für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 101. Dienstags, den 2l. November. 1843. Bekanntmachung. In Gemäsheit §. 5. der hohen Ministerial-Verordnung vom 11. Marz 1841 ist der Buchhandlung unter der Firma: Ludwig Hccbig in Leipzig, über die Schrift unter dem Titel: Kirche und Schule, Kirchenglaube und Wissenschaft auf deutsch-nationalem Standpunkt von H. H. Schaff hausen, Verlag der Brodkmann'schen Buchhandlung. 1843. 8. der Erlau bnißschein zum Vertriebe ausgefertigt worden. Es wird daher Solches hierdurch bekannt gemacht. Leipzig, am 15. November 1843. Königlich Sächsisches Censur-Eollegium. j DaS Schiedsgericht deS Thüringer Kreisvereins hat, wie Herr Karl Bädckcr richtig bemerkt, deswegen ei nen juristischen Beisitzer erhalten muffen, weil wir ostrhei nischen Deutschen in unserem Rechte uns leider ohne gelehr ten Juristen nicht zurecht finden können. Die Frage, nach welchen Gesetzen ein vorkommender Fall entschieden werden muffe, ist jedoch nicht schwer zu beantworten — allemal nach den Gesetzen des Landes, welchem der Beklagte angehört. Darin gebe ich Herrn B. vollkommen recht, daß das Geschäft unseres Schiedsgerichts sehr erleichtert sein würde, wenn im ganzen Bereiche unseres Vereins ein einziges, ein faches, bündiges und klares Gesetzbuch wie das französische Gültigkeit hätte; ob wir es aber wagen können, unfern Entscheidungen das französische Handelsgesetzbuch zu Grunde zu legen, das ist eine Frage, die allerdings der nächsten Kreisversammlung vorgelegt zu werden verdient, welche zu entscheiden ich indessen mich z. B. bei meiner gänzlichen Unkenntniß des französischen und sehr mangelhaften Kennt- u>r Jahrgang. niß des eignen Rechts, zur Zeit noch nicht fähig halte. In dessen werden Streitfragen unter Buchhändlern wohl in den meisten Fällen nicht nach positiven Partikular-Gesetzen einzelner Staaten, sondern neben den Rcchlsregeln des ge meinen Rechts hauptsächlich nach buchhändlerischem Her kommen und Gewohnheitsrecht zu entscheiden sein. Die Theilnahme, welche Herr B- unfern Verhandlun gen geschenkt und durch die Thal bewährt hat, indem er uns auf einen allerdings beachtenswcrthen Punkt aufmerk sam gemacht, verdient unser Aller dankbare Anerkennung. F c o m m a n n. Ausbildung der Lithographie in Frankreich. (Aus der allgem. Preuß. Zeitung.) Selten hat ein mechanisches Verfahren in der zeichnen den Kunst eine schnellere und umfassendere Anwendung ge stattet, als das Lithograp hiren. Die Möglichkeit, auf diesem Wege schriftliche Aufsätze, Landkarten, Noten und Zeichnungen aller Art schnell zu vervielfältigen und wohlfeil abzusetzen, gab diesem Verfahren eine so allgemeine Verbrei tung, daß es gegenwärtig fast in allen Theilen Europa's mit mehr oder minder glücklichem Erfolge in Ausübung ist. Von München aus verbreitete sich die Scne selber sche Erfin dung nach allen Richtungen hin. Zunächst nach Frankreich, wo sie die Gebrüder Andre aus Dffenbach im Jahre 1800 einführten. Dies erste Unternehmen scheiterte aus Mangel an Aufmunterung, Unterstützung und einsichtsvoller Leitung. Erst im Jahre 1816, als deutsche Künstler der Lithographie durch erfolgreiche Anwendung auf ernste Kunstgegenstände ein höheres Interesse gegeben und durch treffliche Arbeiten gezeigt hatten, welche Vortheile diese Erfindung darbiete, fand dieselbe beim französischen Publikum mehr Theil- und Aufnahme. Die Herren Engelmann errichteten zu Pa ris ihre lithographische Druckerei, die alsbald durch die