Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.07.1844
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 30.07.1844
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18440730
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184407302
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18440730
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1844
- Monat1844-07
- Tag1844-07-30
- Monat1844-07
- Jahr1844
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2197 69 2198 6) In Mauke's Nov.-Zettel werden Werke unker der Rubrik „Nova, welche unverlangt nicht versandt wer den" angekündigt. Der Sortimenter verschreibt sie — einen Tag darauf erhalt er sie aber doch, und auf den ausgefüllten Wahlzettel hin s. Z. — zum zweiten Mal. 7) Auf einer Novitären-Factur wird vor ein Werk, des sen 2. Band demnächst erscheint, zur Vorsicht ein gro ßes ? gemacht, um dem Sortimenter unnvthige Kosten zu ersparen. Erhält er wohl auf dies hin Bestellungen? durchschnittlich — nicht. 8) Ein Rechn.-Abschluß wird revidirt und mit fallen nö tigen Bemerkungen versehen, zurückgeschickl. Denkt der Empfänger daran, diese zu prüfen? durchschnitt lich — nicht. Nach einiger Zeit wird um Antwort gebeten. 'Wie lautet diese? Just, als ob vom andern Theil nichts in der Sache geschehen wäre. Natürlich! Der revidirt eingesandte Abschluß wurde ohne Wei teres Uli acta gelegt. — 9) Geben die HH. Eommifsionaire, namentlich die süd deutschen, zu rechter Zeit Nachricht von Zahlungen, die ihre Eommittenten geleistet? Nicht immer. 10) Wie lange muß man durchschnittlich auf Bücher von rheinischen, bairischen und schweizerischen Verlegern warten? 4—8 Wochen. Je näher, desto mehr wird des Sortimenters Geduld geprüft. Schönen Dank! 11) Man wendet sich an einen Eollegen wegen einer, eben nicht streng-geschäftlichen, Sache und bittet höflich um gefällige Antwort. Es erfolgt nichts. Man monirt. Nichts. Was aber feststeht, ist, daß keine Antwort auch eine ist. — F. F. Bemerkung. Hrn. Enslin's Verurtheilung in dem bekannten Pro zesse gegen Geheim-Rath Schmieden in Halle hat gewiß bei allen Eollegen die Theilnahme erregt, die dieses Ehrenmannes Benehmen verdient, und es wird wohl nicht einer unter den Herren Eollegen sein, der dem von Hrn. W. Besser in No. 55 des Börs.-Blattes gemachten Anträge und Vor schläge bei Lesung desselben nicht beigestimmt hätte. — Statt wie Herr F. Pauly in No. 67 des B-Bl. vorschlägt, jeder College möchte seine Beistimmung dazu der Redaction dies. Blattes zu erkennen geben, — würde ich Vorschlägen, daß der oder diejenigen sich melden sollten, die nicht damit einver standen sind. — Denn Freund Enslin würde cs sicher nicht angenehm sein, für das, was ihm Pflicht dünkte, mehre Monate öffentliche und stets sich wiederholende Anerkennung zu lesen. Der Antrag des Hrn. W. Besser in der Generalversamm lung 1845 wird wohl so einstimmig wie selten einer auf- und angenommen werden. Leipzig, 25.Juli 1844. K.F.Köhler. Enttäuschung! In einem der Kölner Zeitung entlehnten Artikel des Börsenblattes Nr. 68, überschrieben „Literarische Täu- schung" ist zu lesen, ich ließe die Käufer meiner „Ge schichte des Eonsul ats und desKaiserreichs von Thiers" in dem Glauben, auch die Einleitung sei von diesem Schriftsteller, da doch Titel und Vorrede auch den flüchtigsten Leser belehren mußten, daß die Einleitung „Ge schichte Napoleons bis zum Consulate" von E. T. Hevne ist, welcher nie und nirgends die Behauptung ausgestellt hat „Thiers werde diese Epoche nicht bearbeiten!" Demnach habe ich ja aber den Beweis für die „deutsche Ehrlichkeit", da ich alle meine Abnehmer, sowohl besonders auf der in Masse verbreiteten Anzeige, wie durch Titel und Vorrede schon im Voraus auf meine Einleitung aufmerksam mache. Leipzig, d. 26. Juli 1844. Ernst Schäfer. (Wes.-Zeit.) Leipzig, 29. Juni. Die Sächsische StaatSregie- rung beabsichtigt zur Vervollständigung der Gesetzgebung und zwar des Gesetzes vom 22. Februar d. I. den Schutz des literarischen Ei genthums und der Werke der Kunst betreffend, — über den Buch handel zunächst Einleitungen zu einem Gesetze über das Verlags recht zu treffen, darin besonders das Rechtsverhältnis zwischen Erzeuger und Käufer (Schriftsteller und Buchhändler) festgcstellt werden soll» das im Mangel ausdrücklicher vertragsmäßiger Be stimmungen zur Anwendung zu bringen ist. — Die hiesigen Buchhändler sind dazu aufgekordert worden, ihre Wünsche, ge stützt auf die gemachten Erfahrungen, zu erkennen zu geben mit dem Bemerken, daß das neue Gesetz nicht nur auf die Normirung künftiger richterlicher Entscheidungen, sondern auch auf mög lichste Verhütung des Anlasses dazu zu berechnen sein würde, indem es einerseits die Contrahenten auf die einer Feststellung unter ihnen bedürfenden Punkte aufmerksam machen, andrerseits aber sie darüber außer Zweifel setzen soll, was im Mangel be sonderer vertragsmäßiger Bestimmungen als unter ihnen geltend angesehen wird. (Köln. Zeit.) Leipzig, den l8. Juli. Seit gestern geht ein Ministcrialschreibcn an die hiesige Kreisdircktion unter den Buch händlern um, das die Frage, ob unter Schriften von über zwan zig Bogen, die nach dem neuen Preßgesetz vom I. Mai d. I. der Eensur nicht mehr unterworfen sind: Bände oder Werke von dem angegebenen Umfange zu verstehen sind, entscheidet. Diese Entscheidung lautet gegen die bisherige Auslegung des Gesetzes von Seiten der Kreisdirection und verfügt, daß unter Schriften nicht Bände, sondern Werke im Gesetz gemeint seien, und dem nach ein Werk von mehreren Bänden, wenn auch jeder einzelne Band noch lange nicht zwanzig Bogen umfasse, alsdann censur- frei sei, wenn es als Ganzes mehr als zwanzig Bogen enthalte. Solche Werke müssen aber, sollen die einzelnen Bände nicht der Censur anheimfallen, auf einmal als fertiges, zusammenhängen des Werk ausgegebe» werden; erfolgt die Ausgabe einzeln, so wird das Werk als ein in Lieferungen erscheinendes betrachtet und bleibt den darauf bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen unterworfen. Börse in Leipzig am 29. Juli 1844. im L'ierzehnlhaler.Fuß. Ikurz« Sich». Ang. Gesuch!. 4 Monat. Ang. Gesucht. 3 Monat. Ang. Gesucht. Amsterdam . . . . 1401 — 139; - — — Augsburg . . . . l02z — — — — — Berlin S9z - — — — — Bremen ml - — — — — Breilau 99; — — — — — Frankfurt a. M. . . 56s; — — — — — Hamburg . . . . Ivo; — 149; — — — London — — — 6.22; — Pari» 79z - 791 - — — Wien l04; — — — Louisdor IIss. Holl.Duc. 6;,tkaiserI.Duc.6;, BreSl.Duc. 61,Pass -Duc.61, Coiw.-Sxecic« u. -Guldeni;, Cond. Zehn-U. Z«anzig-1!r.41. Verantwortlicher Redacteur: I. de Marie. 155*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder