Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.11.1856
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- 24.11.1856
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- Deutsch
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Schmid in Querfurth. 8349. Aehrenlese im Gotteshause. Eine Sammlung v. Predigten Hrsg, v. H. A. Schmid. gr. 8. Geh. baar Vs >?; cart. baar*16 NA Schreiber S: Schill in Stuttgart ». EFlingc». 8350. Kinder, der, Neigung. In 12 Bildern. 4. Cart. 12 NA 8351. Treiben, fröhliches, in Stadt u. Land. Ein Bilderbuch f. Kinder, qu. 4. Cart. 9 NA 8352. Wie das Kind sein soll. Ein Bilderbuch, qu. 4. Cart. 9 NA Schiveizerbart in Stuttgart. 8353. Mörike, E-, Idylle vom Bodensee od. Fischer Martin. 2. Aufl. 16. Geh. *26 NA; in engl. Einb. * 1 ^ 6 NA Schwetschke 8 Sohn In Braunschweig. 8354. Muspratt, Th., theoretische, prakt. u. analyt. Chemie in An- wendg. auf Künste u. Gewerbe. Frei bearb. v.F.Stohmann. 2. Bd. 4. Lfg. gr. 4. Geh. *12 NA I. F. Steinkopf in Stuttgart. 8355- Hainberger, I.. Stimmen aus dem Heiligthum der christl. Mystik u. Theosophie. 2 Thle. gr. 8. 1857. Geh. 2^27 NA 8356. Kleeblatt, das. Eine Erzählung vom Vers. d.,.Armen Heinrich." 16. 1857. Geh. * Stettner in Lindau. 8357. Köhler, F. I. A., Festhomilien nach den Officicn d. kathol. Kirchen jahres. gr. 8. 1857. Geh. Vs B. Tauchni? in Leipzig. 8358. Loileetioll ok britisl» »utliors. tlop^rißdc eäition. Vol. 374. anU 375. gr. 16. 6eli. n * ^ Inhalt! keacke.OH., „It is „ov«r too late to mens." 4 matter ot säet ro- manee. 2 Vola. Trcwendt Granier in Breslau. 8359. Sascki, Th., Leitfaden zur Führung u. Selbsterlernung der land- wirthschaftl. doppelten Buchhaltung, gr. 8. 1857. Geh. U Türk in Dresden. 8360. V^illinrä, I., Ksrie vom Xönigr. 8a<:t>»en. ^usg. m. den Hesiries- goricltten u. 6srickts»mtern. qu. Imp.-Kol. * 1 Berlag der Erheiterungen in Stuttgart. 8361. Erheiterungen. Eine Hausbibliothek der Unterhaltg. u. Beiehrg. f. Leser aller Stände. 29. Jahrg. 1857. I. Hfr. hoch 4. pro 24 Hfte. 4 ^ VerlagS-Comptoir in Hamburg. 8362. Bölte, A., Liebe u. Ehe. Erzählungen. I. u. 2. Bd. 8. 1857. Geh. pro 3 Bde. 3 <F 8363. Görner, C. A., Almanach dramatischer Bühnenspiele. 5. Jabrq. 8. 1857. Geh. l'/s^ 8364. Theater, das, d. Auslandes in Bearbeitgn. v. W. Friedrich. 65. u. 66. Lfg. od. 6. Bd. 5. u- 6. Hst. gr. 8. 1857. ä ^ ^ Inhalt: ss. Bernard, eine Liebe m. Dampf. Schwank. Frei nach ». Franz. ki>. Scribe, Mein Mann^geht ouS! Lustspiel lübers.) v. H. Börnstein. Fr. Voigt in Leipzig. 8365. Siebeck, R., Ideen zu kleinen Gartenanlagen auf 24 color. Plänen. Mit ausführl. Erklärungen. I. Lfg. gr. 8. Mit Atlas in Fol. 1857. Geh. * H ^ Voigt in Weimar. 8366. Grobe, I. S-, evangel. Morgen- u. Abendsegen auf alle Tage d. ganzen Jahres. Von F. Teuscher. 2. Aufl. 2. Hst. gr. 8. 12 NA 8367. Hanschmann, I. G-, M. Luther als klassischer Lehrmeister auf dem Felde der Katechese rr. 1. Bd. 2. Hst. gr. 8. Weidmann'sche Buchh. in Berlin. 8368. Lri8topdri.il«», ausgewübite Komöllien. Krlrlsrt v. I'k. Koelr. 3. Lllokn.: Vie k'rösoke. gr. 8. 6ek. 14 IVA 8369. Mätzner, E-, französische Grammatik m. befand. Berücksicht, d. Lateinischen, gr. 8. Geh. IVg-^ Wiegandt Grieben in Berlin. 8370. Hoffman», W., Ruf zum Herrn. 2. Bd.: Predigten üb. die letzten Dinge d. Menschen. 2. Aufl. gr. 8. 1857. Geh. * U Nichtamtlicher Theil. Konferenz Mole. Bericht deS Ausschusses für die Berathung eines Gesetzentwurfs über das literarisch-artistische Eigenthum. (Fortsetzung aus Nr. 142.) Man kann jenem Grundsätze über das Eigenthum der Autoren kein Recht, sondern nur ein Interesse entgegcnstcllen, und zwar ein scheinbares Interesse, welchem wir in unserem Gesetzentwürfe Rech nung getragen haben: dies ist das Interesse der Gesellschaft, welches bei dem Erlöschen der exclusiven Rechte des literarischen oder artisti schen Eigenthums in Frage zu kommen scheint, damit die dem öf fentlichen Wohle förderlichen Werke in ihrer Veröffentlichung nicht der Ausübung eines Autorrechtes unterworfen bleiben und sich in Folge dessen leichter unter dem Volke verbreiten oder volksthümlicher werden. Allein dieses Gesellschaftsinteresse, welches dem ausschließ lichen Rechte der Autoren gegenüber steht, ist in Wirklichkeit nicht vorhanden, was sich durch einen unwiderlegbaren Beweis, durch eine Thatsache darthun laßt. Werke, an welchen die Autoren Eigen thumsrecht haben, sind heut zu Tage nicht thcurcr als solche, die allgemeines Eigenthum geworden sind, oder vielmehr jene sind wohl feiler als diese; ja es werden sogar Werke lebender Autoren um den dritten Theil des Preises verkauft, den man für keineswegs besser ausgestattete Bücher zahlt, welche in das öffentliche Eigenthum über gegangen sind und von Jedermann neu aufgelegt werden können, ohne daß dabei irgend ein Autorrecht in Frage kommt. Jenes In teresse der Gesellschaft ist also nichts als ein Phantom; indessen, um allen Schwierigkeiten zu begegnen, haben wir für den Fall, daß die Gesellschaft ein Interesse daran nehmen könnte, einen Autor des ausschließlichen Eigenthumsrechts an seinem Werke zu berauben, in unserem Gesetzentwürfe dem beständigen Eigenthumsrechte der Autoren — für die Gesellschaft das Recht zur Seite gestellt, jenes zum öffentlichen Wohle zu expropciiren. Man erschrecke nicht etwa über diesen Ausdruck: öffentliche Expropriation; die Expropriation ist bereits in Folge der Fortschritte des Buchhandels nutzlos geworden. Es ist dies nichts weiter als eine Vorsichtsmaßregel, die freie Aus übung dieses Rechts über das literarische Eigenlhum innerhalb der Grenzen des Gesellschaftsinteresses zu sichern; eine bloße Sicherheits maßregel für die Gesellschaft, welche keine Anwendung finden wird, eine Schutzwaffe für solche Fälle, wo ihre Interessen bedroht sind, für den Fall, zum Beispiel, daß die Erben Barbaren waren, welche sich weigerten, die Wecke ihrer Autoren zu veröffentlichen. In diesem Falle, der jedoch kaum wahrscheinlich ist, da man bis jetzt noch keine Erben gesehen hat, die sich darin gefallen hätten, den Werth ihrer Erbschaft zu vernichten, in diesem Falle, sage ich, würde die Gesellschaft derartigen Erben das kostbare Eigenthum, das sie zerstören möchten, entziehen. Die Expropriation zum öffentlichen Nutzen bildet also keineswegs einen wesentlichen Punkt des Gesetzes; sie soll nur die Ausführung desselben erleichtern und eine Art von Gegengewicht für das ausschließliche Recht der Autoren bilden, ein Gegengewicht bestimmt, das Gesetz im Gleichgewicht zu erhalten. Die Expropriationsbedingungen sind gesetzlich sestzustellcn. Was die Entschädigung anlangt, die dem Autor zu zahlen ist, um dessen 309*
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