Erscheint jeden Dienstag ».Freitag! während der Buchhändler. Messe zu Ostern täglich. Börsenblatt Alle Zusendungen für daS Börsenblatt sind an die Redaktion zu richten. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. 72. Leipzig, Dienstag am 10. August. 1847. Amtlicher T h e i l. Bekanntmachung. Seit dem 15. April 1847 sind in den Verein der Buchhändler zu Leipzig ausgenommen worden: Herr Carl AlbinHaendel, Firma: C. A. Haendel. - Karl Biedermann, Firma: Biedermann'sche Ver lagsbuchhandlung. - Ludwig Hecrmann Kößling, Firma: Kößling'sche Buchhandlung. - RobertBlum, Firma: RobertBlum L- Comp. Leipzig, 6. August 1847. DieDeputationderBuchhandlerzuLeipzig. Zur Preusi. Gesetzgebung. Die Gesetzsammlung für die Preuß. Staaten No. 29 enthalt: Allerhöchste Kabinetsordre vom 11. Juni 1847, betreffend den Verkauf gebun dener Schul-, Gebet-, Grbauungs- und Gesangbücher durch Buchbinder. Auf Ihren Bericht vom 23- Mai d. I. will ich die Regierungen hierdurch ermächtigen, unbescholtenen und zuverlässigen Buchbindern, denen die Qualifikation der Buchhändler fehlt, den Verkauf gebundener Schul-, Gebet-, Erbauungs- und Gesangbücher zu gestatten. Die hierzu geeigneten Bücher sind in ein nach dem örtlichen Bedürfnisse aufzusteUendes, von den Regierungen zu genehmigendes Verzeichniß aufzunehmen. — Von dem Handel mit andern, als den in dem Ver zeichnisse aufgeführten, so wie mit ungebundenen Büchern und Schrif ten bleiben die Buchbinder ausgeschlossen. Dieser Mein Befehl ist durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen. Berlin, den 11- Juni 1847. gez. Friedrich Wilhelm. An die Staatsminister v. Bodelschwingh und v. Duesberg. Verbote in Oesterreich. Den Lemberger Handlungen ist nachstehendes Decret publicirt worden: „Sie wurden bereits in Kenntniß gesetzt, daß in Folge hoher An ordnung der Debit sämmtl. Verlags-Artikel der Buchhandlungen Ernst Keil, Gustav May er und HoffmannseCampeinden k. k. österreich. Staaten unter ausdrücklicher Verantwortlichkeit der inländ. Buchhandlungen verboten worden ist. Vierzehnter Jahrgang. Ebenso werden nun auch alle Bücher und Zeitschriften, welche unter der Firma: „Kabinet f. Literatur", „Literarisches In stitut" und „Verlags-Magazin" aus dem Auslande kommen, in Folge einer hohen Weisung, dem in Bezug^auf die sämmtl. Ver lagswerke der Leipziger Buchhandlungen „Keil L Co., „Reclam jun." bestehenden Verbote gemäß, derBeschlagnahmc unterworfen. Wovon Sie hiermit mit dem Beisatz verständigt werden, daß jeder illegale Bezug und Vertrieb der Verlags-Artikel der genannten Firmen nach aller Strenge des Gesetzes geahndet werden wird." Lemberg, Juli 1847. K. K. Bücher-Revisions-Amt. Kaukoffer. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgetheilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchh.) Angekommen in Leipzig am 4.—6. August 1847. Adler St Dietze in Dresden. 5998. Münnich,K. H. W., die maler. Ufer d. Saale. 23. — 25.Lfg. qu.gr.1. Geh. a * 6 R-f, auf chin. Pav. 5*9 N/ 5999. Ungewitter, F.H., neueste Erdbeschreibung. 2.Lufl.4. 5.Lfg. Lex.-8. Geh. 5 s/g ^ Litcrar.-artist. Anstalt in München. 6000. Walhalla's Genossen, geschildert durch König Ludwig I. von Bayern. 2. Lufl.gr.8. Geb. *3^ ASschcnfeldt in Lübeck. 6001. Zustande, Lübcckische, zu Anfang des 14. Jahrhunderts. Sechs Vorlesun gen. Nebste. Urkundenbuche, gr.8. Geh. 1^6 N/ Bayrhoffcr'sche Univ.-Buchh. in Marburg. 6002. Bayrhoffer, K. Th-, Kritik des Erkenntnisses d. O.-Appellat.-Gerichts z. Kassel v. 24. Lpr. 1847, Hinsicht!, d. §. 30 derKurhcff. Verfassungs-Ur kunde. gr.8. Geh. 6 Gebr. Vcnziger in Ginfiebcln. 6003. Florentini, Tb., Lasset dieKindlein zu mir kommen. E. Gebet- u. Unter richtsbüchlein f. Kinder. 2. Lufl. 32. Geb. 3 N-f 6004. Geschichte der Erscheinung d. seligsten Jungfrau zweien Hirtcn-Kindern. rc. 12. Geh 3 N/ 6005. Grütcr, I., die heilige Zahl VII. Eine Festgabe auf d. heil. Psingstzeit- 12.Geh.3Nvf 139