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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.01.1849
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.01.1849
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- Deutsch
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74 Der Antrag 8: auf Einreichung eines Gesuches um gemäßigtere Zollsätze für Bücher beim Eingänge in Belgien und Frankreich fand in der Versammlung Beifall. Der Vorstand wurde beauftragt, bei den betreffenden Behörden dahin zu wirken, daß die Zollsätze auf Bücher in Belgien, Frankreich und Ame rika ermäßigt und den Eingangsabgaben bei Einführung von Büchern in den Zollverein, wo möglich, gleichgestellt werden. Zugleich soll auch der Börsen-Vorstand zu Leipzig ersucht werden, in gleichem Sinne und für denselben Zweck thätig zu sein. Bezüglich der Anträge 9) auf Besprechung der im Börsenblatte so vielseitig ange regten und erörterten Verminderung der Conti, 10) auf Besprechung und Beleuchtung des Janke-Weigel'schen Projektes, und 11) auf eine gemeinschaftliche Petition um Ermäßigung des Porto für die unter Kreuzband zu versendenden gedruckten Sachen auf 2 Pfennige per Bogen, wie in Frankreich und Belgien, wurde zur Tagesordnung übergcgangen, dem Vorstande aber anheim gegeben) wegen des letztem Antrages die ihm etwa nöthig scheinenden Schritte zu thun. Bei dieser Gelegenheit kam ein Vorschlag zur Sprache, der an verschiedene Handlungen von einer Leipziger Verlagshandlung wegen Uebernahmc von Provinzial- oder städtischen Commissionen gerichtet worden war, der allerdings, wenn er von den Adressaten angenommen wird, die Conti der betreffenden Verlagshandlung sehr vermindern wird. Die Ansicht der Anwesenden neigte sich indeß dahin, daß unter den gegebenen Verhältnissen und Bedingungen der Bezug des Bedarfs von dem Provinzial-Commissionair frachtfrei mit 25 ssb Rabatt, der directen Verbindung mit dem Verleger, bei 33^ N>, vorzuziehen sein möchte. Es wurde endlich die Frage gestellt, ob es nicht der rechte Zeit punkt sei, von den Staatsbehörden Beschränkung der Concessionen zu neuen Etablissements zu erbitten, wobei freilich auch eine Beschrän kung in An nähme von Lehrlingen als Pflicht erscheine, ob Einhaltung dieser für ganz Deutschland bestehenden s. g. Ladenpreise grün det sich die durch mehrere Jahrhunderte bewährte Einrichtung des deutschen Buchhandels, wodurch das Publikum gegen jede Uebertheuerung oder Fäl schung der Preise geschützt, dem Sortimentshandcl anderseits jener Vortheil gesichert ist, der ihm zur Deckung seiner vielfachen und bedeutenden Ge schäfts-Unkosten, Vorlagen, Risicos und Verluste mancher Art, überhaupt zu seiner Subsistenz von den Verlegern gewährt wird. In Folge der übermäßig gesteigerten Concurrcnz re. — die Zahl der Buchhandlungen in Deutschland hat sich seit etwa 3t) Jahren verfünf facht— schlich sich nun in neuerer Zeit und an manchen Orten im Buchhandel allmälig der Mißbrauch ein, den Bücherfreunden von den be stehenden Ladenpreisen einen Rabatt zu gewähren. Dieser Mißbiauch aber untergräbt in seinem weiteren Fortschritten die ganze Organisation des deutschen Buchhandels, und macht das Bestehen solider Buchhandlungen durchaus unmöglich, wie dies von den verschiedenen größeren Vereinen der Gcschäftsgcnoffen allgemein anerkannt und alljährlich durch den Untergang so vieler Buchhandlungen klar vor Augen gelegt ist. Aus diesem Grunde haben sich denn auch die Untcngenannten genbthigt gesehen, denjenigen ihrer geehrte» Abnehmer, welche bisher Rabatt bezogen, hiermit schuldigst anzu- zeigcn, daß sie dergleichen vom I. Januar 1849 ab nicht mehr zu gewäh ren vermögen. Uebcrzeuat, daß alle Freunde der Literatur der vorstehenden Mitthei lung ihre Billigung nicht versagen werden, geben die Unterzeichneten sich der Hoffnung hin, daß sie von ihren geehrten Gbnnern und Kunden, wie seither, mit deren Aufträgen sich beehrt sehen werden; dieselben pünkllichst auszuführen wird ihre angelegentliche Sorge sein. Münster, im Dccember 1848. A sch c n dorff'sche Buchhandl. Fr. Rcgensberg. Coppcnrath'sche Buchhandl. Th cissin g'sche Buchhandl. I. H. Deiters. Fr. Wundermann. 7 ferner nickt Seitens des Vereins irgend eine Mitwirkung bei den Con- cessions-Ertheilungen durch Prüfung der Candidaten oder in sonst einer Weise wünschenswerth sei, ob endlich nicht die neuere Entwickelung der gewerblichen Verhältnisse zur Erlangung größerer Selbstständigkeit und Unabhängigkeit auch im Buchhandel gerade jetzt besonders auffor dern. Der Vorstand wurde von der Versammlung ermächtigt, auch in dieser Sache die ihm ersprießlich und förderlich scheinenden Schritte zu thun*). Die gesetzlich ausscheidenden Vorstandsmitglieder, K. Bädeker und I. H. Deiters, wurden wieder gewählt und Trier als derjenige Ort bezeichnet, wo die nächste General-Versammlung stattfinden soll. Die Verhandlungen währten unausgesetzt von 9 bis 3 Uhr. Es zeigte sich auch diesmal, wie förderlich dem Geschäftsverkehr das persön liche Begegnen ist. Die diesjährige General-Versammlung bot Gele genheit, manchen wackern westphälischen Collegen zu begrüßen, den der Raum seither von den Zusammenkünften der Vereinsglieder fern gehalten hatte. Wenn auch keine Beschlüsse von hervorragender Be deutung gefaßt wurden, und dem Ermessen des Vorstandes mehr als diesem lieb sein kann, anheim gegeben worden ist, so ist schon der an gedeutete Zuwachs an persönlicher Bekanntschaft so erfreulich, daß je der der Theilnehmer an der sechsten General-Versammlung gern an die alte gastfreie, auch in ihren äußeren Formen heute noch ihrer Ge schichte sich bewußte Hauptstadt Westphalens zurück denken wird. Sechs Jahre lang hat der Verein jetzt bestanden, begründet und ge tragen nur durch sich selbst. Ec hat zwar wenig Gelegenheit gehabt, durch bestimmte greifbare Thatsachen von seiner Wirksamkeit Zeugniß abzulegen (Gründung des Speditionsplatzes Köln, Verfahren gegen ungebührliche Maßregeln einzelner, nicht dem Vereine angehörender Ver lagshandlungen, Schlichten von Zwistigkeiten unter seinen Mitglie dern u. A. m.), aber Niemand wird leugnen können, daß er einen um fassenden moralischen Einfluß auf den Geschäftsbetrieb in den beiden Provinzen ausgeübt hat, daß er mittelbar eine Handhabe der Ordnung unv eines geregelten Geschäftsganges innerhalb seines Bezirkes war, daß er manche Auswüchse verhindert oder sie rasch abgetödtet hat. Es gibt jetzt keine namhafte Firma in beiden Provinzen mehr, die ihm nicht angehörte — ein besseres Zeugniß konnte ihm sicherlich nicht werden. Die Zeitereignisse werden auch an dem Zweige des Handels, den wir betreiben, rütteln, und Einzelnes, was wankend geworden war, ablösen. Aber die Gesammtheit wird sich dadurch nur um so mehr be festigen , sie wird über den Stürmen der Zeit sich aufrecht erhalten und auch aus diesen Wirren siegreich hervorgehen, so lange die Vereins glieder an dem Grundpfeiler alles Gemeinwohls festhalten: Ach tung vor dem Gesetze! *) Dazwischen tritt nun tz. 24 der neuen preuß. Verfassungs- Urkunde, welcher erklärt, daß „die Preßfreiheit weder durch Eensur, noch durch Concessionen und SicherheitSbestellungen, weder durch Staatsauflagcn, noch durch Beschränkungen der Druckereien und des Buchhan dels beschränkt, suspcndirt oder aufgehoben werden darf." Fast mit denselben Worten ist die betreffende Stelle bei der definiti ven Feststellung des deutschen Verfaffungswerkcs zu Frankfurt angenom men worden. Darnach würde der Buchhandel ein freies G cwcrbe sein, insofern die Auslegung richtig ist, daß unter „keiner Beschränkung des Buchhandels" die Aufhebung der bisher an gewisse Bedingungen geknüpften Concession der Regierungen für jedes neue buchhändlcrische Etablissement zu verstehen ist. Die Praxis, welche die Regierungsbehörden bei Erthci- lung von Concessionen angenommen hatten, streifte zwar nahe an freien Gewerbsbetricb , doch war immerhin noch einiger Schutz bei strenger Hand habe des Gesetzes zu finden. Nun können nur große Corporationen, Kreis- vereine vor Ueberfluthung, vor Eindrängcn völlig Unberufener und Unbe- fähigtcr noch schützen. Jetzt gilts: Hilf Dir selbst, so hilft Dir Gott!
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