Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.07.1855
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 25.07.1855
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18550725
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-185507258
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18550725
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1855
- Monat1855-07
- Tag1855-07-25
- Monat1855-07
- Jahr1855
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1855.^ 1279 Herr Eduard MoseS Heilbutt in Altona. (Fortsetzung.) Herr Heilbutt hat in Nr. 92 d. Bl. den Versuch gemacht, eine Entgegnung auf meine Beleuchtung seines Geschäftsbetriebes in Nr. 87 d. Bl. zu liefern. In dieser Entgegnung wird jeder Leser die Wahrheit des.bekannten: gm s'oxcuse s'secuse wiederfinden, und nicht verkennen, daß er darin nur eine Bestätigung der von mir angeführten Tbatsachen giebt. Nachdem aber sowohl Hr. Friedr. Fleischer, als auch Hr. Bielefeld — mehrere Andere werden sich bald noch finden — ganz die nämlichen Erfahrungen, wie die meinigcn, offenbart haben, bedarf es ja kaum noch einer weiteren Bestäti gung. Herr H. hätte bester geschwiegen; denn Jeder wird bald heraussindcn, daß er seine übelberufene Sache durch diese Ent gegnung nicht besser gemacht hat. Nachdem meine Beleuchtung seines Geschäftsbetriebes die Zustimmung anderer so glaubwürdiger und ehrenwerther Collegen gefunden hat, könnte ich seine Entgeg nung füglich unerwidert lasten, umsomehr, als die Altonaische Zei tung „Reform" vom 27. Juni, ohne all' mein Zuthun, mit Bezie hung auf die Bielefeld'sche Rüge, die Heilbutt'sche Concurs-Ange- legenheit ebenfalls wieder auf's Neue zur Sprache bringt, und dar aus für Hamburg eine städtische Angelegenheit und für die dorti gen Handelsgerichte eine Ehrensache macht, namentlich auch deshalb, weil die Reklamationen und Eigenthums-Vindicationen der Gläu biger dabei keine Beachtung gefunden haben. Dies Alles aber hält Hrn- H. nicht ab, meine Beleuchtung für „verleumderische An schuldigungen" zu erklären,, „worin ich nur meiner Galle durch Jn- vectiven habe Luft machen wollen, und getobt, gewüthet, geschimpft und geschmäht habe-" Allein mein Aufsatz in Nr. 87 dieser Blätter ist mit der größten Ruhe abgefaßt und enthält nicht die geringste Injurie. Die darin in Erinnerung gebrachten Thatsachen sind frei lich von der Art, daß dem Herrn H. selbst meine ruhige Wiederer wähnung derselben, obschon fern von allem „Toben und Schimpfen", und was mir H. sonst noch aufbürdet, schlecht geschmeckt haben wird, weßhalb er deren einfache Mittheilung gern als Leidenschaftlichkeit und Verleumdung deuten möchte, und dabei zu allerhand vagen und hohlen Beschönigungen, seine Zuflucht nimmt, z. B. ich habe be hauptet, sein Ercditmißbrauch habe nach Neujahr 1847 stattgefun den, was mir gar nicht in den Sinn gekommen ist, denn ich habe, laut Börsenblatt Nr. 87, das Jahr 1846 als dasjenige genannt und bezeichnet, in welchem H. seine planmäßige Schuldcnmachcrci sowohl bei mir, als bei meinen Lcidensgenosten getrieben habe. Also ist diese angebliche Widerlegung eine reine Nullität, und blos um sich das Ansehen zu geben, als geschähe ihm großes Unrecht- Es ist fer ner eine Unwahrheit, daß er mir die Angabe beimißt, daß er mit einer Klage gegen mich abgewiesen sei, denn in Nr. 87 habe ich ausdrück lich gesagt, daß ihm eine solche Genugthuung mit seiner Klage gegen den Rcdactcur der Reform widerfahren ist. Ferner spricht er von gesetzwidrigen Mitteln, die ich angewendct habe, um ihn zur Bevor zugung meiner Forderung vor anderen Gläubigern zu bestimmen, worauf ich ihn nur auffordern kann, mir nachzuweisen, worin diese Mittel bestanden haben sollen? Alle diese mühevoll hervorgcsuchten Beschönigungen können in folgenden Hauptsachen nichts ändern: I. Daß seine colossalen Verschreibungen von Herren Bielefeld, Fr. Fleischer, Weychardt in Eßl., von mir und Anderen, in die 2. Hälfte des Jahres 1846 fallen, welches um so mehr einen gewissen Plan verräth, als die Insolvenz so bald darauf erfolgte, und er sich ja auch schon in seinem Circular vom 2. August 1847' für bankerott erklärte. Folglich erscheinen seine Absichten, warum er unmittelbar zuvor bei mehreren Verlegern ganz zu der nämlichen Zeit so colossale Bestellun gen machte, mindestens sehr verdächtig, und cs dürfte sich bei einer nachträglichen Untersuchung dieses Fallissements ergeben, von welcher Natur dasselbe gewesen ist. II. Auch wird durch die Heilbutl'schen Beschönigungen nicht widerlegt, daß alle Reklamationen der noch unverkauften Eommissionsartikel ignorirt und alle Vorräthe zu Schand preisen öffentl. verauctionirt worden sind, da doch in ähnli chen Fällen andern Orts jederzeit die Eigenthums-Vindica- tion über alle noch lagernden Commissionsartikel — (worunter Disponenden, Novitäten, Continuationcn und L 6onä.- Artikel zu verstehen sind) — berücksichtigt wird, wodurch aus Concursen sehr oft noch viel gerettet worden ist. Ul. Bestätigt H. selbst, daß er schon einen Monat nach Ausgabe seiner Jnsolvenzerklärung vom 2. Aug. 1847, also bereits im Septbr. 1847, die Erlaubniß zur Begründung eines neuen Geschäfts erlangt habe!! wobei er auch von einem publicirt gewesenen Präclusivtermine v. 16. Der. 1847 spricht, wovon mir nie etwas bekannt geworden ist. Ich frage hiermit öffentlich an, ob Anderen? Wer aber erkennt nicht in einer so unmittelbaren Rehabilitation, einen Monat nach so unrühmlichem Fall — die nämliche Abstum pfung gegen alles natürliche ***gcfühl, von der Herr H. in sei ner dreisten Entgegnung auf meine Beleuchtung seines Betriebes abermals einen so starken Beweis liefert? Wenn derselbe, wahr scheinlich um von weitern, ernsthaften Schritten abzuschrccken, dar auf hindcutet, daß er für das, was er bis Ende 1846 verschuldet, nach seinen Gesetzen vom Januar 1847 an nicht mehr verantwort lich und verpflichtet sei, auch selbst bei wicdcrgekehrter völliger Sol venz, so will ich es jedem rechtlichen Manne überlassen, darüber seine Betrachtungen, anzustellen, gebe es aber noch nicht auf, mit Hülfe wackerer Collegen eine Revision des Heilbutt'schcn Concurses von 1847 herbeizuführen, wodurch sich dann diese Frage auch noch juri stisch aufklären dürfte. B. F. Voigt in Weimar. Der vielfach erwähnte E. M- Heilbutt in Altona hat auch mich, nachdem er mir verschiedene Bittschreiben gesandt, darin diepromfi teste Saldirung versprochen und sich sonst noch verschiedener Redensarten bedient, !m Jahre 1846 bewogen, ihm einen zwar nur einjährigen, aberdoch für mich bedeutenden Credit zu eröffnen. — Auf alle meine Anmahnungcn wurde ich ganz ähnlich wie die Her ren Collegen Voigt und Fleischer tractirt, und schrieb mir der p- Heilbutt vor Jahr und Tag, als ich in Folge seines bekannten Bi- belcirculars verschiedene Bibeln von ihm in Rechnung verlangte: Meine Bibeln gebe ich nur gegen baareZahlung, und wollen Sie daher baar verlangen! Ich habe nun in der letzteren Zeit alle ferneren Anmahnungen eingestellt, werde es jedoch sehr dankbar anerkennen, wenn mir irgend ein Weg angedcutct würde, auf welchem ich dem i>. H. bei kommen könnte. W- Von einer gerichtlichen Klage bin ich bereits im Jahre 1848 von Altonaer Collegen, als ganz nutzlos, abgerathen. Ncuhaldensleben, den 21. Juli 1855. C. A. Eyraud. Nachschrift. Hiermit glauben wir nun diese Angelegenheit im nichtamtlichen Theilc des Börsenblattes hinlänglich angeregt und besprochen, und müssen wir bitten, etwaige weitere Auslassungen, im Interesse jedes Einzelnen, dem Jnseratcntheile gefälligst zuweiscn zu wollen. Die Redaktion. 188*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder