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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.06.1844
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.06.1844
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18440607
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184406078
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18440607
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1844
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1615 54 1616 (3745.) UnAll80ll6 LltlN' liefern veir setrt, cka ä!e 8obilssartb cvieclsr Iisrxestellt i«t, in Icüeresror 2e>t unck rn cko» mö^Iicli^t vortlieilliakten ös- «lingunxen. Ijestellungen rur I'ost worden in 11 —14 1'n- gen re^elmnssiA eilectuirt. verlin. ^8l>Or L ^0. (3746.) Don Subscciptionslisten und Plakaten wünscht schnell 2 Exemplare die Bazclsche Filialhandlung in Lennep. (3747.) Hernliaccl H»i>nivrvo in 4»c!cei, bittet die Herren Verleger um Zusendung von motHeillisclien „ixl null» rr i886ll8i:liustliellon Novität«» in mebrlacber ^nrald. (3748.) Novitäten gediegener katholischer Literatur erbitten wir uns sogleich nach Erscheinen in 4 — tifacher Anzahl, wovon Sie in Ihren Novaoersendu.igslisten Vormerkung nehmen wollen. Nasse'sche Buchh. in Soest. (3749) Ergebenstes Gesuch. Da ich ZcihlungSliste und Wechsel j»r. »It. Juni au meine Herren Commiffionaire in Leipzig abgchen liest, so bitte ich ergebenst, der kleinen Vcrspcitigung wegen (4cschästö-Un terbrechung nicht cintretcn zu lassen Flensburg, den 4. Juni 48^14. Ächtungsvoll ergebenst A.'S. Äastrup. (3750.) Erklär u n g. Obgleich wir im vorigen Jahre unsere älteren Miniatur- Ausgaben — (mit Ausnahme der die Jahreszahl 1843 tragen den) — nur aus ausdrückliches Verlangen und nur auf seste Rechnung crpcdict habe», so sind uns doch von einzelnen Handlungen wiederum Exemplare remiltirt worden, welche wir auch, um gefällig zu sein und um unfern Herren Collegen unser Entgegenkommen zu bethätigcn, zurückgenommcn haben. Da jedoch die kostspieligen Einbände dieser Miniatur-Ausga ben durch den Transport immer mehr oder weniger leiden, so sind wir zu der bestimmten Erklärung veranlaßt: daß wir ferner keine Er. mehr zurücknehmen werden, die von uns auf feste Rechnung und auf besonderes Verlangen versandt worden sind. Stuttgart, im Mai 1844. I. G. Cottu'sche Buchhandlung. (3751.) Rechtsgültige Verwahrung. So wenig ich im Allgemeinen hinsichtlich der Disponenden schwierig bin, sondern mir solche bei soliden und thätigen Hand lungen , welche sich für deren ferneren Verkauf interessiren, ge fallen lasse, so habe ich sie doch bei solchen , die entweder nichts dafür thun, oder wo sie seit einer Reihe von Jahren ohne alle Verminderung lagern, so daß deren alljährige spezifiziere Ueber- tragung, besonders bei Posten, die in die Tausende gehen, eine eben so große als vergebliche Mühe ist, oder von solchen, wo es gegen frühere Verabredungen verstieß, oder wo dieser Ge genstand in irgend einer Hinsicht kritisch zu werden anfängt, bei Einsendung meiner Rechnungsauszüge am 15. Juni 1844 mit folgenden Worten zurück erbeten: „Ich bemerke, daß mir die Umstände durchaus nicht ge hakten, von Ihnen in der bevorstehenden O-M. Dis- „ponenden anzunehmen, und nachdem ich Ihnen dieses „hiermit auf das Bestimmteste erklärt habe, muß ich in „derselben auf baare Saldirung dessen best.hcn, was nicht „durch rechtmäßige Remittenden abgeschrieben werden „kann." Dieses von mir an 71 Handlungen gerichtete Verlangen ist von 15 auch wirklich berücksichtiget worden, und bin ich den selben für die Achtung, die sie gegen fremdes Eigcnthum ha ben, dankbar. Gegen die übrigen 56, welche mich widerrechtlich dazu zwingen wollen, ihnen meinen Verlag viele Jahre lang über die gesetzliche Zeit in Commission zu lassen; — welche sich eigenmächtig erlauben, gegen meine ausdrückliche Bestimmung über mein Eigenthum wider meinen Willen zu verfügen, und welche mir nun durch diese Handlungsweise das volle Recht ein geräumt haben, die Zurücknahme der gewaltsam aufgcdrunge- ncn Disponenden zu verweigern, von denen ich vielmehr eigentlich jetzt schon befugt wäre, baare Bezahlung dafür zu verlangen — will ich selbst jetzt noch nicht meine vollen rechtlichen An sprüche in Anwendung bringen. Ich will, um ihnen allen Grund zur Beschwerde über etwa zu weit getriebene Rücksichtslosigkeit zu nehmen, zur Rcmittirung dieser eigenmächtig zurückgchaltcnen Disponenden noch bis zum I. Octbr. d. I. Zeit lassen, er kläre jedoch auf das Rechtsgültigste, daß ich später davon kein Blakt mehr zurücknchme, eben so wenig wie aus alten Abschlüs sen, und werde dieses mit der größten Consequenz durchführen; denn daß eine solche Erklärung im Börsenblatt vollständige Rechts kraft hat, wird ein jeder Rechtsverständige bestätigen, wie ich mich darüber bereits gründlich belehrt habe. Damit aber diese Erklärung von Denen, die sie betrifft, nicht übersehen werden kann, so erhalten diese am heutigen Tage, Jeder speziell, hierüber noch besondere Aufforderungen mit Hin weisung auf diese meine öffenttiche Erklärung im Börsenblatt. Für alle Andern, die solche Notizen nicht er halten, und deren Disponenden nicht gegen meinen Wil len sind, ist diese Verwahrung gar nicht vorhanden. Schließlich erlaube ich mir auch noch, den verbindenden Passus, der über meinen Dispositions-Facturen mit folgenden Worten gedruckt steht, hiermit durch das Börsenblatt zur allgemeinen Kenntnis kommen zu lassen: „Der Dispositions-Greller der gegenwärtigen Factur er klärt hiermit zu Recht verbindlich: daß die nachstehend „verzeichneten, von ihm zur Disposition gestellten Artikel „auf seine alleinige Gefahr bei ihm lagern, und verspricht „derselbe, den Verleger für jeden Schaden daran, durch „Feuer, Wasser oder was es immer sei, vollständig schad los zu halten." mit der Bemerkung, daß ich diese Verbindlichkeit auch bei Solchen voraussetze, die sich zu ihren Disponenden - Facturen andern Papiers, als meiner Disponenden - Formulare bedient haben. Keiner meiner Herren Collegen, denen ein gesicherter und auf feste Grundsätze zurückgcführter Zustand am Herzen liegt, und denen eine immer mehr zunehmende Willkühr, Eigenmäch tigkeit und Rcchtslosigkeit ein Gräuel ist, wird mir eine ernstere Behandlung der besprochenen Angelegenheit verübeln. Weimar, den 29. Mai 1844. Beruh. Friede. Voigt. (3752.) Einladung zu Jnserationen in die Münchener politische Fettung. Da die Münchener politische Zeitung, das älteste der hiesigen Tagesblätter und das einzige mit Allerhöchstem Privilegium hier bestehende politische Journal, seit 1. Januar dieses Jahres durch Vergrößerung des Formates, Vermehrung des Inhaltes und ein täglich erscheinendes, mit großem Beifall aufgenommenes Feuil leton eine sehr vorthcilhafte Umgestaltung erhalten hat, so macht die unterfertigte Expedition alle Buchhandlungen Deutschlands hierauf aufmerksam, und verbindet damit die Einladung zur Einrückung von Bücheranzeigen jeder Art. Der Erfolg solcher
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