Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.09.1856
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- 01.09.1856
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- Deutsch
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.. .Die Ablieferung der Schrift des Olearius geschah, um dies gleich hier zu bemerken, nach Verlauf weniger Tage von Halle aus, und zwar waren, nach Frank's Angabe, ihm zwar 1000 Exemplare zugesagk, aber nur 100 übersendet worden, die er auch an den Rath ablieferte. Die in Beschlag genommenen Schriften, 25 an der Zahl, wurden den Theologen vr. Pierius und Ealaminus zu Wit tenberg und vr. Gundermann zu Leipzig zur Begutachtung vorge legt und darauf 14 wieder freigegeben, 11 jedoch — und zwar in ziemlicher Exemplarzahl — zurückbehalten. Unterdeß war bereits wieder ein neuer kurfürstlicher Befehl, vom 28. April d. I., bei dem Bürgermeister von Leipzig eingegangen. Man scheint diesem Befehl eine besondere Wichtigkeit nachmals in der wider den Kanzler vr. Erell eingeleiteten Untersuchung bcigelegt zu haben: ich finde, daß das Concept desselben, aus der Feder Ccell's, „aus Befehl" der Landschaft zugeschickt worden ist. Es wird im Eingänge dieses Rescripts darüber geklagt, daß sehr viele „gantz vnchristliche vnd crgerliche Schrifften" in den Religionsstreitigkeiten ergangen wären und trotz aller Verbote von auswärts in die sächsi schen Lande eingcführt, „dem gemeinen Man gefehrlicher weise bey- gcbracht" und „darunter auch vielleicht etwas anderes damit gesucht wird." In besonderer Beziehung auf Frank wird nun aber die Summe der gegen ihn erhobenen Anschuldigungspunkte noch da durch vermehrt, daß ihm nicht blos der Verkauf der „schmehechart wider vr. Urb. Pierius" und des „Postceuter", sondern auch der Vertrieb mehrerer Nachdrucke (von Mirus Leichpccdigt, dem Müntz- edict u. s. w.) zur Last gelegt wird. Der Befehl schließt damit, daß, „da wir daher abnehmen, daß er sich zu uns und den unsrigcn allein um seines eignen Nutzens willen nöthigt", ein specielles Verhör Frank's über besondere Artikel angeordnet wird. Frank wurde, wie cs scheint in Folge dieses Rescripts, am 3. Mai gefangen genommen und ihm zugleich aufgegeben, die — nach dem Obbemerkten — noch fehlenden 900 Exemplare der Olearius'- schen Schrift hcrbeizuschaffen. Hiernächst begann man mit dem an- geocdneten Verhör, in das aber nicht blos Frank, sondern auch 18 andere, theils Leipziger, theils fremde zur Messe anwesende Buch händler gezogen wurden, so jedoch, daß die letzteren nicht als Ange schuldigte, sondern nur als Zeugen — daher diese sämmllich eidlich — befragt erscheinen. Die Namen dieser Buchhändler sind: Henning Groß, Nikol Nerlich, Nikol Bock, Wolf Stürmer, Hans Beyer, .aus Leipzig. Hans Börner, David Meißner, Vallin Vögelin, Barthel Vogt, »1. Johann Rhuell und sein Diener Wolfs l Schimcr, f aus Andres Hoffmann, Sam. Sclsisch' Diener, l Wittenberg. Paul Helwigk, > Urban Gaubisch von Eisleben. Paul Bcachfcldt von Frankfurt a. M. Element Berger, Ludwig Brandes' zu Helmstedt Diener. Melchior Behm, Leonhard Wiprecht's zu Jena Diener. Hans Rembaw, Ambrosii Fritschen zu Görlitz Diener. Mit der Abhörung aller der genannten Personen über nicht weniger als 27 verschiedene auf eben so viele Schriften bezügliche Anschuldigungspunkte, die wider Frank aufgestellt wurden, entrollt sich ein interessantes Gemälde damaligen literarischen und buchhänd- lcrischen Treibens, aus dem wir nachstehend die allgemein interessan testen Züge herausheben. Der erste und wichtigste Punkt der Untersuchung war der Debit der Schrift des vr. Olearius gegen K. Gcundmann. Wie oben be merkt, hatte man Frank in Verdacht, daß er 1000, nicht blos 100 Exemplare (nur soviel hatte er cingeliefert) erhalten habe. Frank berief sich zum Beweise, daß ihm der Drucker Achatius*) zu Halle in Olearius' Auftrag nur 100 Exemplare zugescndet habe, auf des Achatius Zuschrift (von welcher gleich näher die Rede sein wird); allerdings habe ihm der Drucker 1000 Exemplare schicken wollen, allein das Gerücht von einem bevorstehenden Verbote habe ihn davon zurückgehalten. Olearius habe die Schrift wahrscheinlich selbst vcr- I legt, er, Frank, habe nichts dazu gegeben. Mit dieser Aussage Frank's steht freilich zweierlei in Wider- , spruch. Erstens seine am Morgen desselben Tages gethane Aussage: es seien ihm zwar 1000 Exemplare zugeschickt worden, er habe aber ^ wegen des erwähnten Gerüchtes 900 zurückgeschickt. Sodann aber die Beschaffenheit des Briefes des Achatius, auf welchen sich Frank beruft. In dieses Briefes erster Zeile steht nämlich allerdings die Zahl 100; Seiten des Raths aber wurde dem Frank bemerkt, es sei hinter dieser Zahl eine 0 ausgekratzt und so aus 1000 — 100 ge macht. Frank gab dies selbstverständlich nicht zu; der Rath aber blieb dabei und sprach diese Ansicht auch in einem Berichte an den Kurfürsten vom 9. Mai dess. I. aus. — Wer von beiden Theilen Recht habe, getraut sich auch der Herausgeber, welcher den fraglichen Brief in den Ociginalacten eingesehen, nicht mit Bestimmtheit zu behaupten; allerdings ist in dem Briefe eine Lücke hinter der 100, so daß noch ein Zeichen dort gestanden haben könnte, indeß ist in ' dem ziemlich starken Papier irgend eine Dünne an jener Stelle — die wohl kaum vermeidbare Folge einer Rasur — nicht wahrzu nehmen. Ebenso vielen Zweifel läßt der Eintrag in Frank's Jnven- tarienbuch zu. Dieser lautet wörtlich: „Deo volonte 91 Ostermarckt von Halle nach Leipzigs 500 zweyerley novo jedes 500 500 lieäivivus Oslvinus 8" 500 8seoi Psingstpredigt 4" 1000 Olesrü rc. 500 nach Hauß (dabei mit anderer Hand und Tinte:( 100 accepi 900 Ritteluck" u. s. w. Der Buchhändler Henning Groß, als Zeuge und Sachverstän diger hierüber befragt, hält diese Eintragung für eine von Frank's Hand geschehen und glaubt, daß Frank dieses Buch auch selbst ver legt habe, da es sonst unter Buchhändlern nicht Gebrauch sei, daß einer von dem andern so viele Exemplare auf einmal kaufe; ein Hallischer Bürger, Weinring, kabe ihm in der ersten Meßwoche erzählt, daß er von Frank ein Exemplar dieses Buches bekommen habe. — Die übrigen Zeugen können aus eigener Wissenschaft nichts sagen. Frank leugnet den Verkauf und versichert, alle Exem place eingesendet zu haben; ec habe aber auch — setzt er hinzu — das Buch gar nicht für eine „Famosschrift" (eine Schmähschrift) gehalten, da des Autors Name dabei stehe und die Predigten zu Halle öffentlich gehalten worden seien. LI. Puchbach zu Halle hätte ihm gesagt, sein gnädiger Herr (Herzog August von Sachsen) und seine gnädige Frau hätten „solch Büchlein mit Vleiß gelesen und hätte ihnen wohl gefallen". Er hätte übrigens die Exemplare anneh men müssen, weil ihm Olearius schuldig sei. Rücksichtlich der ihm auferlegten Hcrbeischaffung der noch übrigen 900 Exemplare erklärte er, daß sie ihm ohne Einwilligung des Olearius nicht mög lich sei, dieser habe sich auch dazu erboten, jedoch gegen Bezahlung (Schluß in Nr. IlO.) *) Achatius Licßkau.
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