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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.07.1856
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 30.07.1856
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- Deutsch
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esresull^ Oonserved toi' tke Lkiekens ot' tke Okurek, t!>s 8parrovvs ok tlie 8piril and tke 8weot 8>vallow« ok 8slvstion" *). Hierher ge hören auch die neuen, nicht symbolischen Bücher: „Oiotionarz' ot' Ostes", von Haydn, Howitt's „öritisk preserves" und „lko Ports ol" pn^Iand". „kotus-oalinA", von Eurlis, „Kemoirs ok an Opium- oster", ,,/V Paper ok lokaveo" wenden sich an die Liebhaber der Narkotika und „solcher Stoffe, aus denen Phantasieen und Traume gemacht werden." Viel bezaubernde Poesie liegt besonders in den Titeln belletri stischer Literatur: „Winxed lkouxkts", ,,1118 Pools ok tiio Woods" (hübsche Titel für die betreffenden Abhandlungen über Vögel in Feld und Wald), „Kilies-Iesk", „Istarck Winds snd ^pril 8ko>vers", „6louds snd 8unkeams", .,porn keaves", „KsMovvers", „Purple lints ok Paris", „Oearts in Kortmsin", „lke Uoso snd tke kinx", „Ille palkevax ok tl>e ks>vn", „/ä liiss kor s klovv", ,,pgeos in tlie Piro", ,,8lories krom s 8oreen", ,,/V lrap to eatek s 8unbosm". Andere haben etwas Vages und deshalb anziehend Mystisches, wie „kktor Dark", „?lovv and Ilion", „liiere snd 8sek a§sin", „Witkin snd Witliout", Cobden's „Wlist blext? ,änd bkext?" In anderen Titeln ist der Reiz der Antithese angebracht, der immer mehr an die Stelle des alliterirenden Titels zu treten scheint. Beispiele: „biortli snd 8outii", „blickt and älorninA", „Ksx and Oe- ooiiibor", „llixk snd Oorv", „Iris! snd lriumpk" (Alliteration und Antithese); der alliterirende Titel kam besonders durch Thackeray's „Oornkill to Oairo" in Schwung. Er ist jetzt durch alle Buchstaben zehnmal hinducchgehetzt worden und grenzt bereits oft an Blödsinn. „Kaxksir to Karatkon" und „kieoadillx to per«" ließen sich noch halten, aber „^tkens and ^tlics", „Ostes snd Oistanoes", „lke 6itx ok tlie Oresevnt", „koeles and Uivers", lrip to Ilie Irenolios", „lrsvels in lurkex", Visit to Viotoria", „lke lsKus and tlie liker", „kovo versus Oavv", ,,lke Wide, Wide World", „8>donia tke 8oroeress" u. s. w. klingen zu gemacht. Die Zahl barocker Büchertitel ist unerschöpflich. Was sagt man zu. „8ixponnx>vortk ok Oivine 8pirit", „älatckes I.igkted st tke Oivino Lire", „tzümski, tke iVdventures ok a Kan to Oktsin s 8olution ok 8oriptursi Keolog^", „Oelestial leleKrspk, or 8eerots ok tke Kilo to Ooms", 8IiiIIinA>vortk ok Konsense" ? Auch die Grauen machende Literatur, die „Nachtseiten" des Lebens und Herzens ziehen noch als Titel: „piends, 6Kosts and 8prites", „Oemonoloxx and Witclierakt", „lsles ok tlie Oesd", „Okurck-xsrd Oieanin^s", „lke punersl Ikandireroliiek", „bleivs krom tke Invisiklo World" und gar „lke Oistorx ok tke Oevil", „lke prsise ok Oeil", sure 6uids to Oell ky keelrekub". Das sind einige zufällig zusammenqecafftc Titel-Blätter von dem großen Literatur-Baume, der, gleich dem skandinavischen Vgg- drasil, die Erde auf seinen Zweigen trägt und in der Ewigkeit wur zelt, besten Blätter alle auf beiden Seiten dicht beschrieben sind mit den Weis- und Thorheitcn der Literaten und Titclmacher, wozu dann beiläufig auch ein Buch gemacht werden muß, um den Titel zu ver- werthen. Was sollen die unzähligen Literaten und Buchhändler bei diesem Mangel an Inhalt und Productionskraft auch sonst machen? Titel! Titel! Die Welt will doch wenigstens Titel. Sie ist immer noch so, wie vor hundert Jahren, wo sie einen titellosen Rattenfän ger bald verhungern ließ, bis dieser dadurch eine Notabilität und ein Krösus ward, daß er den Titel: „Wirklicher Rattenfänger Sr. Majestät des Königs" angenommen. *) Wegen dieser beliebten Alliterationen in Büchertiteln lassen sich dieselben nicht leicht entsprechend übersetzen, sodaß wir sie in ihrer Originalität lassen. Zu den liter.-artist. Vertragen mit Frankreich. In Bezug auf den in Nr. 89 d. Bl. mitgetheilten Artikel aus dem Wiener „Wanderer": „Der Marktplatz des deutschen Buchhan dels eine offene Frage", welchen die Redaction mit Zusätzen und Er läuterungen versehen hatte, erlaubt man sich die Berichtigung, daß die Verträge der erwähnten dreizehn deutschen Bundesstaaten keine rückwirkende Kraft haben.*) Wie kommt es nun, daß die sächs. Regierung auf diesen un heilbringenden Passus eingegangen ist, besonders da sie in Betreff der Uebersetzungen den Vertrag mit England berücksichtigt hat? Weshalb nun nicht einen diesem ganz ähnlichen, nur die künftigen Erscheinungen schützenden Vertrag eingehend Es ist dies um so unerklärlicher, als selbst das kleine Holland auf einen Vertrag mit rückwirkender Kraft nicht eingegangen ist.**) Da nun auch nicht zu erwarten steht, daß Preußen und Oester reich sich bestimmen lassen werden, Verträge mit rückwirkender Kraft abzuschließen, so dürfte vor Allem als nöthig erscheinen, daß die Handlungen der dreizehn Staaten, welche bereits mit Frankreich verbunden sind, ihren Regierungen kräftige Vorstellungen machen, damit deren jetzt bestehende Verträge nicht in dieser Art abgeändert werden. Frankreich ist zufrieden, Verträge ohne rückwirkende Kraft machen zu können und wird auch Preußen und Oesterreich gegen über die Aollermäßigung eintreten lassen, wenn es erfahren wird, daß man sonst auf den Vertrag verzichten würde. Wozu auch diese Schwierigkeiten (des Nachtheils gar nicht zu gedenken), wenn man sie umgehen kann! Erkennt dann Frankreich, daß es bei allen Bundesstaaten außer Sachsen auf rückwirkende Kraft verzichten muß, so wird cs der sächs. Regierung eine leichte Aufgabe sein, die rückwirkende Kraft aus seinem Vertrage zu entfernen, besonders da sie Frankreich zu ver stehen geben kann, daß man den nur auf 6 Jahre laufenden Vertrag gar nicht erneuern würde, wenn nicht schon jetzt die lästige Bestim mung der rückwirkenden Kraft entfernt wird. Ein Verleger, der das Glück hat, in einem der 13 Bun desstaaten zu wohnen. ") Rücksichtlich zwölf von diesen dreizehn Staaten hat diese Be richtigung selbst wieder berichtigt zu werden. Denn von den Werken, welche schon vor Publikation des bezüglichen Vertrags in einem der beiden Staaten ganz oder theilweise angefertigt oder bestellt sind, heißt es in dem Vertrage zwischen Waldeck: „Jedoch soll die Veröffentlichung und der Verkauf der in diesem Artikel (5.) bezeichneten Nachdrücke und Nachbildungen drei Monate nach der Bekanntmachung des gegenwärti gen Vertrags in beiden Staaten nicht weiter stattsinden", und in der Uebercinkunft zwischen Sachsen-Weimar sowie den beiden Schwarzburg ist diese Frist (laut Art. 6.) auf ein Jahr festgesetzt. In acht andern Verträgen aber, und zwar von Hannover, Braunschweig, beiden Reuß, Nassau, Oldenburg, Homburg und Baden haben die contrahirenden Theile sich Vorbehalten, einen annoch näher zu vereinbarenden Zeit punkt festzustellen, nach dessen Ablauf der Verkauf der bezeichneten (schon vor Publikation des betr. Vertrags ganz oder theilweise angefer tigten oder bestellten) Nachdrücke und Nachbildungen nicht weiter statr- finden soll. Sonach hat in der That nur das Großh. Hessen die rück wirkende Kraft ausgeschlossen. D. Red. **) Zur richtigen Würdigung der sächsischen Maaßnahmen darf man eben nicht außer Acht lassen, daß im Königreiche Sachsen bereits durch das Gesetz vom 22. Februar 1844 das Eigentumsrecht ausländischer Autoren anerkannt und der ihnen zu gewährende Rechtsschutz nur von dem Nachweise der Rcciprocität abhängig gemacht worden ist. letztere aber die französische Regierung schon mittelst Dekrets vom 28. März >852 geleistet hat. Der gesetzliche Rechtsschutz war daher längst vor handen, und nur die Maaßregeln zu seiner Ausführung sind noch zu er greifen gewesen. D. Red.
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