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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.11.1844
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 08.11.1844
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18441108
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184411083
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3363 98 3364 ^rgänzimszen zu dein Vorschlag cincS Vereins flcgcn (Toncurrenz für Nacl^druck und Nebcrseyungen, nebst einigen Notizen über den Nach druck im Allgemeinen, mit spezieller Hinweisung ans Belgien und Deutschland. Nachdem weder von den Regierungen, noch von den Buchhandlungen der deutschen Bundesstaaten im Allgemei nen, das Verlagsrecht der Leipziger Ausgabe des Sue'schen Werkes anerkannt ist, und man, Sachsen ausgenommen, jeder Ausgabe desselben ein gleiches Recht wiederfahren läßt, in Oesterreich es verbietet, und in Preußen, Baiern, Ba den, Würtemberg u. st w. weder die eine noch die andere Ausgabe sehr beachtet, ist es doch gewiß für den Buchhan del wünschenswerth, daß deshalb etwas Bestimmtes festge setzt werde, damit jeder einmal wisse, woran ec sich zu hal ten, und der bescheidene, öffentliche Streitigkeiten vermeidende und deshalb lieber Unrecht erduldende Geschäftsmann nicht von dem Andern übervortheilt werde. Mögen die Buch handlungen Leipzigs, die dadurch momentan im Voctheil, und in's Besondere die Commissionaire, es reiflich überle gen, ob das, was sic jetzt durch ihr Stillschweigen unter stützen, nicht später vielleicht zu ihrem eigenen Nachtheil sein kann. Der Leipziger Commissionair soll wissentlich keinen Nachdruck dem deutschen Buchhandel zugehöriger Werke spediren und jeder Ehrenmann hält, was er verspricht.— Ist aber nun in Leipzig Nachdruck, was im übrigen Deutsch land erlaubt, so kann der Leipziger Commissionair nicht mehr der Spediteur des deutschen Buchhandels bleiben, ohne die Gesetze seines Landes zu hintergehen, und mit jedem neuen von der König!. Sächsischen Kreisdicection für der gleichen ausgestellten Verlagschein, wird seine Kontravention augenscheinlicher, ja er hat sogar zu befürchten oder muß wie Herr -—n — uns belehrt, es abwarten, ob der Verleger, welcher den Verlagsscheiu für Sachsen besitzt, seine Rechte geltend machen will oder nicht, um für diesen Fall, wenn sich die justitia mit der logsicu nicht geradezu entzweien will, die Londoner und Pariser Originalausgaben selbst mit Be schlag belegt zu sehen. Mag der von mir angedeutcte Vorschlag auch zu lenen frommen, nie in Erfüllung gehenden Wünschen gehören, denen das Börsenblatt schon so manches Mal seine Spalten geöffnet; so ist der außerordentliche Vortheil, welcher dem Buchhandel durch seine Ausführung erwachsen würde, doch wohl nicht in Abrede zu stellen: und ginge deshalb eine Auf forderung vom Börsenvorstande selbst aus, und würde sol chergestalt eingerichtet, daß von jedem Einzelnen nichts wei ter als die schriftliche Bestätigung seines Beitrittes unter der Bedingung, daß sämmtliche Buchhändler seiner Stadt oder, wenn er der einzige ist, seines Wirkungskreises beitreten, so würde eine statistische Zusammenstellung der erhaltenen und zurückgebliebenen Unterschriften vielleicht schon ein gün stiges Resultat geben, und durch diese Einrichtung, nach welcher kein Name ausgelassen, sich jeder auf der einen oder anderen Liste befinden würde, könnte die, bei jeder Abstim mung immer bedeutende Anzahl derer, welche sich um Nichts bekümmern, und denen Alles recht ist, auf die Seite der guten Sache gezogen werden. Bestände ein solcher Verein schon jetzt, und wäre der ausländische Verleger gewiß, durch ei» dem Verein zu zahlendes Privilegium, die Garantie er halten zu können, daß kein Mitglied des Vereins den Nachdruck seines Werkes verkauft, so würde er mit Freuden den Preis zahlen, weil ec ihm zehnfach wieder cinkommt; indem die Summe, welche ihm dann die über den alleinigen Debit mit ihm unterhandelnden deutschen Buchhändler bie ten können, der Art wäre, daß sie auf den Debit einer Aus gabe basirt ist, die, um Käufer zu finden, nicht nöthig hat, zu noch billigeren Preisen, als der Nachdruck selbst hinab zu steigen. Würde das von dem Verein auszuthcilende Privi legium nach dem Nerhältniß des zu erwartenden Debiles taxirt, so könnte die dadurch dem Vereine durch einzelne Werke eingehende Summe sehr bedeutend sein, wollte man dagegen sich mit einer kleineren, für jedes Buch gleichen Summe begnügen, so würde dies bald bekannt werden, und durch den Concours vieler ausländischer Verleger die Zahl der das Privilegium zahlenden Werke selbst sehr ver mehrt werden; und ist der Verein konstituict, und findet man, daß die Uebersetzungen — wenn sic fabrikartig betrie ben oder durch Konkurrenz zu niedrigen Mitteln verleitend — nicht nur der Nationalliteratur, sondern dem deutschen Buchhandel selbst, dadurch, daß sie ausländisches Fabrikat auch, dem nur deutsch verstehenden Theile des Publikums, weit billiger, als Honorar-Auslagen erfordernde Original- Werke anbieten, weit empfindlicheren Schaden zufügen, als die Nachdrücke in der Originalsprache selbst, so ließe sich ge wiß ein Mittel ausfindig machen, um auch drffür Etwas zu bestimmen, was das allgemeine Beste bezrveckend, auch dem Einzelnen vortheilhaft wäre. Der Nachdruck und die Uebersetzung mit allen ihren, durch die Konkurrenz erzeugten Kniffen und Pfiffen, sind gewiß eine Plage für den Buch handel— das muß jeder Unparteiische, ja sogar jeder selbst Beides verkaufende Buchhändler eingestehen—; und da der Verleger und Verkäufer des erstercn sehr oft die Verlang zettel des letzteren besitzt, weil dieser den Nachdruck zu seiner Uebersetzung nicht allein des billigen Preises wegen vorzieht, sondern weil er weiß, daß derselbe oft—aus dem das be treffende Werk zuerst als Feuilleton gebenden Journale abge druckt — früher erscheint, als das später erst als Buch pu- blicirte Original, so sollten sich meiner Ansicht nach diesel ben lieber vereinigen, um dem allgemeinen Uebelstande ab zuhelfen, als sich gegenseitig streiten und zanken. Die beiden Operationen überhaupt, namentlich wenn sie in größerer Ausdehnung getrieben, ein großes Kapital auf'S Spiel setzen, sind meiner Ansicht nach eine gefährliche und kaufmännisch unkluge Spekulation, wenn sie sich auf Bü cher erstreckte, die z. B. wie der Nachdruck der französischen Werke, einersehr großen, unmöglich vorher zu berechnen den Konkurrenz fähig sind. Die Richtigkeit dieser Ansicht hat sich — was Belgien anbetrifft — durch die von so vielen Kapitalisten verlorenen Summen, durch das gänzliche außer Kours Kommen der Aktien verschiedener Gesellschaften, die statt der erwarteten Dividende nicht einmal mehr die Zinsen bezahlen können, durch den Fall des Belgischen Buchhan dels überhaupt bewährt. Hat auch der Sortimensbuchhändler en cletail oder en gros Aerger und Verdruß, so kann doch ersterer noch et was verdienen und letzterer — wenn ec am Platze selbst ist, und seine Bestellung bis auf den letzten Augenblick verschiebt,
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