Erscheint jeden Dienstag u. Freitag; wahrend der Buchhändler-Messe zu Ostern täglich. Börsenblatt Alle Zusendungen-tür daS Börsenblatt sind an die Redaction zn richten. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenlhum deö Börsenvereiiis der deutschen Buchhändler. M 23. Leipzig, Freitag am 21. Marz. 1845. Amtlicher T h e i l. Bekanntmachung, die Aufnahme neuer Mitglieder in den Börsenverein betreffend. Um den in letzter Zeit wiederholt vorgekommenen Fall, daß die Aufnahme neuer Mitglieder wegen Makigelhaftigkeit der dazu erforderlichen Papiere beanstandet werden mußte, für die Zukunft möglichst zu verhüten, bringen wir hierdurch H 2. unseres Statuts und das Formular der zu unterschreibenden Verpflichtung in Erinnerung. Der gedachte § lautet folgendermaßen: Fähigkeit zur Aufnahme. Jeder Buch- und Kunsthändler, sowohl des Inlands, als des Auslands, kann zum Mitglied«: des Börsenvereins ausgenommen werde». Zur Aufnahme ist erforderlich: 1) der Nachweis legaler Berechtigung zu Betreibung des Buch- oder Kunsthandels; 2) die Einsendung des eigenhändig Unterzeichneten und von einer öffentlichen Behörde beglaubigten Circulairs, worin der Aufzunehmcnde sein Etablissement anzcigt; 3) die Ausstellung einer unbedingten und schriftlichen Verpflichtung, in allen Stücken dem Börsenstatut, sowie den statutenmäßigen Be schlichen der Generalversammlung, des Vorstandes und der Ausschüsse sich zu unterwerfen, und insbesondere sich des Nachdrucks und des Nachdrzicksvertriebes zu enthalten; endlich 4) die Bezahlung eines Eintrittsgeldes von zehn Thalern im 21 Guldenfuß. Die unter 1,2 und 3 bezeichncten Schriften sind dem Vorsteher mit dem Gesuch um Aufnahme zuzustcllen und bleiben bei den Acten; der Vorstand hat selbige zu prüfen und vollzieht die Aufnahme sofort, wenn kein Bedenken dabei Statt findet, während im entgegen gesetzten Falle die Aufnahme bis zur Entscheidung der Generalversammlung ausgcsctzt bleibt. Die Bekanntmachung der Aufnahme erfolgt im Börsenblatt. Die zu unterschreibende Verpflichtung lautet: Hierdurch übernimmt der Unterzeichnete die Verpflichtung, sich in allen Stücken dem Statut des Börsenvercins der deutschen Buch händler zu Leipzig, so wie den statutenmäßigen Beschlüssen der Generalversammlung, des Vorstandes und der Ausschüsse, bei Verlust der Mit gliedschaft, unweigerlich zu unterwerfen, und sich insbesondere des Nachdrucks und des Nachdruckvertriebes zu enthalten, im Fall persönlicher An wesenheit in Leipzig die Vermittelung der Bergleichsdeputation bei Streitigkeiten mit andern Mitgliedern des Vereins anzunehmen, und den von der Generalversammlung festgesetzten jährlichen Beitrag von zwei Thalern im 21 Guldenfuß pünktlich zu bezahlen. Gedruckte Exemplare der Verpflichtung können von jedem der Unterzeichneten Vorstands-Mitglieder bezogen werden. Stuttgart, Leipzig u. Berlin, d. 29. Januar 1845. Der Vorstand des Börsenvercins der deutschen Buchhändler. H. Erhard. S. Hirzck. H. Schnitze. Zwölfter Jahrgang. 42