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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.04.1861
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.04.1861
- Sprache
- Deutsch
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876 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 52, 27. April. I.XIV. ES ist außer Zweifel, daß die Verlegung der Leipziger Ab rechnung auf einen festen Termin namentlich jedem Sortimenter höchst wünschenswcrth wäre. Deshalb kann cs nicht überraschen, wenn den von Hrn. Heinrich Brockhaus gemachten Vorschlägen vielfach zugestimmt wird, doch möchte ich nicht glauben, daß diese Zustimmungen anders zu verstehen sind, als ein Ausdruck des dringenden Wunsches, nicht mehr von dem beweglichen Osterfeste abhängig zu bleiben. Auch der Vorstand unseres ocstcrreichischen Buchhändlcrvcreins hat in höchst anerkennenswerther Weise das Scinigc gcthan, um die Collcgcn in Oesterreich auf die Wich tigkeit der Frage für uns aufmerksamzu machen, und hat zu einer gemeinsamen Erklärung, rcsp. Zustimmung aufgcfordcrt. Leider ist die Form, in welcher diese Erklärung gewünscht wird, eine solche, daß meines Erachtens Sortimenter wie Verleger die ern stesten Bedenken tragen müssen, sich ihr anzuschlicßcn. Handelte cs sich lediglich darum, den Grundsatz auszusprechcn, daß cincFi- xirung der Abrechnung, wenn thunlich, um etwas über den bis her möglichen spätesten Termin hinaus, mit allem Ernste angc- strebt werden solle,so würde nicht leichtJemand dagegen scinkön- nen. Aber cs wird verlangt, daß die von Hrn. Brockhaus vorgc- schlagcnen sechs Punkte unbedingt angenommen werden sollen. Diese sechs Punkte durchzuführcn, ist aber nicht denkbar, ohne daß noch so manches eintcitt, was schwerlich als ein Segen em pfunden werden wird. Es will demnach die Sache doch sehr sorg fältig erwogen sein. Pu»kt6. macht eine vorbehaltlose Annahme der Vorschläge dem Sortimenter unmöglich. Letzterer wird sich zwar nicht dagegen wehren, wenn ihm der Verleger um vier Mo nate länger creditirt, was er innerhalb des Rechnungsjahres ab gesetzt hat, doch wenn er Ende August zahlen soll, was er bis zum Juli von auf alte Rechnung erhaltenen Artikeln seinen Kunden auf Eeedit geliefert hat, so wird ihn das recht schwer treffen. Die von unserm Vorstände erwähnte Einführung der halbjährigen Kundenrcchnungcn kann vorerst nicht das Mittel sein, welches über dies Bedenken hinweghebt. Wie sollten wir den Kunden gegenüber die Logik vertreten, daß wir den Credit kürzen müssen, weil er uns selbst verlängert wird! Daß diese Verlängerung nur eine scheinbare, in der That sogar das Gegcntheil ist, läßt sich dem Publicum gegenüber nicht leicht auscinandersetzen. Ein böses Geschenk ist aber diese Creditverlängerung, auch abgesehen von der Disponendcnfragc, das liegt auf der Hand; vermehrte Baarpacketc, Schmälerung des Rabatts und Sen dung in alte Rechnung bis zum Wonnemond würden das bald Denen klar machen, die daran zweifeln. — Aber nicht bloß der Sortimenter hat Ursache, bei diesem Reformvorschlage vor allem das Wider genau zu erwägen, auch der Verleger wird finden, daß, wie die Sache bis jetzt anzuschen ist, der mögliche Nutzen die Nachtheilc nicht überbietet. Indessen habe ich mir heute nicht zur Aufgabe gestellt, die Sache von dem mir ferner liegenden Standpunkt der Verleger zu beleuchten; aus deren Reihen werden sicherlich ohnehin compctcnte Stimmen laut werden. Einen Umstand nur will ich noch hcrvorhcbcn, der mich ab- hallrn würde, einer massenhaften Erklärung der oestcrreichischcn Handlungen bcizutrctcn, auch wenn ich die sechs Punkte als Ein zelner unbedingt annchmcn könnte. Ich erblicke nämlich einen Widerspruch darin, wenn wir sagen, der Leipziger AbrechnungS- tcrmin sei zu früh, während wir den Wiener, durchschnittlich fast 6 Wochen früher fallenden, unangerührt lassen. Der Satz, daß das Rcmissiousgcschäft gerade die für den Absatz günstigste Zeit in Anspruch nehme, paßt doch vorzugsweise auf unsere ocsterrei- chische Einrichtung und wird mit der mehr und mehr wachsenden Bedeutung des oesterr. Verlagshandels von Jahr zu Jahr Wehr pässen. Es ist kaum anzunehmen, daß u-nscrm Vorstande diese Betrachtung sich nicht sollte aufgedrängt haben, mit Bedauern vermisse ich deshalb in seiner Einladung eine Constatirung des Bedürfnisses, auch unsere Abrechnung auf eine passendere Zeit zu verlegen. Doch cs ist möglich, daß inan der Ansicht war, diesen Gegenstand gesondert zur Sprache zu bringen, und würden wir für diesen Fall wohl in allernächster Zeit schon eincrKundqcbung ent gegensetzen können. Der Vorstand würde dadurch sich und alle Unterzeichner der von ihm vorgeschlagcncn Erklärung vor einem Vorwürfe schützen, der sonst von den Gegnern jeder Verlegung der Leipziger Abrechnung mit Recht gegen ihn und die ihm folg ten erhoben werden kann, dem Vorwürfe nämlich, den Splitter im Auge des Bruders entdeckt zu haben, ohne den Balken im eigenen zu bemerken. Hauptsache wäre, daß die Vorschläge nur das wirkliche Be- dürfniß ins Auge zu fasspn hätten, welches in Rücksicht auf den Abrcchnungstcrmin einzig und allein darin besteht, daß der Sor timenter die dem Absatz so günstige Zeit von Neujahr bis zum Frühling noch zur Verwendung für die brauchbaren Artikel frei bekomme und dabei nur eine möglichst kurze Creditverlängerung vom Verleger in Anspruch nehme. Der Brockhaus'sche Vorschlag, die Abrechnung aufEnde August zu verschieben, geht meines Er achtens über das Bcdürfniß hinaus, seine allgemeine Annahme würde mithin für Sortimenter und Verleger höchst wahrscheinlich Ucbclständc zur Folge haben, größer, als die man beseitigen will. Soll nicht ganz Neues geschaffen, sondern das bestehende verbessert werden, so erscheint mir die Zeit von Anfang bis Mitte Juni die angemessenste für die Leipziger Abrechnung; der Sor timenter gewänne dabei die gewünschte Frist, für den Absatz zu wirken, und dcmVcrleger würde eine sokucze Creditverlängerung kaum ernste Schwierigkeiten machen. Das nahe Zusammcnrü- ckcn mit dem süddcutschcnTermin, der sich als sehr zweckmäßig be währt, könnte nur als ein Vortheil zu betrachten sein, und würde sich mithin auch eine Verschiebung der ocsterreichischen Abrech nung in die möglichste Nähe des erwähnten Zeitpunkts als vor- theilhast empfehlen. Es ist zu hoffe», daß die Brockhaus'sche» Vorschläge minde stens den Erfolg haben, in der so unendlich wichtigen Frage ein mal irgend eine Entscheidung herbeizuführcn, und gebührt Hrn. Heinrich Brockhaus der wärmste Dank für seine Anregung. Viel leicht bringt der fernere Austausch der Meinungen und Erfah rungen auch noch manches andere Ncformbedürfniß ins Stadium der Spruchreife. Salzburg, 7. April 1861. Th. Ackermann. I.XV. Warnung vor Ueberstürzu ng. Ich stimme mit „Spondäus" vollständig überein, daß der Börsenverein alS solcher, vertreten durch seine Generalversamm lung, gar nicht befugt ist, einen Beschluß über Verlegung des Abrechnungstcrmins zu fassen. Jedenfalls möchten wir wün schen, die Herren Sortimenter kämen jetzt, nach den bestimmten Erklärungen der Berliner, Leipziger und Stuttgarter Verleger gegen den Bcockhaus'schcn Antrag, von dem unglück seligen Gedanken zurück, die Verleger durch einen Beschluß in der Cantate-Versammlung majorisiren zu wollen. Die Verleger werde» sich n i ch t m a j o r i si r e n lassen, son dern man würde durch einen gewagten Beschluß Gefahr laufen, daß der Börsenvecein gesprengt würde und sämmtlichc Verle ger, die ihre höchsten Interessen durch eine August- Messe verletzt sehen, aus dem Vereine ausschieden. R. B., Verfasser von Art. XI.
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