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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.11.1861
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.11.1861
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18611111
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-186111116
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139, 11. November. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 2409 6193 9194 9195 9196 9197 9198. 9199. 9200. 9201. Boss in Leipzig fcr »er: . OorrespomlLno«: ineteorsloj;!«!»«, pudlicativ» unnuelle <!e I'ast- ministration ües n>iiies eie Ilussie, restlose par ^.. 39. tiup Her. Annäe 1859. gr. 4. 8t-kctcrsbourg. 6ek. **5q? I^elLUAes >ni>tkcin»ti<>ucs et rzstronomigue« tiräs >1u Lnlletin tie I'seioleniie impäriale lies Sciences >Ie 8t.-?etersbourx. Pomc III. 3. I.ivr. Dox.-8. 8t.-?ctersbourg. 6e>i. **17Kz^ SgoArons, I. L., gessmmclte 8ckrilte». 1. N6. Historisch ctlino- grapliiscke Abllanstlungsn Ü1>. üen tinnisck-russischen Partien, gr. I. 8t. Petersburg. 6sh. ** 5 ^ 26 T. Li. Weigel IN Leipzig. . pörster, L., Denkmale zisutsclier Lsuleunst v. Illinliihrnng «I. Lbristeiitbuins bis sul Oie neueste 2e!t. 69. u. 70. lllfg. stol. L ' -/3 ^ — Denkmale eleutscber Lülstnerei u»tl Klalerei V. Llinlükrung 3. Obrlstentkums 1>is auf <lie neueste 2eit. 69. u. 70. I-fg. keol. '-/3 Weiß' Lelbftrcrlag in Berlin. Lücisi, S., Preußen od- Oesterreich? Eine potitisch-staatsrechtl. Abhandlg. 8. 1862. Geh. *(4 ^ LeitsoNrltt, internationale, 5. 8taats u. HecletsleunUe, bearb. v. 8. Weis«. 1861. Nr. 1—5. gr. 4. *12 Westcrmnn» in Braunseiiweig. 2erg, Ik., Nie Insel kkollus, au« eigener Anschauung un3 nach llen vorlianelenen Quellen historisch, geographisch, archäolo gisch, malerisch beschrieben u. üurck Orig.-Kaüirgn. u. Dolr- scltu. „acl, eigenen Naturstuiläeii u.2eich»gn. illustrirt. 40—48. Osk Imp.-4. ä * (4 Wiepcmann in Leipzig. Bvz (Dickens), gesammelte Werke. Wohlfeile Volks-Ausg. 25. u. 26. Halbbd. 8. Geh. ä * (ch ^ Wieganpt Le Griebe» in Berlin. 9202. Hoff»iann, Predigt bei der Krönung Ihrer königl- Mas. Königs Wilhelm u. der Königin August« v. Preußen gehalten in derSchloß- kirche zu Königsberg am 18. Octbr. 1861. gr. 8. Geh-*2 N-f 9203. Suchen u. Finden. Bevorwortet v-Hoffmann. 2. Aufl. 8. Geh- *1 O. Wigand in Leipzig. > 9204. Gibbon's Geschichte d. allmäligcn Sinkens u. endlichen Untergangs d. römischenWeltreiches. Deutsch v. I. Sporschil- 4. Aufl. I. Lfq. gr. 16. 1862. Geh. -/h 9205. Sanders, D., Wörterbuch der deutschen Sprache- 18. Lfq. qr. 4. Geh. 9206. Wersing-Hauptinan», A., Gedichte. 16. Geh. 18 Ne/; qeb. * 24 N-k ». Zaber» in Mainz. 9207.2ruck, 6., vergleickenste Osteologie stes Ubeinlachses (8almo salar I,.) m. besonü. Herüclisicbt. <l«r >lxulogie nebst einleiten- 3en üemerlegn. üb. üie »Icelettbilüentlen Oewebe ster VVirbel- tbiere. gr. b'ol. In IVIappe * 12 Zeiser'« Buchh. in Nürnberg. 9208.Predigten üb. die Sonn- u. Festtagsevangelien d. Kirchenjahres. In Verbindg. m. vielen Geistlichen d. evang. Deutschlands Hrsg. v. C- H. Sirt, I. Schönniger, J-K-K .Heller. 7. Lfg. gr. 8. Geh. baar (4 ^ Wcslcrmann 8 Eo. in New-Pork Lezzbartli, 6., Okiliasm criticallx examinest accorsting tv tbe State ments »I tbe new an<I olü testaments. gr. 8. Heb. * (4 ^ Nichtamtlicher Theil. Einige Bemerkungen über das preußische Zeitungs- steucrgcseh vom 28. Juni 1861. Den Wortlaut dieses mit dem 1. Januar nächsten Jahres in Kraft tretenden Gesetzes finden wir im Börscnbl. Nr. 96 d. I. Indem ich darauf Bezug nehme, will ich hiermit nur einige der Folgen beleuchte», welche dasselbe für die den Sorlimentshandcl hauptsächlich angehenden außcrprcußischcn Zeitschriften haben wird oder nach Umstanden haben kann. Durch die Bestimmung (tz. 4.), wornach von ausländischen, in deutscher Sprache erschei nenden Blättern ein Dritthcil des Abonncmentspceises als Steuer erhoben werden soll (jedoch nicht über 2(4 Thalcr von jedem Jahrgange), kommen viele Blätter vom Regen in die Traufe; das heißt, sie werden bedeutend höher besteuert, als bis her; z. B. die Leipziger Jllustrirtc Zeitung, Uebcr Land und Meer, Blätter für liter. Unterhaltung, Deutsches Museum, Grcnzboten, Jahrbücher für Philologie, und Leipziger Moden zeitung mit Doppelkupfcrn, welche bisher nur 10 Procent vom Ladenpreise steuerten, müssen künftig 2(4 Thalcr vom Jahrgänge steuern, die Leipziger Modenzeitung ohne Doppclkupfcr 2 Thalcr, und sonach wird der Preis der übrigen Blätter durch Zuschlag von 33(4 Procent zum Ladenpreise gegen früher bedeutend erhöht werden. Die Steuer erscheint bei dieser Höhe fast als ein Pro- Hibitiv-Zoll. Möge man sich doch ja nicht mit der Hoffnung schmeicheln, daß bei einer so enormen Preiserhöhung der bisherige Absatz unvermindert bleiben werde! Der preußische Sortimenter so wenig, als der betreffende Verleger dürfen den angezogcncn Paragraphen des Gesetzes als einen Fortschritt zum Bessern be trachten. Indem ich obige Ansichten aussprcchc, setze ich voraus, daß die genannten Zeitschriften in Form und Wesen sich nicht ändern. Wollen die Verleger ihre Zeitschriften von der Steuer frei machen, ^ so müssen sic sich bequemen, einige Veränderungen daran vorzu nehmen; die Blätter werden sich nach der Decke des preußischen Gesetzes strecken müssen; dann dürften wohl manche davon die Steuer mit nächstem Jahre abschütteln können. Das Mittel be steht darin, daß die betreffenden Blätter vermeiden, regelmäßig Politik zu bringen oder zu behandeln, und daß sic keine Inse rate aufnchmcn.*) Blätter, die nach ihrem Programm regel mäßig Politik bringen, brauchen die Inserate nicht wegzulassen, denn sic sind so wie so steuerpflichtig. Diejenigen Zeitschriften aber, welche keine Politik enthalten oder sie nur vorübergehend berühren, werden die Inserate vermeiden müssen. Die Verleger haben daher zu erwägen, ob cs nicht in ihrem Vortheile sei, be sondere Ausgaben für Preußen zu veranstalten, woraus die Inserate Wegfällen. Jedenfalls werden die Verleger wohl daran thun, wenn sicbciZciten sich darüber Gewißheit verschaffen, inwie fern ihre Blätter von dem Gesetze berührt werden, und wenn sic den preußischen Sortimentshändlern schleunigst das Resultat an- zeigcn. Der Begriff „Politik" ist ei» so dehnbarer, daß man im voraus nicht wissen kann, wie von Seiten der entscheidenden Finanzbchörde derselbe ausgcfaßt werden wird. Eine Erkun digung gehörigen Orts ist daher anzuempfchlen, und möge man nicht erst warten, bis der amtliche Zcitungs-Preiscourant darüber belehrt. Besser ist cs, dahin zu wirken, daß die betreffenden Zeitschriften darin als steuerfrei verzeichnet werden. 18. *) Ob die Vergünstigung, in einem Quartale 400 Quadratzoll literarische Anzeigen steuerfrei aufnehmcn zu dürfen, auf ausländische Blätter ausgedehnt werden wird, muß die Zukunft lehren- Nach dem Buchstaben des Gesetzes wäre diese Frage bejahend zu beantworten. Aber weil der ausländische Verleger nicht wie der inländische zu con- troliren und eventualiter zu bestrafen ist, so wird jene Vergünstigung wohl dem Ermessen der entscheidenden Behörde anheim gestellt bleiben.
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