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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.03.1852
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.03.1852
- Sprache
- Deutsch
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362 wir einst seiner bedurften; er aber gab uns bereitwillig geistige Gü ter — und wir sollten ihm vom Ucbcrfluffe unserer irdischen Güter verweigern? Wir sollten ihn sinken lassen am Ende seiner Tage uns des schnödesten Undankes anklagen lassen, indem wir ihm die letzte tröstende Hoffnung rauben? —Nein, und abermals: Wir sind cs, welche diese letzte Hoffnung verwirklichen und freudig die Gelegenheit erfassen werden, eine heilige Pflicht zu erfüllen. So las set uns nicht säumen! Lasset uns eilen, Unser Schärflein nicdcrzu« legen auf dem Altäre der Nächstenliebe, lasset uns eilen, hier dem unmündigen Kinde, dort der hülfloscn Wittwe und dem gebeugten Greise auszuhelfen, und, wie jenen einen würdigen Eintritt in das Leben, diesen einen ruhigen, sorgenlosen Ausgang aus demselben zu bereiten. Unbezahlbare Thcäncn des Dankes, so wie das Bewußt sein, rechtlich gehandelt zu haben, werden uns lohnen däfür, daß wir der Stimme des Herzens gefolgt sind. Und mit welchem Opfer er kaufen wir Alles dieses? — indem wir a u f d i e V c rg n ü gun- gcn, viellcichtcin cscinzigcnSonn tage s, verzichten! — Darum, Freunde und Collegcn handelt! Leipzig, am 15. März 1852. S. Ein eben vorgekoinmeneS Fa er um, als Curiosum mitgetheilt. Herr N.N.in L- rcstirtcdemSchreiber dieses 3N-s. Saldo aus Rechnung 1849, den er als conform, aufdcm ihn gesandten Ab schlüsse vom Juni 1850, bezeichnet hatte. Nach Verfluß von 1'LÄahrcn kommt der bctrcffcndeHcrr mit einem Abschlüsse, wonach er einen Rest von 1 und mehreren Groschen von der Handlung, der er 3 N-s rcstirt, beansprucht, indem gleichzeitig mit dem Abschlüsse noch Rcmit- tenden eingehen, u. zwar Rcmittendcn solcher Sachen, die der Betref fende bereits auf Conto 1839 und 1840 erhalten, die er also bereits 11—12 Jahre dort hatte- Was sagen die Herren College» zu solchen Remissionen? Ist einem derselben auch schon zugcmuthct worden, Sachen, die bereits seit 11—12 Jahren geliefert und verrechnet sind, nach Verlauf dieser Zeit noch zurücknehmen zu sollen ? Größere Verleger wundern sich, wenn ihnen einmalzugemuthct wird, oder sie höflichst gebeten werden, etwas fest Verlangtes, oder im vorhergehenden Jahre zu rcmittiren Vergessenes, zurückzunchmen; welche Anmuthungen aber oft dem kleinern Verleger gemacht werden, davon haben dieselben gar kcineAhnung, und doch glaubt man auch die kleinen Verleger, die meist gleichzeitig Sortimenter sind, seien alle auf Rosen gebettet! Möchte die Veröffentlichung dieses Falles, in unserem gemein schaftlichen Organe, dazu dienen, künftig solchen Mißbräuchen zu steuern und das Ehrgefühl derer, die sich versucht glauben sollten, Aehnliches zuzumulhcn, anzuregcn, so ist unser Zweck hiermit erreicht und die Aufnahme eines solchen Falles im B.-Bl. entschuldigt. Viel Lärm um Nichts. In Nr. 20 d- Bl. hat Herr G. E- Vollmann in Cassel einen Fall mitgetheilt, der ihm ,,in seiner Art so merkwürdig" und sogar „gravirend" vorgckommcn ist, daß er nicht umhin gekonnt, den selben der Ocffentlichkeil zu übergeben. Nachdem er mir vor einiger Zeit eine Partie Zeichenvorlagen in Tausch abgelesscn, kommt ihm jetzt plötzlich „durch gütige Mitlheilung eines Geschäftsfreundes" ein Eremplar davon wieder zu Gesicht und mit Staunen nimmt er wahr, daß ein neues Eliquct auf dem Umschläge sich befindet, zwar den alten Titel wiedergebcnd, aber durch einen Druckfehler entstellt (den Wohnort des Herausgebers mit Cr ose l statt Cassel bezeichnend) und was noch mehr ist, die Blätter liegen nicht mehr in der ursprüng- ^?23 lichen Reihenfolge- Alles dies zusammen, das neue Etiquct, der Druckfehler, die neue Assortirung, stempeln diese Sache zu einem „merkwürdigen Fall," der der Oeffcntlichkeit nicht vorenthalten werden darf. Der Zweck der öffentlichen Mitlheilung bliebe dem Leser eigent lich dunkel, wenn man nicht annchmcn will, Herr Vollmann habe vor der Welt seinen Scharfsinn documcntircn wollen, trotz der ver änderten Gestalt, das in Rede stehende Erzeugniß seines Verlags wiedercrkannt und eine Täuschung aufgedeckt zu haben; denn aller Wahrscheinlichkeit nach ist er in dem Wahne, die neue Ausstaffirung habe stattgcfunden, um den Ursprung zu verdecken. — Das Merk würdigste an diesem Falle ist ohne Zweifel, daß ihn Herr Vollmann im Börsenblatt mitgetheilt hat; „Gravirendcs" wird man schwerlich darin gefunden haben, denn welcher vernünftige Geschäftsmann wollte cs dem andern verdenken oder gar das Recht dazu absprechen, seine Waare in der Form zu Markte zu bringen, in welcher sic ihm am verkäuflichsten scheint? Einen andern Zweck hat die neue Ausstattung des fraglichen Artikels, der übrigens seiner Unbedeutendheit wegen kaum der Rede weröh ist, nicht gehabt. Halle. A. Riese. Leipzig, 17. März. Das Urtheil gegen unfern College» Keil hier ist nun in zweiter Instanz erfolgt und zwar dahin, daß es das auf sechs Monate Ge- fängniß lautende erste Urtheil bestätigt. Die Anklage wurde bereits 1849 im April gestellt, wegen eines Artikels in der Zeitschrift „der Leuchtthurm," deren Verleger Herr Keil war. In einem zweiten Prozesse gegen denselben ist noch nicht in zweitcrJnstanz entschieden. M i S c e l I e n. Die Deccmbcrcreignisse haben bekanntlich die im Gange befind lichen Unterhandlungen Belgiens und Frankreichs über die Anerken nung des internationalen Verlagsrechts unterbrochen. Wie dringend den Brüsseler Nachdruckern aber diesmal die Gefahr erschienen sein muß, zeigt die Thäligkeit, mit der sie durch Broschüren auf die öffent liche Meinung cinzuwirken suchen. Uns sind die folgenden beiden zu Gesicht gckonmmen: Uaum an, so la i-vünprossio» en Lelgi- gav. Ilruxolle« 1851. 8. und: l-a reimpressio». kluäe «ur cell« guestion eoosiäeree prioeipalement au poiot äo vue äe« ialörets beige« et sranaai«. Ilruxelles 1851. 8. Von dem im vorigen Jahre begonnenen wcrthvollen Werke des Herrn CH. Pieters ,,^»i>ale« äe l'imprimeriebllsovirieiille, ou kisloirv cle ia lamille <ie« lrlsevier et <ie «es üäilion«" ist so eben die zweite Lieferung erschienen, welche die Geschichte dieser berühmten Familie zu Ende führt. Die hoffentlich bald zu erwartende dritte Lieferung wird das Vcrzeichniß der von den Sammlern gewöhnlich den Elsc- vier-Collectioncn beigcsellten Schriften in kleinem Formate und die Register enthalten. Es reiht sich dies Werk würdig den bereits vor handenen Arbeiten über die Geschichte berühmter Buchdruckerfamilicn an, wie denen Renouard's über die Mauritier und Eticnne, Bandini's über die Junten. Dieser Pietät unserer Nachbarn für ihre berühm ten Buchdruckerfamilien können wir Deutsche uns leider nicht in Betreff unserer Landsleute rühmen, denn noch immer fehlt es uns an ausführlichen Arbeiten über unsere Koburger, Froben, Vögelin, Feyerabend deren Erzeugnissen sich allerdings nie die Sammler manie zugewendct und ihnen mit dem Zollstock in der Hand einen illusorischen Werth angefabclt hat. Sollte sich denn Niemand finden, der ihnen, jenen berühmten Ausländern gegenüber, Gerechtigkeit an gedeihen ließe?
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