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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.12.1861
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.12.1861
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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2748 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel, M 154, 16. December. auf die einfachen thatsächlichcn Widerlegungen der Spr.'sehen Verdächtigungen und Anschuldigungen zu beschränken, so hätte ich ihm wohl ein Liedlcin aufspielcn können, welches ihm herz lich wenig gefallen Huben möchte. Mit der Behauptung, daß die Lage der preußischen Finan zen eine Verzichtlcistung auf die Zeitungs- und Anzcigenstcuer nicht zugclasscn hätte, fällt eigentlich die ganze Gegenrede in Nichts zusammen. Inzwischen trage ich kein Bedenken, meinem Gegner auch auf das Feld der Entschuldigung zu folgen. Er sagt, daß die zu Berakhung des Gesetzes zugezogcnen Buchhändler wesentlich im Auge gehabt hätten, zu erreichen, daß nur die eigentlichen politischen Zeitungen, „die den wirklichen deutschen Buchhandel weniger tangircn", nicht aber, wie das altere Gesetz, auch die „dem eigentlichen Buchhandel angchörcndcn Zeitungen und Zeitschriften" dem Stempel unterworfen blieben. Das ist ein Frcundschaftsstückchen ganz besonderer Art; denn mit Ausnahme der wenigen Staatszcitungen, die doch auch noch zum größten Theilc auf den dem Buchhandel nahe verwandten Presse» der Privatdruckcreien gedruckt werden, sind weitaus die meisten politischen Zeitungen Eigenthum des deutschen Buchhandels, und es ist ein höchst namhaftes Capital darin angelegt. Vom Vertriebe der politischen Zeitungen kann man allenfalls sagen, daß an demselben der Buchhandel einen vcrhältnißmäßig geringen Anthcil hat; allein das Mittel zum Zweck kann doch von einem erfahrenen Buchhändler nicht mit dem Zweck verwech selt und wohl gar als vorzugsweise bccücksichtigungswerth hingestellt werden? Die Hoffnung, daß ein Gcsetzparagraph von der ausführcn- den Behörde „auf das lovalstc und mit der steten Berücksichti gung werde gehandbabt werden, daß nicht auf die Besprechung politischer Stoffe, sondern darauf der Nachdruck gelegt sei, daß in der Regel politische Nachrichten gebracht und behandelt wer den", ist, streng genommen, eine verbrecherische, denn in einem Rechtsstaat,? sollen die Gesetze nach dem Wortlaut gehandhabt werden. Jedenfalls ist dieselbe sehr zweischneidiger Natur, da sie das Schicksal der Zeitungen in die Hand bürcaukratischcr Willkür legt. Möglich, daß in diesem Augenblick, wo ein allgemeiner Schmerzensschrei durch den Buchhandel geht, die betreffenden Be hörden sich sehr bereitwillig zeigen, durch die Finger zu sehen; ebenso möglich aber, daß entgegengesetzte Einsicht über Nacht kommt. Nach dem Ausfall der Wahlen ist es mehr als wahr scheinlich, daß die nächsten Monate die rothc Demokratie in Preußen an das Ruder bringen, und die zerstörten Oppositions- Pressen im ganzen Norden von Amerika geben deutliches Zeugniß davon, daß die Demokratie die Freibeir der Presse, wie alle Frei heit, nur in ihrer subjektiven Bedeutung versteht. Da dieselbe noch überdies in der Verausgabung der öffentlichen Gelder von jeder eine ungewöhnliche Meisterschaft bewiesen hat, so dürfte das finanzielle Moment der preußischen Zcitungssteucr in solchem Falle sehr leicht als das allein maßgebende angesehen werden. Darüber, daß die Besteuerung der Anzeigen, ganz ebenso sebr wie die Besteuerung der Erzeugnisse der Presse, aller gesun den Staats- und Volkswirthschaft in das Gesicht schlägt, scheint auch meinem Gcgenredncr kein Zweifel aufgcstoßcn zu sein. Daß aber die Verleger der politischen Zeitungen aus derselben Regung der Schadenfreude gehandelt haben sollten, zu welcher der Hr. Vers, in Beziehung auf Preußen und Deutsche sich bekennt, muß ich so lange bezweifeln, als nicht bestimmte Beweisgründe vorlicgcn. In tz. 2. des Gesetzes möchte kaum Jemand für die ausländischen Zeitungen die Gestattung herausgelcscn haben, welche der Vers, darin findet und wclcbc seitdem auch durcb die „Allg. Pr. Zei tung" bestätigt worden ist. Wie nichtsbedeutend diese Vergün stigung sich erweist, geht aus dem gewählten Beispiele hervor. Die „Jllustr. Zeitung", welche in der Regel politische Nachrichten und zwei bis sieben Seiten Anzeigen wöchentlich gibt, würde hiernach steuerfrei sei», wenn sie erstlich in der Regel keine poli tischen Nachrichten mehr bringen und zweitens sich auf weniger als eine halbe Seite Anzeigen beschränken, das heißt, wenn sie eben aufhörcn wollte, die „Jllustrirte Zeitung" zu sein. Daß in der Besteuerung der ausländischen — ich lege auf die Vertauschung mit dem Worte „nichtpreußischen" keinen Werth, da in Sachsen die Gerichtshöfe von der Ansicht ausgehen, daß in einem reiflich erwogenen Gesetze kein Wort ohne bestimmte Absicht gewählt ist— deutschen Zeitungen „eine größere Belästi gung" als in dem Gesetze von 1852 enthalten ist, gibt selbst Hr. Spr. zu, und ich finde nicht, daß der mitgethcilte Auszug aus dem Commissionsberichte in irgend einer Weise geeignet ist, diese Härte in einem mildern Lichte erscheinen zu lassen. Der Umstand, daß in dem altern Gesetze für die viermal und öfters erscheinenden Blätter ein unbilliger Maßstab der Be steuerung gewählt worden war, rechtfertigt doch gewiß nicht, daß derselbe nun auf die einmal wöchentlich erscheinenden angewendet und überhaupt ein Steuersatz angenommen worden ist, der viel mehr einer Beraubung als einer Steuer ähnlich sieht. Und har man früher den niedrigen Steuersatz „aus Rücksicht auf die thcuren Preise der englischen und französischen Blätter gewählt", wo ist da die oft gerühmte bundesgenossenschaftliche Gesinnung zu su chen, wenn nun diese ganz frei gelassen und die deutschen Blätter mit doppelten und dreifachen Ruthen gezüchtigt werden? Daß in dem Berichte, wenn darin am Schluffe gesagt wird, „daß nur ein zelne Blätter, von denen kaum einige Blätter in Preußen ge halten werden dürften, in der Steuer erhöht werden", sich eine bemerkcnswcrthe Unbekanntschafc mit der wirklichen Sachlage kundgibt, ist von Hrn. Spr. selbst gerügt worden. Die bereits erwähnte „JllustrirteZeitung" setzt zwischen 2500 bis3000Exem plare nach Preußen ab und wird in der Steuer von 24 Sgr. auf 75 Silbergroschen erhöht! Der Schluß des Artikels, worin der Vers, auf die Behaup tung zurückkommt, daß das Gesetz sehr erhebliche Erleichterungen gegen das frühere entkalke, trifft in seinen wesentlichen Punkten mit der oben erwähnten officiösen Entgegnung zusammen, auf welche ach noch mit wenigen Worten cingehe. II. Was zuerst den Vorwurf von Schmähungen gegen die preußische Staatsregierung und das preußische Haus der Ab geordneten anbetrifft, so weise ich denselben als unwahr und unbegründet zurück, es müßte denn in derThalsache, daß die preu ßische Slaatsregicrung das Gesetz vorgclegt und das Abgeordneten haus dasselbe ohne alle Einwendung gegen die Ziele und Zwecke desselben angenommen habe, eine Schmähung gefunden werden. Diese Schmach aber fällt nicht auf den Erzähler der Thatsache, sondern auf die Thäter zurück. Viel schwerer ist der Vorwurf, „daß der Artikel fast durch gängig von einer irrigen Auslegung des Gesetzes ausgehe und auf gänzlicher Unkcnntniß der Absichten und Motive des Gesetz gebers beruhe". Sehen wir uns die Beweise für diese zweifellose Beleidi gung näher an. „Weit davon entfernt — besagt die Erwiderung —, diese den Tendenzen der preußischen Regierung nicht entsprechende, aber vorerst auch nicht zu entbehrende Steuer irgendwie zu verschärfen, sei vielmehr bei allen Anordnungen des neuen Gesetzes die Absicht nur dahin gegangen, die Härten des Gesetzes sowohl für das Inland, als das Ausland — also doch Ausland ' — zu beseitigen oder doch zu mildern."
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