Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.06.1844
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.06.1844
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18440607
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184406078
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18440607
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1844
- Monat1844-06
- Tag1844-06-07
- Monat1844-06
- Jahr1844
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1595 54 1596 Wege eine Vereinbarung, wie wir sie Alle wünschen, her beigeführt zu sehen. S tultgar t, den 29. Mai 1644. Hochachtungsvoll Der Herrin -er Kuchhandlcr zu Stuttgart. In dessen Namen und Auftrag für den Sekretair. in dessen Abwesenheit: Heinrich (Erhard Hriedr. Schweizcrdart. Vorsteher. II. An die Herren botlcgc» in Siiddcutschland und der Schweiz. Wir beehren uns Ihnen anbei ein Einladungsschreiben mitzulheilcn, das wir heule an die Frankfurter Herren Col- legen abgesandt haben. Sic werden, obgleich die Einladung von zwei Frank furter Eollegen in die Commission von unserem Vorschläge zu deren Bildung einigermaßen abweicht, das Versöhnliche unseres Schrittes nicht verkennen, und demselben daher, wie wir hoffen, Ihre Zustimmung nicht versagen. Wir erneuern bei diesem Anlässe die freundliche Auffor derung, an der am 16. Juni Vormittags hier stnttsin- dendcn General-Versammlung zu Berathung der Statuten eines Süddeutschen Vereins Antheil zu nehmen, und wer den uns freuen, auch Sic zu dieser Zeit persönlich hier begrüßen zu können. Am 17. Juni und an den folgenden Tagen wird so dann die Abrechnung auf dieselbe Weise wie im vorigen Jahre Statt haben. Die Herren Eollegen Süddeutsch lands und der Schweiz, welche persönlich oie Abrechnung vornehmen wollen, werden dabei jede nur wünschenswerthe Erleichterung finden und uns herzlich willkommen sein. Stuttgart, den 29. Mai 1844. tUnterzkichnet wie oken.I An die Löbl. Redaktion des Börsenblattes für den deutschen Buchhandel. Es ist Ihnen nicht unbekannt, wie oft schon Anfragen über den Ausgang einer wegen eines von mir geschriebenen Aufsatzes in d. Bl. No. 94 vom 28. Oct. 1842 eingelei teten Untersuchung geschehen sind. Ich erkenne darin die wohlwollende Theilnahme meiner Herren Eollegen. Das Erkenntniß beider Instanzen ist nun zwar zu meinem Nach theil ausgefallen und dem Kläger das Recht zugesprochcn, solches öffentlich bekannt zu machen. Dennoch nehme ich keinen Anstand, Ihnen eine Abschrift vom Tenor dessel ben (die Entscheidungsgründe werden nicht mitgetheilt) auch meinerseits zu übersenden, da ich völlig überzeugt bin, daß keiner meiner Herren College» meine Ehre dadurch für gekränkt erachten wird, um sic nach Ihrem Ermessen in un serem collegialischen Blatte abdrucken zu lassen. Eine ge- setzlicheBestimmung, nach welcher ein Strafurtheil von dem Bestraften nicht selbst bekannt gemacht werden dürfte, ist in unfern Rechlsbüchern nicht vorhanden. Empfangen Sie die Versicherung meiner Hochachtung. Berlin, den 1. Juni 1844. Th. Ehr. Fr. Enslin. (Abschrift.) Auf die wider den Buchhändler Enslin geführte fiscali- sche Untersuchung erkennt das König!. Criminalgerickt h. R. Abtheilung für fiskalische Untersuchungen für Recht: daß der angeschuldigte Buchhändler Theodor Christian Friedrich Enslin wegen schwerer wörtlicher Beleidigung des Geheimen und Ober-Rcgierungs-Rath außer Diensten von Schmieden zu Halle durch Pasquill mit 50 Geldbuße oder nach seiner Wahl mit 3 wöchigem Gefängniß zu bestrafen, dem Beleidigten auch das Recht zuzusprechen, das Straferkcnntniß öffentlich be kannt zu machen, der Angeschuldigte endlich gehalten, die Ko sten der Untersuchung zu tragen, welche für den Fall seines Un vermögens bis auf die dem Malcfizfonds zur Last fallenden baa- ren Auslagen niederzuschlagen. Von Rechts Wegen. Berlin, den 27. Septbr. und publicirt den 14. Oct. 1843. Auf das vom Buchhändler Enslin in der wider ihn ge führten siscalischcn Untersuchung eingelegte Rechtsmittel, hat der Criminal-Senat des Königl. Kammergerichts in seiner Sitzung vom achtzehnten Marz 1844, an welcher folgende Richter Lheil genommen: von Kleist, KammcrgkrichtS.Präsident. Thcrcmin von Hcydcbrcck l von Nülow von AlvcnSlcbcn KammergerichtSräthc. Humbert > Schütte sKammcrgerichtS-Asscsserkn. Harnecker j den Akten gemäß für Recht erkannt: daß das am vierzehnten Oktober 1843 eröffnete Erkennt- niß des hiesigen Königl- Criminalgerichts, wie hiermit ge schieht, lediglich zu bestätigen, Deducent auch die Kosten des Rechtsmittels zu tragen verbunden. Von Rechts Wegen. Berlin, den 18. März 1844. Hocretum. Abschrift des Tenors beider Erkenntnisse erhält Herr Buch händler Enslin gegen Erlegung der Kosten. Berlin, den 30. Mai 1844. Königliches Criminalgericht hiesiger Residenz. Abtheilung für fiskalische Untersuchungen. ^ ^ in Ollem ^ Brämer. An den Buchhändler Herrn Enslin. Guter Rath für — solide Handlungen, welche in der Messe entweder gar nicht oder doch nicht rein saldirt haben. Wer im Laufe des Jahres, zu Michaelis oder sonst zahlt, muß bekanntlich in baarem Preußischen Courant be zahlen. Es ist demnach besser, Saldoreste erst in den Oster messen zu zahlen, um dann wieder die Buchhändlerwährung zu benutzen. Obgleich ich nicht zweifle, daß die betreffenden ver- ehrlichen Handlungen auch ohne meine Erinnerung dieses Verfahren beobachten würden, kann es doch nicht schaden, dieselben und andere auf diesen Geschäfts-Vortheil noch besonders aufmerksam zu machen. P. H.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder