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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.12.1861
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.12.1861
- Sprache
- Deutsch
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154, 16. December. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 2747 Nichtamtlicher Theil. Anderweit das preußische Stempelgesetz. Die ernsten und gewichtigen Bedenken, welche der Unter zeichnete aus reiner Theilnahme an der unverkümmerten Entwicke lung des deutschen Geisteslebens auszusprechcn sich veranlaßt fand, haben von zwei verschiedenen, aber nahe verwandten Seilen eine Widerlegung gefunden. Beide beklagen sich über die angeb lich aus meinen Bemerkungen hervorlcuchtende Gehässigkeit gegen Preußen, und bei alledem bin ich mir bewußt, nichts als die cinfachstcWahrhcit mit thunlichsterSchonung gesagt zu haben. I. Mein erster Gegner ist Hr. Spr., die wohlbekannte Chiffre eines Berliner Buchhändlers, der ein gewichtiges Work in allen buchhändlcrischen Angelegenheiten zu sprechen gewohnt ist. Er wittert in meinem Aufsätze Morgenluft der Unabhängigkeit, und das genügt ihm, daß er die schlechtesten Fcchlerkünstc für ausrei chend hält, mich zu verblüffen. Er geht wohl von der Ansicht aus, daß ein Würzburger, weil er die Ueberlegenheit Preußens nicht cinsieht, überhaupt ein Mvops sein müsse. Also „gerade die Herren Würzburger verschulden cs mit, daß die Preußen dieses Zeitungssteucrgcsetz nicht los werden". Einen Grund für diese wölfische Anklage ist Hc. Spr. schuldig geblieben. Nun sind aber sämmtliche Würzburger auch Mitglie der des Zollvereins, und diese haben vereinbart, daß außer be stimmten im Zollvectragc namhaft gemachten Gegenständen, unter welchen sich zwar die Quellen mancher trüben Begeisterung, nicht aber die Früchte derselben befinden, mit Verbrauchssteuern nicht belegt werde» dürfen. Und dieser Paragraph findet sich nicht etwa erst in dem Zollvereinsvcrlrage von 1853, sondern er ist beinahe wörtlich auch schon in den Verträgen von 1833 und von 1845 enthalten. Die preußischen Buchhändler hätten sich daher, dem Hr». von Manteuffel gegenüber, nur auf das Recht der Verträge berufe» dürfen, um die Einführung einer Acitungs- und Ankün digungssteuer unmöglich zu machen. Zu Hrn. von Mantcuffel's Zeit waren die Verträge noch in Ehren; Ludwig Napoleon hatte sie noch nicht studirt und Victor Emanuel lag noch in den Win deln seiner heutigen Größe. Der Vers, belehrt mich, daß das Gesetz vom 29. Juni d.J. kein neues, sondern nur die Revision eines noch viel schlechten! ältcrn Gesetzes von 1852 sei. Ich sehe nicht ab, was damit ge wonnen sein soll, da er selbst am Schlüsse erklärt, daß seine Auslassung keine Rechtfertigung des neuen Gesetzes sein soll, und da sein Versuch, Erleichterungen des Buchhandels im neuen Gesetz nachzuweiscn, ein offenbar verfehlter ist. Er belehrt mich ferner, daß er gegen das alte Gesetz — so lange das Ministerium Manteuffel am Ruder war — erfolglose Angriffe gerichtet hats und daß das neue Ministerium, welches denn doch schon eine ganze Landtagsperiode hinter sich hat, bei dem ersten Anlaß auf eine Verbesserung cingegangen sei. Schlimm nur, daß diese Ver besserungen als solche nicht anerkannt werden wollen. Wenn dasselbe freilich erklärt hat, „bei der enormen Belastung des preußischen Budgets" die Einnahme von 400,000 Thlr. nicht entbehren zu können, so ist das wohl schlimm, nur kein stichhal tiger Grund für die Besteuerung der Bundesgenossen. Und wäre Preußen wirklich so arm, daß es zu vertragswidrigen Steuern seine Zuflucht nehmen muß, warum nahm das neue Ministerium dann die 12 Millionen nicht an, welche Graf Arnim- Boitzcnburg im Namen des steuerfreien Grundbesitzes ihm an- bot, und warum zog es vor, noch andere 12 Millionen aufzuwen den, um dem Schattenbild der Aufhebung der Steuerfreiheit nach- zujagcn? Wie viel verdienstlicher wäre es gewesen, die Intelli genz von einer ungerechten und drückenden Steuer zu befreien, als eine Eomödie in Scene zu setzen, die für einen Staat mit ge fülltem Scckel — wie ihn Sachsen hat — als ein unschuldige- Vergnügen angesehen werden kann, die aber, wenn sie in einem „enorm belasteten" Staate zur Ausführung gebracht wird, nur als unverantwortliche Vergeudung der Staatsmittel bezeichnet werden kann. Eine Fata morgana aber ist und bleibt dieselbe überall; denn wo die Steuerfreiheit auf wohlerworbenem Rechte beruht, wie in allen deutschen Landen, da muß für die Aufhe bung der Steuerfreiheit eine Entschädigung gewährt werden, ari deren Ertrag die künftige Steuer entrichtet werden kann, oder sie ist eine Beraubung der Wenigen zu Gunsten der Vielen. Noch überdies wird mir versichert, daß die Besteuerung der Zcitungs presse, als eine p o li ti s ch e Maßregel erdacht, für das preu ßische Budget ein finanzielles Moment geworden sei. Allein auch dafür ist der Vers, den Beweis schuldig geblieben. Allerdings erinnere ich mich, daß auch gegen das jetzige Ministerium dieselbe Anschuldigung erhoben worden ist, allein ich glaube nicht daran. Eine Maßregel, welche die gute wie die schlechte Presse — be kanntlich werden diese Ausdrücke von den beiden feindlichen Par teien im entgegengesetzten Sinne, wie Rechte und Linke, gebraucht mit gleicher Ruthe trifft, kann unmöglich von einem denken den Kopfe für eine politische Maßregel ausgegeben werden. Von der thatsächlichen Unwahrheit aber, daß Preußen dieZei- lungssteuer wegen seines in bedenklicher Weise gesteigerten Mili- tairetats nicht entbehren könne — das Gcgenthcil ist oben nachge wiesen worden —, geht Hr. Spr. zu der Beschuldigung über, daß die Herren im Würzburger Lager — den Gedankenstrich ver stehe ich nicht — die Steigerung des preußischen MilitairetatS verschulden, weil — sie mit aller Gewalt verhindern, daß „die mi- litairischen Kräfte der einzelnen deutschen Länder einer zusam- mcngefaßten, einheitlichen Leitung unterworfen werden". Also die gothaische Spottgestalt aus Dreck und Feuer ist dieses Pudel- Kern! Und dieser noch überdies eine bewußte Unwahrheit. Denn bekanntlich unterwirft die mit Preußens Zustimmung vereinbarte Kriegsverfassung des Deutschen Bundes „die militairischen Kräfte der einzelnen deutschen Staaten einer zusammengefaßtcn, einheit lichen Leitung", und Preußen ist cs allein, welches sich dem selbstgegebencn Gesetze nicht fügen und sich einer Mehrheit nicht unterwerfen will, der es doch Unterwerfung feierlich zugcsagt hat. Und beabsichtigt nicht gerade die Partei des Nationalvercins die Trennung, indem er 300,000 deutsche Männer, die öfter und erfolgreicher als Preußen für Deutschland in die Schranken ge treten sind, von der „zusammengefaßten und einheitlichen Lei tung" auszuschließen vorhat? Es bezeichnet den Charakter der Entgegnung, daß ec seine Schadenfreude darüber nicht bergen kann, daß das Gesetz nun wenigstens nicht die Preußen allein trifft, sondern auch die übri gen Deutschen. Und die Franzosen? Aber Geduld, das Blatt könnte sich wenden. Wer kann Oesterreich hindern, dem Grund sätze der Gegenseitigkeit huldigend, die preußischen Blätter, die jedenfalls einen ungleich größcrn Absatz in Oesterreich haben, als die oesterrcichischcn in Preußen, mit der gleichen Eingangssteuer zu belegen, und wer kann den Zollvereinsstaaten verwehren, Preußens Beispiele zu folgen und ihren Unterthanen die Steuer zu ersetzen? Die Abrechnung würde sich finden. Noch sind wir nicht sardinisch und — wollen es auch nicht werden. Hätte sich nicht die Redaction gegen jede Einmischung poli tischer Erörterungen verwahrt, so daß ich genöthigt war, mich 374*
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