Erscheint jeden Dienstag u. Freitag; während der Buchhändler. Messe ;u Ostern täglich. Börsenblatt Alle Zusendungen für da« Börsenblatt sind an die Redaktion zu richten. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsenvereins der deutschen Buchhändler. Leipzig, Sonnabend am 19. April. 1845. Amtlicher T h e i l. Tagesordnung für die Generalversammlung am 20. April Morgens 9 Uhr. 1. Geschäftsbericht. 2. Resultate des Rechnungsabschlusses vom abgelaufenen Verwaltungsjahre. 3. Bekanntmachung der Wahlen. 4. Bericht des außerordentlichen Ausschusses in Betreff der Disponenden-Frage. 5. Antrag des Vorstandes in Betreff der im Börsenblatte 1844 Nr. 55 von Hrn.W. Besser angeregten Angelegenheit. 6. Antrag von S. Hirzel, das Württembergische Nachdrucksgesetz betreffend. Leipzig, den 18. April 1845. Der Börsenvorstand. H. Erhard. S. Hirzel. H. Schultzc. Bekanntmachung. Wiederholt werden hierdurch die Herren Geschäftsführer, welche mit Vollmachten zur Theil nähme an der Ge neralversammlung versehen sind, aufgefordert, dieselben einzurcichen, da ihnen sonst keine Eintrittskarten und Wahlzettel verab reicht werden können. Da eS vorkommendcr Abstimmungen wegen von Wichtigkeit ist, daß kein Unberechtigter zugelassen werde, so ersuchen wir sämmtliche Mitglieder ohne Unterschied, sich mit ihren Eintrittskarten zu versehen, und fügen noch die im Interesse der Gesammtheit liegende Bitte um zeitiges Erscheinen bei. Leipzig, den 17. April 1845. Der Börsenvorstand. H. Erhard. S. Hirzel. H. Schnitze. Erklärung. Ungeachtet die Unterzeichneten keine Verpflichtung anerkennen, auf anonyme Anfragen oder Bemerkungen Rede zu stehen, fin den sie sich doch durch den in Nr. 31 des B.-Bl. abgedrucktcn, init W. E. Unterzeichneten Aufsatz, weil darin dem Börsenvorstaud wegen der Aufnahme des Herrn Hauman in den Börscnverein indirecte Vorwürfe gemacht werden, zu nachfolgender Erklärung veranlaßt. Herr A. Hauman, Chef der Sociätä belZe cke.librairle ü Lruxelloü, hat unterm 16. Dec. 1844, als er sich zur Aufnahme in den Börsenverein meldete, schriftlich nachfolgende Verpflichtung ansgestellt: „Wir verpflichten uns hierdurch gerne, den Beschlüssen des Börsenvorstandes und den Sta tuten des Börsenvereinö nachzukommcn, so wie uns des Nachdrucks und des Nachdrucksvertriebes „deutscher Werke zu enthalten." Zwölfter Jahrgang. 61