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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.07.1844
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 05.07.1844
- Sprache
- Deutsch
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1919 62 1920 es wiederholen, eine Möglichmachung der Art weder eine „Täuschung" des Gesetzes noch eine „Jntrigue." Die Befürchtungen und Nachtheile, welche Herr A. Hi in seinem Aufsatze aus diesen „Manipulationen" (— wir wollen sogar diesen Ausdruck gelten lassen—) für die deutscheLiteratur entstehen sieht, sind etwas unfaßlich. Im Gegenthcil, wir vermögen daraus nurVor- theile zu erblicken. Das Uebcrsetzungswesen hat in der neuesten Zeit eine unerhörte, ja widerliche Ausdehnung erhalten, die das deutschc Volk von der deutschen Li teratur nur abziehen kann. Nur eine gepflegte National- Literatur vermag wohlthatig auf das Volk zu wirken. Ein Schade also wird es wahrlich nicht sein, wenn dieser un leidlichen Uebersetzungswuth und diesem Wesen impotenter Spekulanten durch ein legitimes Verfahren Schranken ge zogen werden, wenn auch der Zweck nie die Mittel heiligt. Wir verweisen auf einen Aufsatz der hiesigen Vossischen Zei tung No. 147, in welchem sehr treffend und richtig dieses Uebersehungswesen gegeißelt wird*). Er ist die beste Antwort auf die Schlußworte des Auf satzes in No. 58, die in der That verständlich nicht sind. Berlin, den 28. Juni 1844. Julius Springer. *) Wir haben denselben im vorigen Blatte unter der Ucber- schrift: „Ein neues Moment des deutschen Nationalbewußtseins" bereits mitgetheilt. d. R. Don Schutz für Nebcrsetzungcn betreffend. Mit der Antwort in Nr. 60, unter der Ueberschrift: „Zur Begründung meines Rechts," scheint Hr. Kollmann meine Anfrage in Nr. 59 als erledigt zu be trachten. Dem ist aber nicht so. Was soll zunächst der Ausdruck bedeuten: Deutsche Originalausgabe eines französischen Romans? hat Eugen Sue seinen 1»>f errunt deutsch geschrieben, dann ist aller dings dieser Roman ein deutsches Originalwerk; hat er ihn aber französisch geschrieben, nun dann ist cs wenigstens sehr originell, die deutsche Ausgabe ein Original zu nennen. Von einerUebersetzung ist demnach gewiß die Rede, denn was Wilhelm Ludwig Wcsche's Mitwirkung zu sagen hat, erräth man wohl leicht. Diese Uebcrsetzung von Wesche hat nun Herr Kollmann in Verlag genommen, und niemand wird sein ihm ertheiltes Verlagsrecht über dieselbe anfechten. Welcher Wesche's Arbeit Nachdrucken würde, verfiel in die gesetzliche Strafe, wer aber den Vcrlagsschein weiter ausdehncn will und alle andern Ucbersetzungen als Nachdruck betrachten, ist jedenfalls in großem Jrrthum befangen. Ich setze den Fall, die deutsche Uebersehung eines neu sprachlichen Werkes wäre in vieler Beziehung schlecht; sollte deshalb, weil der fremde Autor irgend einen deutschen Ver leger zu einer Uebersehung autorisirt, das Publikum auf die Kenntniß und auf den Genuß des Werkes durch eine gute Uebersehung verzichten? Hieße das nicht die gei stigen Produkte aufgeklärter Nationen der großen Mehrzahl unseres Volkes unzugänglich machen? Gewiß undenkbar! Uebersetzungen kann machen wer Geschick hat. Anders darf es nicht sein, ohne daß das Publikum und der Buchhandel bedeutende Verluste erleiden, indem sich der Debit der Uebersetzungen natürlich stets nach den durch die privilegirten Buchhändler festgesetzten Preisen richten würde, und daß diese in der Regel nicht niedrig ausfielen, ist sehr begreiflich und würde selbst derAbsatz von manchem Werke sehr in Frage gestellt werden; denn würden wohl Sue's Mysterien, wenn dieselben den gewöhnlichen Romanpreis von 10—15-/? gekostet hätten, einen so beispiellosen Ab satz gesunden haben? — Die Deputaten des Buchhandels in Leipzig haben in diesen Tagen ihr Gutachten über ein neues Verlagsrechts gesetz abzugeben, wo oben besprochncr Gegenstand nicht un berücksichtigt bleiben darf und möchten dieselben daher in Erwägung ziehen, „daßUebersetzungen nie das Monopol eines Einzelnen werden dürfen." 5.18. Sue'S wandernder Jude ist nun einmal Gegenstand des Tages geworden, es möge daher auch folgende Stelle aus einem Artikel der Augsb. Allg. Zeitung hier Platz finden: „Die An kündigungen des luik errant werden zahllos, die Buchhändler und die Journale wetteifern in Versprechungen; am 25. Junius wird der Constitutionncl die erste Nummer bringen, nach zwei Tagen ist der Constitutionnel in Deutschland — also am Don nerstag den 27., am Tage der sieben Schläfer wird uns dies Angebinde kommen, wird die Sohle des Ahasver den Boden Deutschlands betreten — o Presse des Constitutionnel, daß keine deiner Schrauben sich lose an dem welthistorischen Tage — o Mallepost, daß deine Achsen nicht brechen, daß deine Postillone sich nicht berauschen im Gedanken, wie viel sie Deutschland bringen. Wenn der Constitutionncl nicht ankäme! Nein, erwirb ankvmmen! Die Vorsehung ist da! — sie wacht über Deutsch land- Es geschähe ein Unglück: mindestens drei Selbstmorde un ter dem Corps der Uebersctzcr; mindestens zwei Buchhändler würden sich erhängen, und fünf Redactcure die Hände zum Himmel erheben in unendlichem Jammer. Nein, der Constilu- tionnel wird kommen und verschlungen werden; was sonst seine Spalten enthalten, das kümmert uns nicht; ob Ludwig Philipp Marocco den Krieg erklärt — ob der Klerus in der Unter- richtsfrage siegt oder unterliegt — Gort im Himmel, was geht uns der Klerus und der Kaiser von Marocco an, wenn wir ein Buch — das erste Capitel eines Buchs erwarten, das freilich Nie mand kennt, von dem freilich noch Niemand eine Zeile gesehen hat, dem nicht einmal literarische Freunde nach Ansicht des Manuskripts haben ein günstiges Prognostiken stellen können; ein Buch von einem Autor, der sich so eben noch durch eine endlose Geschichte vollständig ausgeschrieben hat, der wie eine ausgc- preßte Citrone sein muß, was seinen Schatz an Charakteren, an Situationen und an Gedanken angeht — ein Buch endlich, von dem wir in keinem französischen Journal gesagt finden, daß man jenseits des Rheins gespannte Erwartungen von ihm hege." Ehrenbezeigung. Se. Hoheit, der Herzog Maximilian aus Baiern, haben die Dedication des 4. Bandes des Orgelfreundes von dem Buch - und Musikalienhändler W. Körner in Erfurt anzunehmen, und demselben eine kostbare goldene Medaille mit dem Bildnisse Sr. Hoheit zustellen zu lassen geruht. Verantwortlicher Redakteur: I. de Marie.
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