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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.06.1852
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.06.1852
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- Deutsch
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784 55 bekannt gemacht hat, für diejenigen Blätter maßgebend bleibe, die fer nerhin nur durch die Post zu beziehen sind, daß aber kein Zweifel dar über besteht, daß diejenigen Blätter, welche die Post als: „nicht poli tische Zeitungen" aufführt, der freien Concurrenz der Buchhändler über lassen werden, wozu gehört, daß sic auf jede beliebige Weise von den selben bezogen und versandt werden dürfen. Abgeordn. ür. Veit: Der Herr Berichterstatter hat gesagt, ich hätte das Debitiren mit der Versendung durch die Post verwechselt. Meine Herren! Ich habe ausführlich den Unterschied zwischen beiden angeführt; ich habe entwickelt, daß ich der Auslegung, daß nur die Ver sendung durch die Post gemeint sei, nicht beitreten würde. Für den Fall aber, daß diese Auslegung nicht die richtige sein sollte, wie sic sich nach der Erklärung des Herrn Ministers wirklich als unrichtig hcraus- stellt, so habe ich ausgesührt, daß ein solcher Versendungszwang für Zeitschriften ganz unausführbar ist, indem dabei Ballen von mehreren Centncrn herauskommcn, wofür man den Buchhändlern nicht zumuthcn wird, das Postporto zu bezahlen; daß cs ferner nicht zu kontroliren ist, ob in einem Frachtballen sich nicht auch postpflichlige Pakete befinden- Aachen, 4. Juni. Es giebt nichts Undankbareres, als die Presse. Die Zeitungen, groß und klein, haben nicht einsehen wollen, daß die neue Besteue rung derselben nur eine rein finanzielle und durchaus nicht zu ihrem Schaden eingerichtet sei. Die wissenschaftlichen Blatter behaupten, daß der neue Postzwang ihren Untergang herbeiführcn müsse. Und jetzt weigern sich die Buchhändler, auf einen von Preußen und Sach sen ausgedachten Plan cinzugehen, welcher den doch so wohlgemein ten Zweck hat, die Verleger gegen die mögliche Eonsiscation eines neuen Werkes zu schützen. Die Verleger verstehen ihren Vortheil nicht- Nichts hindert ja, ein Buch mit Beschlag zu legen, wenig stens bis das Gericht darüber entschieden hat; aber bis in letzter In stanz gesprochen, kann, selbst bei Freigebung des Buches, alles In teresse daran verloren gegangen sein. Der Herausgeber hat dann Autor, Druck und Papier bezahlt und der Schaden ist groß, abgese hen davon, daß er noch selbst an Hab und Gut bestraft werden kann. Diesem Ucbel soll vorgebeugt werden. Die Ecnsur von Amtswegen zwar, die davor schützt, kann oder soll nicht wieder eingeführt werden, aber man hat ein Ersatz-Mittel entdeckt: die Buchhändler sollen selbst Eensoren werden. Die Erfindung macht gewiß dem guten Herzen des Erfinders Ehre, und doch haben die Buchhändler sich nicht rüh ren lassen. Der Vorschlag ging dahin, daß in Leipzig eine Pccßjury errichtet werden sollte, bestehend aus Sächsischen und Preußischen Buchhändlern, die von Regierungswcgcn zu genehmigen wären und an deren Spitze ein Beamter mit Sitz und Stimme stehen sollte. Diese Jury sollte nun die Bücher vor ihrer Ausgabe oder im Manusccipt prüfen und wenn sie eins gefährlich fände, seinen Debit untersagen. Wobei aber ausdedungcn war, daß auch Bücher, welche das Verdikt „Unschuldig" davontrugen, nochderJustiz verfal len durften. Soweit war man von Obrigkeitswegen einig gewor den, und zwar wie es scheint, viel rascher und bereitwilliger, als auf der Zollconfercnz, so daß man leider argwöhnen darf, es sei viel leich ter, sich über die Unterdrückung des Geistes zu verständigen, als über die Hebung der materiellen Wohlfahrt. Aber die Buchhändler wollten nicht. Sie meinten vielleicht, cs wäre für ihre Stellung eben so bedenklich, dem Regierungs-Eommissar zuwider, als zu Liebe zu handeln, sie seien nicht befugt, ein Urtheil über fremde Geistes- producte abzugeben und sie würden obenein nichts ausrichten. Sie mochten Recht haben, denn, was bedeutet eine Jury aus Sächsi schen und Preußischen Buchhändlern? Sie vertritt nicht den gan zen Buchhandel. Sie hat kein Recht, über fremde Eollegen Gericht zu sitzen, wenn diese sich ihm nicht unterwerfen wollen. Die freisin nigen Schriften hatten sich früher nach Hamburg und andern Orten geflüchtet, jetzt wären ihre Territorien noch größer. Wenn wir noch ein Bundespreßgesetz hätten, wovor uns der Himmel in Gna den bewahren möge, so ließe sich der Plan noch eher erklären, ob gleich er auch dann hoffentlich unausführbar wäre. Aber jetzt ist die ganze Sache nichts als eine Phantasie- Es ist eine gründliche Ver kennung der Literatur, wenn man die Verleger zu Eensoren machen will. Nicht daß an den Büchern, welche unter den jetzigen Verhält nissen verboten werden, viel verloren sein wird, aber wenn die Een- sur überhaupt unstatthaft, so ist sie es erst recht, wenn man sic in die Hände der Verbreiter der littcrarischcn Erzeugnisse legen will. Mag jeder Einzelne mit sich zu Rathc gehen , was er wagen darf, was nickt, eine Regierung hat kein Recht, seiner Acngstlichkeit zu Hülfe zu kommen oder seine Eollegen darüber abstimmcn zu lassen, ober ein Geschäft versuchen dürfe oder nicht. Die Jury hat nach der That zu erkennen, nicht vorher, und das Pcoject fühlt dies so gut, daß es dem Gerichte den Weg der Nachcntschcidung doch noch offen läßt. Wozu alle diese Umwege? Die Regierungen haben Mittel genug, sich und die Gesellschaft zu schützen. Schlüpft doch etwas Gift durch, man kann ruhig sein, die Gesellschaft wird dadurch nicht vergiftet werden. Sie ist gar so zart nicht mehr, daß ihr jedes schlechte Lüftchen ein Fieber zuzöge, auch gar nicht so jung mehr, daß sie, wie die Kinder, Alles und das Verbotene zumeist, gleich in den Mund steckte. Man darf wirklich nachgerade aufhören, sich zu ! fürchten. Die entflohenen Revolutionsmännec könnten morgen wiederkehren, sie revolutioniren nichts mehr. Die Presse kann freier sein, als sie ist, sie wird nur um so mehr nützen und es wird ihr nicht einfallen, an der schlechten Arbeit des Umsturzes sich zu be- thciligen. Es werden noch immer ungebührliche Bücher gedruckt, ^ aber das wird nie aufhören- Sind sie nicht statthaft, so mögen die Gerichte dagegen cinschceiten, aber im Uebrigcn verdienen sie gewiß nicht, daß man darum auf offene oder versteckte Eensurgedanken komme, denn man hat gesehen, daß die Eensur nichts vermocht hat, ! als den Appetit nach dem Verbotenen zu reizen und pikant erscheinen zu lassen, was oft fade genug war. Der Staat, der die Presse nicht : verträgt, ist entweder in der Cultur zurück, oderschr schwach. Deulsch- land ist das Eine nicht und soll das Andere nicht sein und darum hatten die Buchhändler in Leipzig Recht und ihr Recht wird hoffent lich Beherzigung gefunden haben. (Aachener Zeitung.) Der Allgemeinen Zeitung wird aus Leipzig geschrieben: Was man von gutunterrichtcter Seite über den Erfolg der Bemühungen, die hiesigen Buchhändler für den Beitritt zu einem zu gründenden preußisch-sächsischen Preßverein zu gewinnen, erzählen hört, läßt unzweifelhaft erkennen, daß der Plan, die Buchhändler in das sanftere aber gefährlichere Joch der Selbstcensur zu locken, voll ständig gescheitert ist. Es wird versichert, daß der in dieser Angele- 1 genheit hier rhätige Ministerialbeamte auch nicht einen einzigen Buchhändler bereit gefunden habe, zur Verwirklichung des Projccts die Hand zu bieten- (D. A. Z.) Berlin, 8. Juni. Lwci Berichte über das Berliner Commissions - und Speditionsgeschäft von Kaiser und Müller. Nr. I. In Nr. 131. der Voß'schcn Zeitung vom 8. Juni d. I. be findet sich nachfolgender Aufsatz: Handelsbericht. „Berlin. Während die Frage,, ob Berlin nicht zu einem Mcßplatze zu erheben sei, bei den städtischen Behörden und bei den verschiedenen gewerblichen Corporationen diskuürt wird, ist dieselbe auf einem andern Gebiete ihrer Verwirklichung um ein Bedeuten des näher gerückt. Zwei der gcachtetsten Firmen, H- Kaiser (Firma: E. H. Schröder's Buchhandlung) und G. W F. Müller haben Berlin zu einem buchhändlerischen Commissions- und S p e-
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