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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.07.1844
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 26.07.1844
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- Deutsch
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2159 68 2160 Für folgende außerhalb der deutschen Bundesstaaten in deut scher Sprache erschienenen Schriften: 1. Neue Helvetia, eine schweizerische Monatsschrift. 1. Jahrg. (1843) Febr., März- u. Aprilheft. Zürich, Meyer L Zeller. 2. Ucbcr den Communismus in der Schweiz. Eine Beleuchtung des Commiffionalbcrichls des Hrn. »>. Bluntschli über die Communisten in der Schweiz (angeblich!) nach den bei Weit ling Vorgefundenen Papieren. Bern 1843, Jcnni Sohn. 3. Louis Blanc's Geschichte der zehn Jahre von 1830 bis 1840. Aus dem Franz, übersetzt v. G- Fink. 1. u. 2. LH. Zürich 1843, litcrar. Comptoir. hat das König!. Preuß. Ober-Censur-Gericht „da der Artikel: „„die schweizerische Bundesfrage"" und der Aufsatz: „„politische Chronik, enthaltend die Beobach tungen des politische» Barometerstandes vom 1. Januar bis Ende April 1843"" in den all I. gedachten Heften der neuen Helvetia die Würde des Königs von Preußen angrei fen, die Schrift all 2. aber an vielen Stellen, die all 3. aber vorzugsweise in dem „„Vorworte zur Verständigung der Deutschen und Franzosen von einem deutschen Publizi sten in der Fremde"" Lheoriecn entwickeln, welche die Würde, die innere und äußere Sicherheit sowohl des Preu ßischen Staats, als der übrigen deutschen Bundesstaaten verletzen, alle drei Schriften mithin gegen den Artikel IV. der Ccnsur-Jnstruckion vom 31. Januar 1843 verstoßen" die nachgcsuchtc Erlaubniß zum Debit versagt. Ein Korrespondent der Preuß. Allg. Zeitung äußert sich in einem Schreiben aus Paris vom I I. Juli u. A. wie! folgt: „Jcb glaube, eines Gerüchtes erwähnen zu muffen, welches den in Deutschland so begierig gelesenen Roman des Herrn Eugene Suc, betitelt der Ewige Jude, betrifft. Die eigentliche Idee des Romans soll Herrn von Lamartine zum Urheber haben, welcher während seiner Gesandtschaft in Florenz, unter der Re stauration , in seinen Mußestunden ein episches Gedicht des,näm lichen Titels verfaßte, es aber seit zwanzig Jahren unter sei nen Papieren vergraben ließ, als Hc. Eugene Suc vor einiger Zeit Hrn. v. Lamartine in St. Point besuchte und zufälliger weise die Existenz jenes Manuskriptes erfuhr und erwirkte, daß der Deputiere von Mücon ihm erlaubte, die Gcund-Jdce davon zu einer Sittcn-Schilderung zu benutzen. Dessenungeachtet hat Hr. Eugene Sue, nachdem er für sein Feuilleton vom Con- stitutionnel 100,000 Fr. erhält, vor wenigen Tagen einem hiesigen Buchhändler das Eigenthum des Ewige» Juden auf 10 Jahre um 50,000 Fr. verkauft. Ob der Buchhändler eine gute Spekulation machte, wird die nächste Erfahrung j zeigen, denn die vier ersten Bände des neuesten Romans werden vor dem Ende des Jahres im Druck erscheinen. Bis zur Stunde steht der Ewige Jude weit hinter den Erwartungen zurück, die man sich davon machte, und man begreift kaum in Paris, wie das deutsche Publikum, dessen gesetztes Urtheil zum Sprüch- wort geworden ist, so voreilig ein Werk als eine außerordent liche literarische Erscheinung begrüßen konnte, das im Grunde nur die unreife Frucht einer Geldspeculation ist." (Köln. Zeit.) Literarische Täuschung. Die ncube- gründete Verlagsbuchhandlung von Ernst Schäfer in Leipzig bringt unter dem lockenden Titel als erstes Vcrlagswerk: „Napoleon. Geschichte des Consulats und des Kaiserreichs. Bon A. Thiers. Ucbersetzt mit einer Einleitung, „„Geschichte Na poleons bis zum Consulate"", von C- T. Heyne", und läßt den Käufer in dem Glauben, als erhielte derselbe ein Werk von Thiers; die ausgcgcbencn zwei Lieferungen sind inzwischen von C. T. Heyne, welcher die Behauptung aufstellt, daß Thiers diese Epoche nicht bearbeiten werde! Der pariser Verleger von Thiers Histoire llu Konsulat et lle I'Lmpiie zeigt indessen unterm 5. Juli d. I. an, daß das wirkliche Werk von Thiers mit dem 18. Brumairc beginnen und sich genau an dessen „Ge schichte der französischen Revolution" anschlicßen wird, daß noch nicht ein Blatt aus Thiers' Händen gekommen und nicht vor nächstem August kommen wird. Wo bleibt da die in Frankreich sprüchwörtliche „deutsche Ehrlichkeit"? —n. Rüge eines Plagiats. Im I. Hefte des praktischen Oeconomen— eine landwirth- schafllichc Zeitschrift, Maricnburg, bei Dormann — sind aus der Allgemeinen Zeitschrift für Landwirthschaft re. von Direktor 1>r. Hcrbcrger, welche in meinem Verlage erscheint, nicht weniger als vier Originalartikel, ohne irgend eine Quelle anzugeben, abgcdruckt worden, welche beinahe die Hälfte Inhalt des aus 28 Seiten bestehenden Heftes aus- machen. Man sieht, die Redaction des Oeconomen hat sich das Ausammenbringcn guten Materials leicht gemacht, und um die Entdeckung des Plagiats zu erschweren, sogar bei der Me- dicus'schen Abhandlung, die übrigen drei sind von Ilr. Kittel, den Namen des Verfassers und eine zu der Abbandlung gehörige Note wcggclasscn. Der Oeconom koster per Jahr 2 — Hcr bcrger's Zeitschrift fü r L a n d wi rt hscha ft per Band von 24 Bogen in 4. mir lOTafeln Abbildungen nur l 8 g-f. Uebcr diese unmoralische Handlung wurde ich schwelgen, wäre die Herbcrgcr'sche Zeitschrift nicht ein neues Un ternehmen, für welches ich, um es würdig in den Kreis der Journalistik einzuführen, keine Kosten scheue. Manche tüchtige Arbeit wurde bisher schon geliefert. Ich verweise nur auf das so eben erschienene 5. Heft, welches eine Reihe ausgezeichneter Arbeiten enthält, wie wenige ältere landwirthschaftliche Zeit schriften sie aufweisen können, als Kittel, überLiebig^s A chrik u lturch emic, Müller, der Ritters Hof, ein B eit ra g zur Kenn tniß der p fä l zer L an dwirth sch aft (wird bereits in's Französische übersetzt), Prockl, über H opfc »bau. Die technische Zeit schrist, unter derselben Redaction, wurde ebenfalls bereits schon mehrfach ausgebeutet, und Aufsätze daraus in das Baier. Kunst- und Gewerbebialt, Hannöv. Ge werbeblatt abgcdruckt. Auch Herr Voigt in Weimar hat die Abhandlung von Altmütter: Werkzeuge zur Verfertigung von Schraubcnspindcln rc. in seiner Tischler- und Drechslerzcitung abgedruckt; obgleich Herr Voigt in einem Aufsatze im Börsen blatt Nr. 52 a. c. den Abdruck eines Geschäftsbriefes (allge meines Rundschreiben) für eine strafbare Handlung hält und mit gerichtlicher Klage droht, so scheut er sich doch nicht, eine wissenschaftliche Abhandlung, die mein Eigcnthum ist, und von mir anständig honorirt wurde, nachzudrucken. — Sonderbare Begriffe von literarischem Eigenthum! — Diese Vorfälle liefern den Beweis, daß beide Zeitschriften unter die besseren in den betreffenden Wissenschaften gehören, und daß thälige Verwendung dafür lohnend ist. Bei dieser Gelegenheit mache ich auf den Leipziger Schrift steller-Verein aufmerksam, der gegen Nachdruck schönwiffenschaft- licher (und ich glaube auch politischer) Journalartikel kämpft. Wünschenswerth und im Interesse der gesammten periodischen Literatur wäre cs, wenn dieser Verein ein allgemeiner würde, der sich gegen Nachdruck aller Abhandlungen und Originalauf sätze, die in irgend einem Fach der Literatur in Zeitschriften er scheinen, verbündete. Und warum sollen wissenschaftliche Arbeiten, in Zeitschriften niedergelcgt, nicht gleichen Schutz mit denjenigen, welche in bogcnreichcn Büchern publicirt sind, erhal len? Es ist nicht schwer nachzuweiscn, daß diese Art Nachdruck den Autor und Verleger eben so sehr beeinträchtigen und mitun ter noch mehr, als der Nachdruck von Büchern. Mainz, Mai 1844. C. G. Kunze. Verantwortlicher Redacteur: I. de Marle.
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