Erschein! «über Sonntags täglich. — Bit Abends 7 Uhr eingehende Anzei- gen kommeninderzwettnächsten Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt Beitrag, sür dai Bdrsenblatt sind arr die 'Redaktion, — Anzei- gen aber an dieExped i ii oir desselben zu sende». für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigcnthum des BörsenvcrcinS der Deutschen Buchhändler. 6 9 . Leipzig, Dienstag den 24. März. 1868. Wegen des Feiertages Mariae Verkündigung erscheint die nächste Nummer Donnerstag den 26. März. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Auch in der nächsten Ostermessc soll eine am 8. Mai beginnende und am 16. Mai endende Ausstellung von neuen Düchern, Musikalien und Kunstsachen im untern, links vom Eingang bclegenen Saale des Börsengcbäudes stattfinden. Um den Ausstellungen eine immer größere Bedeutung zu verschaffen und der Ordnung wegen haben wir die nachfolgenden Bestimmungen getroffen: 8- 1. Alle Erzeugnisse des Buch-, Musikalien- und Kunsthandels, nicht minder Probcarbciten von Zeichnern, Kupfer stechern, Holzschneidern, Lithographen und sonstige Artikel, welche Vcrkaufsgegenstände des Buch-, Musikalicn- und Kunsthandcls zu bilden Pflegen, werden zur Ausstellung zugelassen. Die bisher gestattete Aufstellung neuer Maschinen, Maschinentheile, Instrumente u. s. w. ist wegen beschränkten Raumes un zulässig. Erläuterungsweise fügen wir hinzu, daß bereits allgemein versandte und jedem Buchhändler auch ander weitig zugängliche Artikel zur Ausstellung sich im Allgemeinen nicht eignen und daß wir uns Vorbehalte», solche Artikel, sowie diejenigen, die ihrer Natur nach einen Zusammenhang mit der literarischen Industrie nicht erkennen lassen, nach Befinden zurückzuweiscn. Dagegen ist es erwünscht, wenn die in der Herstellung begriffenen hervorragenden Unter nehmungen (fertige Druckbogen, Illustrationen rc.), ebenso Pracht - und andere bedeutende Werke, die nur fest und baar geliefert werden, Berücksichtigung finden. Derartige Sendungen sind zu adrcssiren: au die Ausstelluugscommission in der Buchhändler-Börse. 8- 2. Allen für die Ausstellung gemachten Sendungen ist eine Beglcitfactur in duplo beizufügen, auf welcher die Ordinär- und Nettopreise, sowie sonstige Bezugsbedingungen anzugeben sind. 8- 3. Auf den auszustcllcndcu Gegenständen darf der Nettopreis nicht vermerkt sein. Hierher gehörige Anfragen nach den ihm vom Aussteller cingcsandtcn Notizen zu beantworten, ist der von uns mit der Ausstellung beauftragte Beamte angewiesen. 8- 4. Vor dem Schluß der Ausstellung, in diesem Jahr am 16. Mai, dürfen die für dieselbe gelieferten Gegenstände von Seiten der Aussteller nicht zurückgenommen werden. 8- 5. Das Ausstcllungslocal darf seitens der Aussteller als Verkaufsstand für das Publicum nicht benutzt werden. 8- 6. Die Aussteller tragen für die von ihnen ausgestellten Gegenstände die Fracht nach und von Leipzig. Die Leitung der Ausstellung ist für die bevorstehende Ostermessc Herrn Ferdinand Seidel von uns übertragen worden, und sind die auszustellenden Gegenstände spätestens bis zum 2. Mai an die oben angegebene Adresse einzuscndcn. Für später eingehende Gegenstände kann weder die Annahme, noch die zweck mäßige Aufstellung gewährleistet werden. Berlin, Gotha und Leipzig, den 15. März 1868. Der Vorstand des Sörsenvercins der Deutschen SuchlMdtcr. Julius Springer. E. F. Thienemann. Franz Wagner. 119 Fünfnoddreißigster Jahrgang.