342 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 22, 2 l. Februar. Die Anfertigung dieses Verzeichnisses, das so oft veröffentlicht wird, als hinreichendes Material vorhanden ist, hat die I. C. Hinrichs'schc Buchhandlung in Leipzig übernommen, welcher zu diesem Bchufc alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen unverlangt einzusenden sind. Zugleich machen wir hiermit die Grundsätze bekannt, nach welchen die Aufnahme stattfindet: 1) Jedes aufzunehmcnde Werk muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses in natura vorliegen; bloße Titcleinsendungen haben ohne Berücksichtigung zu bleiben. 2) Die Einsendung hat dem Zwecke entsprechend alsbald nach Erscheinen, sowie ausschließlich ohne vorherige besondere Aufforderung zu erfolgen. 3) Demgemäß sind zur Aufnahme berechtigt: a) alle außerhalb Deutschland erschienenen Vcrlagswcrkc in französischer und englischer Sprache derjenigen Verleger, die mit dem deutschen Buchhandel in directer Verbindung stehen und ihr Geschäft nach den im deutschen Buchhandel üblichen Gebräuchen führen. Hierzu gehört, daß sic Jahresrechnung gewähren, ihren Verlag a Condition geben, in Leipzig einen Commissionär halten, in Leipzig ausliefern lassen und in deutscher Währung rechnen; k») nur diejenigen Commissionsartikel, auf deren Titel die Firma des Einsenders gedruckt steht. 4) Dagegen sind von der Aufnahme ausgeschlossen: a) alle Artikel, die in Form von Bänden, Lieferungen, oder auch complct von neuem ausgegcben werden; b) alle Werke in anderer Sprache als in französischer und englischer (in Bezug auf solche siehe oben die Be kanntmachung I. unter 3 k.); c) alle Werke in französischer und englischer Sprache, welche nicht von allgemeinem Interesse für Deutschland sind; hierunter sind u. a. zu zählen der größte Theil der Uebersetzungen aus der deutschen und englischen Sprache in die französische und aus der französischen und deutschen in die englische Sprache, französische und englische Schulbücher, insofern sie nicht für Deutsche berechnet sind. III. Alle erschienenen Neuigkeiten, die dem Bereiche des Kunsthandels angchören, wie z. B. Kupfer- und Stahlstiche, Lithographien, Photographien rc. und alle auf mechanischem Wege vervielfältigten Ab bildungen, ferner künstleriich ausgcstattete Werke, wie Albums, Zeichenvorlagen rc. sind an Herrn Rudolph Weigel in Leipzig behufs Aufnahme in das Verzeichniß der „Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Kunsthandels" unverlangt einzusenden. Die Veröffentlichung dieses Verzeichnisses erfolgt allmonatlich, jedoch auch in kürzeren Fristen, falls hinreichendes Material vorhanden ist. Die Remission der eingcgangenen Neuigkeiten mit Ausnahme der etwa während dieser Zeit verkauften, oder von Herrn Rudolph Weigel fest behaltenen Gegenstände findet jedesmal zur Ostermesse, wenn nicht früher, statt. Artikel, bei welchen diese Bedingung nicht zulässig ist, insbesondere Baar-Artikel können, sobald es gewünscht wird, sofort remittirt werden. Zur Aufnahme in dieses Verzeichniß sind in der Regel nur solche Artikel zulässig, die in den Staaten des Deutschen Bundes und in den deutschen Cantonen der Schweiz erschienen sind; wichtige Neuigkeiten von ausländischen Verlegern, die mit dem deutschen Sortimentshandel in directer und regelmäßiger Verbindung stehen, indem sie in deutscher Währung rechnen, Jahresrechnung gewähren, ihre Neuigkeiten ä Condition geben und in Leipzig ausliefern lassen, werden jedoch in dem Vcrzeichniß Aufnahme finden. Dagegen sind alle Darstellungen unsittlichen Charakters, Gegenstände von bloß localem Interesse und gewöhnliche Bilderbogen unbedingt ausgeschlossen. Die im Interesse des Kunsthandels wünschenswerthe Vollständigkeit unseres Verzeichnisses wird nur durch die sofortige Einsendung der Kunst-Novitäten Seitens der betreffenden Herren Verleger erreicht werden können. IV. Alle erschienenen Neuigkeiten, die dem Bereiche des Musik alienhandels angehören, sind an Herrn Bar- tholf Senfs in Leipzig behufs Aufnahme in das Verzeichniß der „Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Musikalienhandels" im amtlichen Theile des Börsenblattes unverlangt einzusenden.