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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.09.1858
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 01.09.1858
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18580901
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1k16 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. M 109, 1. September. höchstens ein paar Hundert Franken (100 Franken vergleichen sich mit circa 40 Thalern), und selbst Balzac ist froh, wenn er für ein neues, dreibändiges Werk einigermaßen anständiges Honorar erkält." Dies in der Thar sehr bcklagenswerthe, leider immer mehr drückend und stärker hcraustrctendc Mißvcrhältniß des Gelehrtcn- und Künstlerstandes zur Wissenschaft und Kunst gab die erste Ver anlassung zur Errichtung unseres Verlags-Instituts, eine Anstalt, welche dem mächtigen Hemmschuh aller Beförderung der Wissen schaften, so viel Menschcnwillen vermag, mit aller Kraft entgcgcn- arbcitct. Durch unser Acticn-Jnstitut, den einzigen Hebel, und die mit dem Institute verbundene Verlags-Anstalt eröffnen wir dem Gelehrten und Künstler eine dauernde Hilfs- und Erwerbsquelle, dem ängstlich strebenden Familienvater eine quasi Versorgungs- Anstalt für sich und seine Nachkommen, und befreien denselben von der Sorge und Angst des in seinem späteren Alter bei abnehmenden Kräften zu befürchtenden Verlustes seines Broderwcrbcs, zerbrechen die den Geist tödtenden Fesseln, ihm den Weg zeigend, aufwelchcm dem Gelehrten und Künstler, dem Familienvater es möglich wird, ungestört und ungehindert den Wissenschaften und Künsten leben zu können. Wir wollen ihnen durch unser Institut ferner Gelegen heit geben, sie in den Stand setzend, ihre Geistes- und Kunst-Pro- ducte gegen ein angemessenes Honorar, oder richtiger gesagt, gegen «in jährliches Einkommen, durch den Druck zu veröffentlichen, um dadurch zunächst sich und den Scinigen zu nützen, dann aber noch besonders, um Wissenschaft und Kunst zu pflegen. Endlich, wir wol len Gelehrte und Künstler ermuthigen, sie tüchtig machen zur freien Verfolgung ihres ihnen von Gott cingegebenen inneren Berufs. Dies ist die Aufgabe, welche sich unser Verein gestellt, und diese -.zu lösen, ist unser einziges Streben. Um nun diesem unfern Institute ein allgemeines Interesse zu Heben, so beabsichtigen wir, mit sämmtlichen ausgezeichnetsten Köpfen des In- und Auslandes in Verbindung zu treten, dieselben hiermit freundlichst auffordcrnd, ihre Geistes- und Kunstproducte an uns «inzuscnden und weitere Mittheilungen zu machen. Mit einem Theile der Koryphäen haben wir bereits eine Eorrcspondcnz eröffnet. Ueber die Einrichtung unseres Verlags-Instituts, dessen Ten denz und Intelligenz veröffentlichen hiermit das Wesentlichstem Das Institut übernimmt zum Verlage: 1) Werke aus allen Fächern der Wissenschaften und Literatur, sowohl in den alten als neuen Sprachen; 2) Musik-Werke und Eompositionen, namentlich von größerer -Vedculung; 3) Kunstsachcn und Kunstwerke mit und ohne Text; 4) Land-, Himmels- und Seekarten, Kartenwerke rc. -und bemerken hierbei noch ausdrücklich, daß unserJnstilut nur aus gezeichnete Geistes- oder Kunstproducte übernimmt, durch welche die Wissenschaft bereichert, die Kunst befördert und wodurch eine wesentliche Lücke ausgefüllt, einem Mangel abgeholfen wird. Briefe, Manuskripte rc. sind unter Adresse: Direktion des Europäischen Verlags-Instituts franco einzusenden. Der ausführende Director bringt das Wichtigere der Corrc- fpondenz und die eingczangenen Manuskripte zur Kenntniß der Di- rections-Mitglieder in den monatlich 2 Mal unter ihnen statt- findendcn Sitzungen. Es wird in denselben durch Stimmenmehr heit entschieden, ob ein Werk der Tendenz und Ausdehnung oder dem Umfange nach dem Zwecke und den Kräften des Instituts ent spricht, und ob auf die von Seiten des Autors oder Verfertigers ge machten Anfprderungen möglicher Weise eingegangen werden könne oder nicht. Im crsteren Falle übergibt der ausführendc Director das Werk ohne Nennung des Verfassers den betreffenden uns assistirenden Prüfungs-Eommissioncn, entweder dem Gelchrtcn-Eomite oder dem Kunst-Eomite, eine Ge sellschaft ausgezeichneter, achtungswerther Gelehrter und Künstler. Jedes Mitglied derselben ist verpflichtet, über das cingegebene Werk eine Bcurtheilung, mit seinem Namen unterzeichnet, versiegelt zu liefern- Nach Eirculation bei den betreffenden Prüfungsmicgliedern werden die Beurtheilungcn in der nächsten Sitzung der Dircctions- Mitgliedcr. geöffnet, und wird dann in derselben Sitzung unter Grundlage der Kritiken entschieden, ob das Werk zum Verlag an genommen wird oder nicht. Im erstercn Falle ist der ausführendc Director verpflichtet und ermächtigt, den Verfasser zu nennen und über die Annahme des Werkes die geeignete Veröffentlichung durch die namhaftesten Literatur-Zeitungen des In- und Auslandes zu ver anlassen — im anderen Falle besorgt der Director die Rücksendung unter gewissenhafter Verschweigung des Namens. Das Wichtigste und Interessanteste ist nun, zu entwickeln, auf welche Weise unser Verein für die rcspectiven Schriftsteller und Künstler strebt, wie wir für deren Rechnung drucken und verlegen?! Dies geschieht unter Anwendung nachstehender Punkte: Nachdem über ein Werk die Beurtheilungcn der Prüfungs- Eommission befriedigend ausgefallen, und die Annahme desselben bestimmt, so tritt die Direktion mit dem Autor sofort in Unter handlung über Honorar, Schrift, Druck, Papier, Größe der Auf lage rc. Sobald die Hauptpunkte rcgulirt sind, schließt das Institut mit dem Autor Contract ab, in welchem folgende Bedingungen aus genommen werden und als Basis dienen: H. 1. Der Autor übergibt sein Werk dem Institute zum Verlag und erhält dafür das stipulirke Honorar. tz. 2. Das Werk bleibt Eigenthum des Schriftstellers oder Künst lers. jedoch stets unter Deposito des Instituts. §. 3. Bei einer neuen Auflage erhält der Autor die Hälfte des für die erste Auflage bezogenen Honorars. Zu den etwaigen ndthigen Ver besserungen und Vermehrungen ist natürlich der Autor verpflichtet. h. 4. Das Institut bestreitet sämmtliche Verlags-Unkosten, als Papier, Satz, Druck rc. auf alleinige eigene Gefahr, besorgt nach Vol lendung des Drucks den Versand nach dem In- und Auslande und be trachtet der Verein überhaupt ein jedes Werk als das Seinigc, das In teresse eines jeden Autors auf das gewissenhafteste wahrnehmend. §. ö. Den Avance, welchen ein Werk gibt, überliefert das Institut dem Autor nach H. 7. tz. v. Sollte ein Werk, nachdem es nach allen Richtungen versandt, bei angewandter größter Thätigkcit und Umsicht und durch nöthige An kündigungen dennoch keinen Absatz, keinen Anklang, bei aller Gediegen heit. Brauchbarkeit oder Schönheit gefunden haben, mit einem Worte, sich dasselbe als eine verfehlte Spekulation Herausstellen, so trägt der Verein nicht allein den Verlust des verwendeten Eapitals für Papier, Satz. Druck. Spesen rc., sondern verzichtet auch auf den geleisteten Honorar-Vorschuß. Im ungünstigsten Falle hat also der Autor sein Honorar von dem Institute bezogen, und verpflichtet sich der Verein hier mit, niemals Anspruch auf Rückzahlung zu machen oder Vergütung zu verlangen. i. 7. Findet hingegen ein Werk guten Absatz, so zahlt das Institut den sch zeigenden Gewinn dem Autor, abzüglich des bereits erhaltenen Honorars, der Produktionskosten, des Buchhändler-Rabatts rc., so daß der lutor vorläufig die eine Hälfte des reinen Gewinnes erhält, die andere jedoch dem Institut für Administrations-Kosten und zur Deckung ctwager Verluste zufällt. Dagegen wird dem Autor noch außerdem der Avance zugcsichert, welchen das Institut überhaupt liefert, und ihm derselbe zu seinem Antheilc ausgezahlt. tz. 8. Jährlich einmal, nach der Leipziger Oster-Messe, etwa im Moiat Juni und Juli, legt das Institut dem Eigenthümer des Werkes über die verkauften Exemplare Rechnung ab, kehrt den betreffenden Saldo baai aus und wird dem Eigenthümer oder dessen Bevollmächtigten Ein sich in das Lagerbuch gestattet, sowie die Vorräthe in den Nieder lagen bereitwillig nachgewiesen werden.
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