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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.06.1852
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.06.1852
- Sprache
- Deutsch
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738 >M53 Leihbibliothckars, Inhabers von Lesekabinetten, Verkäufers von Zeitun gen, Flugschriften und Bildern erlischt nur dann, wenn von dem zu ständigen Richter in Gemäßheit des tz. 54. des Gesetzes vom 12. Mai 185k auf den Verlust der Bcfugniß zum Gewerbe-Betriebe erkannt wird. Der §. 71. der Gewerbe-Ordnung vom 17. Januar 1845 ist hin sichtlich der eben genannten Gewerbetreibenden aufgehoben. Berlin, den 15. Mai 1852. Dir Commission zur Prüfung des Clacffcn'schcn Antrages. Wentzcl (Vorsitzender). Bürgers (Berichterstatter). Bonseri. Reuter. Urlichs. Janccki. Bcsclcr. Simson. v. Saucken-Julicnselde. Zur Wittwen- und Waisencasse-Angelegenheit. Da in der Cantate-Versammlung am 9. Mai der Mainoni'sche Antrag auf Bildung einer Buchhändler-Wittwen- und Waisencasse im Anschluß an die Frankfurter Lebensvcrsicherungsgesellschaft wegen vorgerückter Zeit nicht zur Debatte kam, sonach die Gelegen heit fehlte, für oder gegen denselben zu sprechen, mir aber bei Prü fung des Planes einige Bedenken aufgestoßen sind, die zur Berück sichtigung bei weiterer Verfolgung des Planes zu empfehlen ich für wichtig genug halte, so veröffentliche ich sie hier durch das Börsen- Blatt. Voraus schicke ich die Vergleichung einiger Prämiensähe, wie sie zur Erwerbung einer Wittwenpcnsion von 100 Thlrn. von einigen Anstalten beansprucht werden: r>) beim Alter von 30 Jahren des Mannes und 30 Jahren der Frau verlangt die Frankfurter Anstalt s) vom Buchhändler -§20L b) von dem übrigen Publicum ^ 26 der Janus ^ 25V3 die Lübecker Anstalt ^ 26 die Tricster Anstalt 24 beim Alter von 30 Jahren des Mannes und 50 Jahren Frau verlangt die Frankfurter Anstalt s) vom Buchhändler 12A b) von dem übrigen Publicum ^ 16 der Janus ^ 14 'die Lübecker Anstalt ^ 15Vz die Tricster Anstalt ^ 15 beim Alter von 40 Jahren des Mannes und 30 Jahren Frau verlangt die Frankfurter Anstalt a) vom Buchhändler ^33^ b) von dem übrigen Publicum ^ 35 der Janus 371/« die Lübecker Anstalt ^ 371/- die Tricster Anstalt ^34 4) beim Alter von 40 Jahren des Mannes und 50 Jahren der Frau verlangt die Frankfurter Anstalt s) vom Buchhändler 20^ b) von dem übrigen Publicum 21 der Janus ^ 20^ die Lübecker Anstalt 22 die Tricster Anstalt 21 «) beim Alter von 50 Jahren des Mannes und 30 Jahren der Frau verlangt die Frankfurter Anstalt s) vom Buchhändler 56^ b) von dem übrigen Publicum ^ 55 der Janus 58^ die Tricster Anstalt ^ 55 l) beim Alter von 50 Jahren des Mannes und 50 Jahren der Frau verlangt die Frankfurter Anstalt a) vom Buchhändler 35'/, b) von dem übrigen Publicum -/) 33 der Janus 311/» die Tricster Anstalt 34 k) beim Alter von 60 Jahren des Mannes und 30 Jahren der Frau verlangt die Frankfurter Anstalt a) vom Buchhändler -/b 99U K) von dem übrigen Publicum ^ 91 der Janus 107 die Tricster Anstalt 98 k) beim Alter von 60 Jahren des Mannes und 50 Jahren der Frau verlangt die Frankfurter Anstalt ->) vom Buchhändler 66f4 d) von dem übrigen Publicum 58 der Janus 64 die Tricster Anstalt 62 Wenn schon die Prämiensätze bei den vier Anstalten eine Ver schiedenheit zeigen, so ist dieselbe doch nicht so groß, daß man dadurch veranlaßt würde, einer den Vorzug vor der anderen zu geben, cs ist: keiner bei einer und derselben durchgängig niedriger, die Sätze gleichen sich in den Altersstufen aus. Wenn ich aber die Prämiensätzc bei der Frankfurter Anstalt, wie sic vom Buchhändler, mit denen, wie sic vom Publicum bean sprucht werden, vergleiche, so finde ich ein Räthscl, dessen Lösung ich mir schuldig geblieben bin. Man vergleiche obige Prämiensätzc: b. 0. il. e. i. x. I>. vom Buchhändler 20L. 12>^. 33H. 20H. 561/z. 357,. 99K. 661/l- vom übrig. Publicum 26. 16. 35. 21. 55. 33. 91. 58. es ist also bis zur 40sten Altersstufe des Mannes der Ansatz stets günstiger für den Buchhändler, wie für das übrige Publicum ge stellt, während von der 50stcn Altersstufe an das Verhältniß ein umgekehrtes ist. Wie ist dies zu.erklären? wird ein 50jährigec Buchhändler die Vermittelung der Corporations-Casse benutzen, während ihm bei directer Versicherung günstigere Bedingungen gestellt sind? Die vorthcilhaften Concessionen, die die Frankfurter Anstalt dem Buchhändler bis zur 40sten Altersstufe stellt, lassen sich dadurch erklären, daß die Anstalt bei Wicderverhcirathung einer Wittwc, die Pension nicht ferner zahlt, wohl aber 1^ des Wcrthes der hierdurch ersparten Pensionsrate in einer Summe an die Buchhändler-Corpo rations-Casse einzahlt, wogegen aber die Anstalt A dieses Wcrthes gewinnt. Bei den niedrigen Altersstufen der Frau ist auch wohl um des willen der Ansatz niedriger, wie bei den höher», weil die Wahrschein lichkeit auf Wicdcrverheirathen größer ist. Soweit das Verhältniß zur Frankfurter Anstalt, wenden wir nun aber noch einen Blick auf die Gestaltung des Buchhändler-Ver- sichcrungs-Vereins. Durch die verschiedenen Zuschüsse, die theils als freiwillige Ga ben zu erwarten sind vom Börsen - Verein und von Privaten,
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