Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.05.1849
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 18.05.1849
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18490518
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184905184
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18490518
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1849
- Monat1849-05
- Tag1849-05-18
- Monat1849-05
- Jahr1849
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
550 49 Nichtamtlicher Th eil. Die Ungerechtigkeit der Verleger. Offenes Sendschreiben an die Dertagsbuchdandlungen v. Cotta, Brock haus, Reimer rc. rc. Früher, in den guten Zeiten des Buchhandels, beruhte der ge schäftliche Verkehr zwischen Verleger und Sortimenter auf folgenden drei Hauptprinzipien: 1) Abschluß und vollständige Saldirung der jährlichen Rechnung zur Ostermesse in Leipzig; 2) Es durfte Nichts gegen den Willen des Verlegers dispouirt werden; Z) Fest bestellte Bücher oder Continualionen durften nicht remittirt werden; Abbestellungen derselben galten nur von der Zeit an, wo sie zu Händen des Verlegers gelangt waren (diese letztere ist sogar eine Eoncession, die mehr der neuern Zeit angehört, und sie ist eigentlich eine Ungerechtigkeit gegen den soliden Verleger, der, wenn er seine eingegangcnen Verbindlichkeiten reell und pünktlich erfüllt, jedenfalls seinen Subscribenten gegenüber das Recht haben müßte, sie ebenfalls zur Einhaltung ihrer Verpflich tungen zu zwingen. Sie hat in Deutschland leider nicht nur die Herausgabe vieler größeren Werke verhindert, sondern auch da, wo die Herausgabe wirklich statt fand, zu der Ungerechtigkeit Anlaß gegeben, daß sehr oft die redlichen und ihrer Unterschrift getreu bleibenden Subscribenten den dadurch entstehenden und vom Verleger schon vorher angeschlagenen Verlust bezahlen mußten). Der geschäftliche Verkehr des Sortiments-Buchhändlers mit dem Publikum beruhte gleichfalls auf diesen drei Prinzipien, und die ge genseitige Eoncurrenz der Sortimentsbuchhändler unter sich war in so fern eine loyale, als jeder Einzelne, der als Eoncurrent eines andern auftrat, die dazu nöthigen Opfer aus eigenen Mitteln bestreiten mußte, wie das überhaupt in jedem andern kaufmännischen Geschäfte noch jetzt der Fall ist, wo es dem ehrenwerthesten und geachtetsten Geschäfts manns erlaubt ist, ohne irgend seinem Rufe zu schaden, billigere Preise und coulantere Bedingungen als seine Eoncurrenten zu stellen, und jeder ihm sogar das Zeugniß eines tüchtigen Geschäftsmannes geben wird, wenn es ihm gelingt, nach einer gewissen Zeit seinen Absatz so zu vergrößern, daß er nicht nur die zur Ausführung und Unterhaltung der Eoncurrenz gebrachten Opfer wiedcrgewinnt, sondern auch nachher mehr als seine Eoncurrenlen verdient. Wir fragen aber, „wie würde man in andern Branchen den Geschäftsmann nennen, welcher die Mittel, um die Eoncurrenz auszuführen, aus der Tasche seiner Geschäftsfreunde entwendet?" Während die soliden, oben angeführte 3 Prinzipien noch heilig haltenden Sortimentsbuchhandlungen, ihrer Kundschaft gegenüber nur so weit gefällig und nachgiebig waren, als obige Bedingungen und ihre eigenen Mittel cs erlaubten, kam nach und nach eine neue, in allen andern Branchen unerhörte Eoncurrenz auf, die, von den Verlegern auf die ungerechteste Art unterstützt, den ganzen Buchhandel unter graben und die solidesten Buchhandlungen unsolid gemacht hat. Es traten Buchhändler auf, die, um die Kundschaft an sich zu reißen, dem Publikum leichtsinnig Eredit, unverhältnißmäßigen Rabatt und aller Art Eoncessionen einräumten, die früher unbekannt waren. Kauft nur, mit der Bezahlung eilt es nicht! Bestellt nur, wird's euch uachher wieder leid, so nehme ich das Werk zurück! Subscribirt nur (d. h. verpflichtet euch mit eurer Unterschrift, alle Bände oder Lieferun gen dieses Werkes zu nehmen, so lange der Verleger pünktlich seine Verpflichtungen erfüllt), besinnt ihr euch späterhin anders, nun so braucht ihr, trotz eurer Unterschrift, nicht nur die Forschung nicht zu nehmen, sondern könnt auch alles Erhaltene zurückgeben, wenn es auch ein halbes Jahr, alle acht oder vierzehn Tage regelmäßig übersandt, gleichviel ob es gelesen, ausgeschnitten oder verdorben ist oder nicht! Dem Publikum war es natürlich nicht zu verdenken, wenn es das Sein oder Nichtsein dieser lockenden Versprechungen untersuchte, und die natürliche Folge davon war, daß die Kundschaft der soliden Buchhand lungen dieselben Eoncessionen von ihnen verlangte, und diejenige Buch handlung, welche sie verweigerte, für theuer und ungefällig erklärte. Der solide Buchhändler dagegen, welcher über die pecuniären Mittel dt.s neuen Eoncurrenten genaue Information eingezogen , blieb seinen soliden Grundsätzen getreu und vertröstete sich bis zur nächsten Ostcr- Messe, bis zu welchem Termine er bestimmt berechnen konnte, daß sein Eoncurrent, wenn er nicht accordiren oder Banquerott machen wollte, jedenfalls seine Prodigalitäten einstellen mußte. Aber siehe da! während der solide Sortimenter X dem Verleger X wie gewöhnlich den ganzen Saldo ohne irgend einen Abzug oder Uebertrag in der Ostermesse bezahlt, der 100 beträgt und aus Fol gendem besteht. 1) Für wirklich Abgesetztes 75 2) Fcstverlangtes und von einem guten Kunden aus Gefällig keit Zurückgenommenes und auf's Lager Gelegtes . . . 5 3) Für nicht remitlirte, sondern (weil sie der Verleger nicht dis- poniren läßt und sie in einer guten Buchhandlung nicht fehlen dürfen) fest fürs Lager behaltene Bücher. - . 20 100 ^ Bezahlt sein Eoncurrent 3 für 120 nur 50 >/? und zwar 1) Zahlung zur O.-M 50 2) Uebertrag 25 3) Sendet er, außer den Remittenden, zu welchen er berechtigt, fest verlangte und verdorbene Artikel zurück für . . . 20 4) Disponirt er gegen den Willen des Verlegers ganz diesel ben Artikel, welche X. für sein Lager fest behalten hat, ja sogar von einem sehr guten Artikel, welcher 5 netto kostet und von welchem X. nur ein Exempl. kaust, zwei Exemplare 25 120H Der Sortimenter 3 hat dem Publikum und seiner Kundschaft seiner Ausstände gestundet, er har ihr ein Opfer von 20 oder ungefähr 20 ffg seines Absatzes durch Zurücknehmen fest bestellter und verdorbener Artikel gemacht; er hat des Publikums wegen ein Lager hingestellt, welches 20 °/g mehr werth ist als das des soliden X, und für alles dies hat er, statt eigentlich 120 zu bezahlen, nur 50-^? bezahlt, und das Fehlende aus dem Seckel des Verlegers genommen, erst schüchtern und scheu wie ein Dieb, jetzt leider frech und grob wie ein Straßenrauber! Es ist bei diesem Verhältniß leicht zu erklären, daß er, außer allen von ihm dem Publikum schon eingeräumten Eoncessio nen, demselben auch noch mehr Rabatt als der solide X gewähren kann, und daß er sich dennoch besser als dieser dabei steht; was aber in keiner andern Geschäfts-Branche zu erklären sein würde und offen bar nur vom Buchhandel erfunden wurde, das ist der Umstand, daß 3, trotz alledem, ein eben so ehrlicher Mann ist und bleibt als X. Um nicht ungerecht gegen den soliden X zu sein, hätte jedenfalls der Verleger gleich zur Ostec-Messe das Eonto des unsoliden 3 schlie ßen, und wenn er nicht gutwillig dazu zu bewegen, denselben gericht lich zwingen müssen, die fehlenden 70 -/I gegen Auslieferung der widerrechtlich remittirten Bücher zu zahlen. Jede Eoncession, selbst das Zurückverlangen und spätere Zucücknehmen der von 3 gegen Vor schrift des Verlegers zur Disposition gestellten Artikel, ist eine unver-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder