daß gerade Hr. Brockhaus, ein bedeutender Verleger, in dieser Angelegenheit die scheinbar besonderen Interessen des Sortiments, und Hr. Mercy, ein bedeutender Sortimenter, die scheinbar besonderen Interessen des Verlags vertritt; scheinbar besondere, sage ich, denn wie oben ausgeführt, sind diese Inter essen durchaus solidarisch. Berlin, 18. März 1661. 36, 25. März. VIII. Wie alles, so har unstreitig auch der vorliegende Vorschlag des Hrn. Brockhaus seine zwei Seiten. Bisher ist das Für hauptsächlich hervorgchoben worden, das Gegen muß auch zur Sprache kommen. Ehe man an eine so tiefgreifende Umgestaltung der buchhändlerischen Geschäftsverhältnisse geht, möge man doch ja prüfen, ob die damit zusammenhängenden Nachtheile den in Aussicht stehenden Vortheil nicht überwiegen! Au solcher Prüfung sollen nachstehende Bemerkungen Veranlassung geben. 1. Während man bei dem gemachten Vorschlag den dem Sortimenter gewährten Eredit einesthcils um Z-f Jahr verlän gert, reducirt man ihn anderntheils um U Jahr. So gern das Eine angenommen, so ungern wird das Andere gewahrt wer den. Mit andern Worten: was ich als Sortimenter von vor jährigen Artikeln in der ersten Hälfte des neuen Jahres absetze, resp. meinen Kunden auf neue Rechnung liefere (und ge rade um diesen Absatz dreht sich die ganze Frage), soll ich künf tig bereits im August desselben Jahres an die Verleger (ohne Uebertrag!) zahlen, während ich nach seitheriger Usance das bei Beginn des Jahres noch Vorräthige und Absatzfähige dispo- nirte und demzufolge solches erst in nächstfolgender Ostermesse zu saldircn hatte. 2. Es werden aber auch in Betreff des Rechnungswe sens die Schwierigkeiten um so größer, je mehr sich der Abschluß des b u ch h än d leri schen Rechnungsjahres von dem des bür gerlichen entfernt. Auch ist bei dem meistanzutreffenden Man gel an speciellercr, innerer (oder doppelter) Buchführung zu be fürchten, daß die täuschenden Illusionen mancher Sortimenter, welche ihren Geschäftsstand nur nach der vorhandenen baarcn Eassc bemessen, in bedenklicher Weise zunehmcn werden. Denn bei weiter hinausgccücktem Zahlungstermin ergänzen die Einnah men des neuen Jahres allerdings um so eher den nöthigen Fond zur Deckung der alten Saldi, wodurch wohl die augenblickliche Verlegenheit beseitigt, dagegen aber die Gefahr vermehrt wird. 3. Als Hauptzweck der in Rede stehenden Neuerung wird angegeben: „Seitens der Sortimenter mehr Zeit zur Verwen dung für die in den letzten Monaten des Jahres pro nov. empfan genen Artikel zu gewinnen." Man verspreche sich aber nicht zu viel von der so oft betonten „fortgesetzten Verwendung". Hat eine Novität nach Eingang den gewöhnlichen Ansichtscursus ein mal durchgcmacht, so wird ihr wohl meist ihr bleibender Stand ort in dem betreffenden Regal angewiesen, da sie dem folgenden Geschlecht von literarischen Erscheinungen Platz machen muß. Denn unsere stürmischeZeit erzwingt niehr und mehr dem Grund satz: „Immer das Neueste" auch im Buchhandel Eingang. Der Unterschied zwischen Büchern welche gehen, und denen welche nicht gehen, wird aber stets der maßgebende bleiben. Es ist zu bezweifeln, daß sich ein Sortimenter der letzteren Art mehr annehmcn werde, als der erstcrcn. Er wird sich dahin entschei den, wo ihm der Lohn seiner Arbeit, d. i. der Absatz, am sicher sten ist. Diese Thatsache stelle man nun der gegenwärtigen Pra xis (welche, wie ich zugebe, eine durch die Umstände durchaus ge rechtfertigte ist) gegenüber. Bei Novitäten, welche überhaupt einschlagen, sieht sich der Verleger meist veranlaßt, die unverkauf ten Exemplare schon im Laufe des Jahres zurückzuvcrlangcn, — ja manche thun dies sogar unterFestsetzungeinergcwissenZwangs- frist, binnen welcher die betreffendenRemittenden cintceffen müs sen. (Ob letzteres Verfahren rechtlich begründet ist, wollen wir hier nicht untersuchen.) Wird dem Verleger ein 3 bis 4 Monace längeres Lagern solcher Artikel in auswärtigen Handlungen er wünscht sein? Gewiß nicht, sondern ec wiro wünschen, dicjelben sobald alömöglich zurückzuerhaltcn. Finder die allgcmcine Alexander Jonas.
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