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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.10.1854
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.10.1854
- Sprache
- Deutsch
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1659 1854.^> )ahcr bei Büchcrkäufen immermchr herabgedrückl und sollen immer mehr Rabatt geben. Jst's nicht ohnedem schlecht genug? Ein jüngerer Sortimenter, dem eine solche Nota von einer gediegenen und sehr erfahrnen Principalitat mehrmals zu Gesicht kam. — Erklärung. In Nr. 119 des Börsenblattes veröffentlicht der Ausschuß des Wiener Buchhändler-Gremiums einen Bericht über die Resultate des bekannten Eirculaircs österreichischer Buchhandlungen vom 15. Juni, und führt die Firmen Cotta in Stuttgart und Göschen in Leipzig unter den Handlungen auf, welche dem Punkte 1: „Die Verleger geben den österreichischen Buchhändlern bei Novitäten und in Rechnung durchaus erhöhten Rabatt, wie cs bei festen und Baar-Bezügen Oso ist", beigetretcn sind. Wir halten für nöthig, dagegen zu erklären, daß wir keinem der 3 Punkte zugcstimmt haben- Der Bericht des verchrlichen Gre miums beruht sonach, so weit er uns betrifft, auf einem Versehen. Stuttgart und Leipzig, 25. Sept. 1854. I. G. Eotta'sche Buchhandlung. G. I- Göschen'sche Buchhandlung. M i S c e l l e n. In Philadelphia hatte der Buchhändler Wilh. Thomas eine „amerikanische Volks-Stercotypausgabe" von Göthe's sämmtlichen Werken in 102 Heften »10 Cents angckündigt, wovon bis jetzt bereits 4 erschienen sind- Hr- von Cotta, davon in Kenntniß gesetzt, hat sich entschlossen, dem Nachdrucker das Handwerk zu legen, und zeigt durch seinen Agenten in New-Pork an, daß er die neue Prachtausgabe von Göthe's Werken in sechs Octavbänden zu sechs Dollars (aber nur für Amerika) verkauft. — Thomas, auf diese Weise überflügelt, da seine Ausgabe im Vergleich zu der Cotta'schen wie ein schmutziger Löschpapierkalendcr aussieht, will nun für die lO'/s Dollars noch einen Nachdruck der Werke Schiller's und Lessing's in den Kauf geben, wird aber wahrscheinlich, ehe man ihn beim Worte nehmen kann, schon bankerott sein- Die im Westend belcgencn Verlagshandlungen Londons (Bent- Chapman L Hall, Churchill, Hurst L Blackett, Moxon und kurray) sind dahin übercingekommen, während der Monate April bis September einschließlich, ihre Geschäfte des Sonnabends bereits um drei Uhr zu schließen. Die Buchhandlungen in Patcrnoster- Row dagegen (Longman, Simpkin,Macshall L Co., Whittaker L Co., Arthur Hall, Virtue L Co. u. A.) wollen während derselben Monate um 5 Uhr schließen, mit gewissen, durch den sogcnannten„Magazin- Tag" bedingten Einschränkungen, in welchen die jetzige spätere Schlußstunde bleiben soll. Auch bei Lloyds ist mit 260 gegen 35 Stimmen beschlossen worden, das Local des Sonnabends künftig um 2 statt um 4 Uhr zu schließen. (Atlantis.) Buchhändler Pagnerre, einer der bedeutendsten Verleger zu Paris und eine Notabilität von 1848, wo er General-Secrctair der provisorischen Regierung von Frankreich gewesen, ist zuSt. Ouen bei Paris in diesen Tagen gestorben. Bücherverbote in Oesterreich. Die Oberste Polizei-Behörde hat nachbenannte Druckschriften im Sinne des tz- 16 der Instruction zur Durchführung der Preß- Ocdnung allgemein verboten: 1. koesie eäile e postume <1i ^lesssnäro koerio la prima volta raoeolts von eevni intorno slls sua vita per Marisno ä'^Fala. kirenre, keliee sie Monier. 1852. 2. Die Wunder des menschlichen Körpers. Frankfurt a. M., Literarische Anstalt. 1854. 3. Korrlcis rsle plarrneego Icoszmiera oaä srvvim exvvoärem Imärvikiem Mierostawslcim. kornan, rv Icomisie ksiWarni 1. li. 2upai>- skiego. 1853. 4. Oilarr^k lealolielii. Kslctaäem ki. liamiensstiexo i spotki rv stornaniu. 1854. Dann findet sie, der in Köln erscheinenden „Kölnischen Zei tung", der in Bremen erscheinenden „Weser-Zeitung", dann der in Hannover erscheinenden „Zeitung für Norddeutschland" die Zulas sung und den Postdcbit in Oesterreich wieder zu gestatten- Ferner hat sich die Oberste Polizei-Behörde bestimmt gefunden, das rücksichtlich der Druckschrift: „Moderne Classiker", deutsche Lite raturgeschichte der neueren Zeit in Biographien, Kritiken und Proben mit Portraits. Kassel, bei Ernst Balde, unterm 28. Juni 1852, Z. 611, erlassene allgemeine Verbot auf die im Jahre 1852 erschie nene erste Auflage zu beschränken, dem zufolge jenes Verbot aus die spätem neu bearbeiteten Ausgaben dieses Sammelwerkes keine An wendung findet. A !l z e i g e b l a t r. (Znseratc von Mitgliedern des BörsenvcreinS werden die dreigespaltene Petit-Zeile oder Raum mit 5 Pf. sächs., alle übrigen mit LO Pf. sächs. berechnet.) Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. (11865.) ?. p. Der Unterzeichnete erlaubt sich hiermit an- >zuzeigen, daß er heute eine Musikalien-Verlags- ^Handlung unter der Firma: ^rpcdition der deutschen Liedcrhalle in Nlicn Ldcte. ^err C. F. W. Siegclin Leipzig hatte re, meine Commission zu übernehmen, wel- ein vollständiges Lager meiner Der- unterhalten wird. Für österreichische Handlungen diene zur Nachricht, daß Herr Franz Leo in Wien alles für mich Bestimmte anzunehmcn die Güte hat. Alle Sortimentshandlungen, welche nicht ein besonderes Circulair erhielten, werdenhdflichst ersucht, sich für den Verlag des Unterzeichneten, von welchem jedesmal specielle Anzeigen in Raum- burg's Wahlzettel zu finden sind, gegen 50A, Rabatt zu verwenden. Hochachtungsvoll Wien, d. 1. Septbr. 1854. Carl Santncr. (11866.) A„r gcsl. Dcachtung. Herr F. G- Beyer in Leipzig hat die Be srgung unsrer Commission an Herrn C- F- W- Siegel ebendaselbst abgetreten, weßhalb von nun an alle für uns bestimmten Paquetc an Letzter» abzugebcn sind, welcher auch für uns zu leistende Zahlungen in Empfang nehmen und unfern Verlag gegen baar auelicfern wird. München, d I. Octob. 1854. Falter ->' Sohn. (11867.) Den Verlag von I. Treichlinger, Kunst- und Musikalienhändler in Pesth, liefere ich, für meine Rechnung, fest oder gegen baar. Wien, 1. Oct. 1854. H. F. Müller s Wwc. 241*
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