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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.11.1861
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 20.11.1861
- Sprache
- Deutsch
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2508 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 143, 20. November. sonst müßten sic wissen, daß ich stets en bloc, niemals bogenweise mit ikm abgeschlossen und seine Werke honorier habe. Während der Autor sein v o l l es H o n o c a r erhielt, kürzte die Censuc mir mein Eigcnthum, das ich jetzt rechtmäßig zurücknehme. Aus alle diesem wird man unzweifelhaft erkennen, daß der erwähnte, in Nr. 140 d. Bl. abgcdruckte Angriff gegen mich ein durchaus frivoler, in allen seinen Punkten völlig un begründeter war. Hamburg, 17. Nov. 1861. Julius Campe. Die neue Ausgabe der H. Hcinc'schcn Werke. Berlin, 15. Nov. Die aus dem Mag.f.d. Lit. d. Ausl, in Nr. 140 d. Bl. geschehene Mitthcilung über einen interessanten Conflict in Bezug auf das literarische Eigcnthum an der neuen Ausgabe der sämmtlichen Werke H. Hcinc's drängt die wohl noch interessantere Frage in den Vordergrund : ob denn überhaupt an denjenigen in der neuen Ausgabe aufgcnommcncnHeine'schcn Schriften in Deutschland ein geschütztes literarisches Eigenthum cxistirt, welche Heine, nachdem er naturalisirtcr Fran- zoscgc worden und aufgchört hat,Angehörigcrcincs deutschen Staates zu sein, hcrausgegcbcn hat. Es kann nicht fehlen, daß diese Frage jetzt einer gründlicheren Prüfung wohl unterzogen werden wird, wobei es sich wesentlich darum han delt: wann Heine aufgchört, einem deutschen Staate anzugehö- rcn. Daß diejenigen seiner Schriften, welche von ihm, dem N i ch td c u t sch cn, einem deutschen oder französischen Verleger übergeben worden, in Deutschland keinen Schutz genießen, möchte analog mit dem oft behandelten Offcnbach'schcn Falle un zweifelhaft sein. Oe/ir/'acä c/er Oo?itorwükren§c/ia/t /irr llen lleutrcäen ü«c/t/iaiicke/. Oersiis^oxsbon von KIbort liottnor. 2 Läo. (I. Die Oontorwis- sonseliskt. II. Oio öueblisItunK.) 2. ^ull. Iiooli 4. loipriK 1861, kroeliliiius in Oomni. Wenn in neuerer Zeit fast jeder Zweig der Kunst, Industrie und des Handels die vielseitigsten Bildungs- und Lehrbücher auf- zuwciscn hat, so mußte cs schmerzlich vermißt werden, daß gerade der Buchhandel, welcher für die Bedürfnisse Anderer nach allen Seiten hin so eifrig Sorge trägt, in seinem eigenen Berufe diesen Bestrebungen fast ganz fremd blieb. Für einzelne cinschlagcndc Thcile des buchhändlerischcn Wissens bietet die Literatur zwar vortreffliche Werke dar, aber cs fehlte an einem Lehrbuche, welches für die praktische Bcrufs- thätigkcil spcciell bestimmt ist und dem angehenden Buchhändler einen Leitfaden bietet, um durch Studium seine Ausbildung in theoretischer und praktischer Beziehung zu fördern; es fehlte an einem bequemen Nachschlagcbuchc, tim sich bei allen Vorkomm nissen des geschäftlichen Verkehrs leicht und schnell darin Raths zu erholen. Diesem allgemein gefühlten Bcdürfniß ist das Lehrbuch der Conrorwisscnschaft von Hrn.Albert Rottncr in der That cnt- gcgcngckommcn, und wie freudig cs von allenSciten ausgenom men worden ist, beweist der Umstand, daß nach wenigen Jahren schon die zweite Auflage nöthig geworden und soeben erschie nen ist. ' Wenn wir einen Blick auf das Jnhaltsvcrzcichniß desselben werfen, so müssen wir gestehen, daß das Gebiet des buchhändlc- rischcn Wissens einen Umfang und eine Vielseitigkeit begreift, wie sic wohl kaum eine andere Bcrufsthätigkcil voraussctzt. Es darf daher als keine leichte Aufgabe bezeichnet werden, aus diesem reichhaltigen Material dasjenige mitTact und Sachkcnntniß aus- zuscheidcn, was in mcrcantilischcr, technischer und literarischer Beziehung für die praktische Ausbildung als das Wichtigste und Nothwcndigstc erscheint, und diese Quintessenz auch mit der er forderlichen Gründlichkeit und Präcision systematisch zur Dar stellung zu bringen. Nach gewissenhafter Prüfung müssen wir dem Hrn. Herausgeber gern und freudig das Verdienst zuerken- nen, daß er in dem vorliegenden Lchrbuche mit großem Geschick und mit sachkundiger Umsicht einen außerordentlichen Reichthum an wisscnswürdigcm Material vereinigt hat und, ohne skizzenhaft zu sein, in systematischer Entwickelung und knapper, anziehender Sprache ein umfassendes Lehrgebäude des ganzen buchhändlsri- rischcn Wissens darbietet. Das Lehrbuch der Contorwisscnschafc umfaßt zwei Bände, wovon der erste die eigentliche Contorwisscnschaft in mercantili- schcr, technischer und literarischer Beziehung, und der zweite die Buchhaltung enthält. Auf den spccicllen Inhalt hier näher einzugehen, kann bei dem Umfange des Materials nicht unsere Absicht sein, zumal das Buch auch schon allgemein bekannt ist und der Prospectus^ auf den wir noch besonders aufmerksam machen wollen, sich in Aller Händen befindet. Das Bcdürfniß einer geordneten Buchhaltung hat sich in den buchhändlerischcn Geschäften immer mehr als eine dringende Nothwendigkct herausgestcllt, und die uns hier in der zweiten Auflage vorliegende vollständig neue Bearbeitung derselben wird hoffentlich noch mehr dazu beitragen, den Sinn für eine plan mäßige Rechnungsführung in weitern Kreisen zu wecken. Ein nicht geringer Theil der Schäden unseres Berufs wurzelt ohne Zweifel in der fortgesetzten Vernachlässigung dieses wichtigen Re gulators der Geschäftsführung, und von der großen Anzahl der Buch-, Kunst - und Musikalienhandlungen Deutschlands werden nur wenige infolge einer geordneten Buchhaltung befähigt sein, über die Resultate der Geschäftsführung und über den Werth des Besitzthums alljährlich eine übersichtliche und aufZahlen begrün dete Ansicht zu gewinnen. Wie wichtig aber ein solcher Nach weis für die Wcrthbcurthcilung seines Eigcnthums, wie für die fernere Entfaltung der Gcschäftsthätigkcit sein muß, bedarf kei ner weitern Erläuterung, und wenn die hier gebotenen Hilfsmit tel nur dieses eine Ziel erreichen, daß jeder Buchhändler jährlich eine richtige Bilanz seines Geschäfts zieht, so wird für die jetzt unklaren Besitzvcrhälknisse, wie für die sich daraus gestaltende unmäßige Spekulation ein großer Segen hcrvorgehen. Als eine werthvolle Beigabe zu dem Lehrbuch der Buchhal tung erwähnen wir noch die Darstellung des Geschäftsganges technischer Zweige, welche zwar keinen Anspruch auf größere Vollständigkeit macht, immerhin aber dem Buchhändler ein über sichtliches Bild des Geschäftsganges der mit seinem Berufe so eng verbundenen Zweige dacbietet und durch die darin entwickel ten Prinzipien bei Calculalion der Arbeit und Werthermittelung der Besitzthcilc auch für die Fachgcnossen ein höheres Interesse gewinnt. Im Interesse der allgemeinen Fortbildung und größerer geschäftlicher Ordnung im Buchhandel ist es aufrichtig zu wün schen, daß das in jeder Beziehung cmpfehlenswerthe Lehrbuch eine immer weitere Verbreitung in allen Kreisen unseres Berufs finden und dazu beitragen möge, tüchtige und brauchbare Mitar beiter heranzubilden; als Nachschlagebuch sollte es aber in der Bibliothek keiner Handlung fehlen. W. B. Verbote. Das oestcrrcichischc Polizei-Ministerium hat unterm 19. Oktober verboten: Das Papstthum am Ende. Stuttgart 1861, Sonnewald.
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